Stadtverordnetenvorsteherin Brigitte Lückert hat am 13. November 2017 die Unterschriften der Initiative „Meergestrüpp“ zu den Bebauungsplänen im Bereich Neue Aue entgegengenommen.
Sie
lobte in diesem Zusammenhang das Engagement der Initiatorinnen und
Initiatoren, die sich auf diese Weise für ihre Stadt engagierten. Es sei
wichtig, dass es diese Form der Bürgerbeteiligung gebe und so ein
Austausch über unterschiedliche Meinungen und Positionen erfolgen könne.
Nachdem die Unterschriften heute überreicht wurden, beginne nun ein dreimonatiger Prozess, in dem zum einen geprüft werde, ob die Unterschriften gültig seien, das bedeute, dass die Unterschriften von in Bremerhaven Wahlberechtigten geleistet wurden. Zum anderen werde durch das Rechtsamt geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen das Bürgerbegehren formal zulässig sei. Eine wichtige Rolle werde dabei auch die Frage der Finanzierung spielen.
Sollte das Begehren den rechtlichen Voraussetzungen entsprechen, werde sich die Stadtverordnetenversammlung damit befassen. Würde die Mehrheit dem Bürgerbegehren zustimmen, wäre es genehmigt. Würde die Mehrheit dem Begehren widersprechen, müsste ein Bürgerentscheid angesetzt werden. Dann wäre der Antrag nur angenommen, wenn dies mit einer Mehrheit erfolge, die mindestens zwanzig Prozent der Wahlberechtigten ausmache.
Stadtverordnetenvorsteherin Lückert wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bebauungsplanverfahren an sich umfangreiche Bürgerbeteiligungen vorsehe. „In diesem Verfahren wird nichts einfach von oben entschieden, sondern die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Vorstellungen aktiv einzubringen.“ Das Bürgerbegehren sei ein zusätzliches Instrument, um auf kommunaler Ebene für mehr bürgerliches Engagement und mehr Mitwirkung zu sorgen. Fotos:
MeerGestrüpp - Erhaltet die Grünflächen in Bremerhaven
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Nachdem die Unterschriften heute überreicht wurden, beginne nun ein dreimonatiger Prozess, in dem zum einen geprüft werde, ob die Unterschriften gültig seien, das bedeute, dass die Unterschriften von in Bremerhaven Wahlberechtigten geleistet wurden. Zum anderen werde durch das Rechtsamt geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen das Bürgerbegehren formal zulässig sei. Eine wichtige Rolle werde dabei auch die Frage der Finanzierung spielen.
Sollte das Begehren den rechtlichen Voraussetzungen entsprechen, werde sich die Stadtverordnetenversammlung damit befassen. Würde die Mehrheit dem Bürgerbegehren zustimmen, wäre es genehmigt. Würde die Mehrheit dem Begehren widersprechen, müsste ein Bürgerentscheid angesetzt werden. Dann wäre der Antrag nur angenommen, wenn dies mit einer Mehrheit erfolge, die mindestens zwanzig Prozent der Wahlberechtigten ausmache.
Stadtverordnetenvorsteherin Lückert wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bebauungsplanverfahren an sich umfangreiche Bürgerbeteiligungen vorsehe. „In diesem Verfahren wird nichts einfach von oben entschieden, sondern die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Vorstellungen aktiv einzubringen.“ Das Bürgerbegehren sei ein zusätzliches Instrument, um auf kommunaler Ebene für mehr bürgerliches Engagement und mehr Mitwirkung zu sorgen. Fotos:
MeerGestrüpp - Erhaltet die Grünflächen in Bremerhaven
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