Als die Beamten kurze Zeit später eintrafen, war die Kehle des Tieres schon durchtrennt und das Blut rann in einen Gully.
Die anwesenden Familienmitglieder wollten das Schaf zur Feier des Zuckerfestes zum Verzehr zubereiten. Das Verbot einer nicht genehmigten Hausschlachtung war ihnen nicht bekannt.
Die Polizei stellte den Kadaver sicher. Das Tier wurde nach Rücksprache mit dem Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen abtransportiert.
Illegale Schlachtungen stellen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Die Polizei fertigte eine Strafanzeige.
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