Parallel dazu liefen die Ermittlungen zum Täter auf Hochtouren. Die Polizei konnte feststellen, von wo aus der Anruf getätigt wurde. Als die entsprechende Anschrift in Bremen aufgesucht wurde, stellte sich heraus, dass ein 14 Jahre alter Schüler die ernstzunehmende Drohung in dem Telefongespräch übermittelt hatte. Er durfte an einem Ausflug seiner Schulklasse ins Klimahaus nicht teilnehmen und hat offenbar aus diesem Grund den Anruf getätigt. Gegen ihn wird jetzt wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ ermittelt (§126 StGB). Darüber hinaus muss er damit rechnen, die Kosten des polizeilichen Einsatzes zu begleichen, die nach ersten Schätzungen bei 20.000 bis 30.000 Euro liegen dürften. Weiterhin werden vermutlich zahlreiche zivilrechtliche Forderungen gestellt werden, weil viele Geschäfte, und nicht zuletzt das Klimahaus, Einnahmeausfälle zu verzeichnen hatten. Die Ermittlungen dauern an.
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