Bei der Überprüfung des 53-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Eine Überprüfung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs auf dem Rollenprüfstand ergab nach Abzug der Toleranz eine Höchstgeschwindigkeit von 47 km/h. Somit hätte der 53-Jährige die Fahrerlaubnis der Klasse A1 haben müssen. Er muss nun mit einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.
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