Mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl zur Jugendschöffin/zum Jugendschöffen für die Jahre 2019- 2023 aufstellen.
Diese Liste soll ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten, die als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigt werden. Nach dem Jugendgerichtsgesetz entscheiden über die Verfehlungen Jugendlicher die Jugendgerichte beim Amtsgericht. Außerdem sind die Jugendgerichte neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch für die Straftaten von Erwachsenen zuständig, wenn dadurch ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wurde oder es sich um Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, handelt. Die Schöffinnen und Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt im gleichen Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Richter/ Richterinnen beim Amtsgericht aus. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen das Votum der beiden Schöffen kann daher kein Urteil ergehen.Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/Jugendschöffe haben müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Bremerhaven wohnen, zum Beginn des Jahres 2019 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Die erzieherische Befähigung muss nicht zwingend wissenschaftlicher oder professioneller Natur sein. Auch ein entsprechendes ehrenamtliches Engagement oder die Erfahrung durch die Erziehung von eigenen oder auch Pflegekindern werden begrüßt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 28. März 2018 zu bewerben. Ein entsprechender Antrag und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Bremerhaven abrufbar:
https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/dienstleistungen/jugendschoeffen-und-jugendschoeffinnen.65831.html
Darüber hinaus ist das Antragsformular beim Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 8 und 13 Uhr erhältlich. Antragsvordrucke können auch telefonisch unter 590 28 57 oder per Email an jugendamt@magistrat.bremerhaven.de angefordert werden.
Weiterhin bietet der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen auf seiner Internetseite vielfältige Informationen zum Schöffenamt, zur Schöffenwahl 2018, zu Fortbildungsveranstaltungen für Schöffinnen und Schöffen sowie zu seiner verbandlichen Arbeit an:
http://www.schoeffen-nds-bremen.de/Landesverband-Niedersachsen/Bremen/
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