In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder
Halloween. Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch
„Süßes, sonst gibt`s Saures“ Geschenke und spielen Streiche.
Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar. Viele Streiche erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke, Telefonzellen oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Bussen. Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.
Polizei Bremerhaven warnt vor Rückkehr der Horrorclowns
Auch in Bremerhaven gab es im vergangenen Jahr mehrere Attacken von Tätern, die sich als Horrorclowns maskiert hatten. Bundesweit befürchten die Sicherheitsbehörden, dass es in den nächsten Tagen wieder zu Schock-Attacken von Kostümierten kommen kann.
„Wir weisen darauf hin, dass solche Angriffe strafbar sein können. Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit einer Strafverfolgung rechnen“ erklärt Frank Schmidt von der Ortspolizeibehörde Bremerhaven und fügt hinzu: „Wer von einem Horrorclown verfolgt, bedroht oder sogar angegangen wird, soll direkt den Notruf 110 wählen und die Polizei verständigen. Wir kommen dann sofort! Es handelt sich zwar meistens nur um einen Spaß, den die Betroffenen und wir als Polizei aber alles andere als lustig finden“.
Besonders hohe Strafen kommen auf diejenigen zu, die andere so erschrecken, dass sie in lebensbedrohliche Situationen geraten – etwa wenn sie in Panik vor einem Horrorclown auf die Straße vor ein Fahrzeug laufen.
Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar. Viele Streiche erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke, Telefonzellen oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Bussen. Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.
Polizei Bremerhaven warnt vor Rückkehr der Horrorclowns
Auch in Bremerhaven gab es im vergangenen Jahr mehrere Attacken von Tätern, die sich als Horrorclowns maskiert hatten. Bundesweit befürchten die Sicherheitsbehörden, dass es in den nächsten Tagen wieder zu Schock-Attacken von Kostümierten kommen kann.
„Wir weisen darauf hin, dass solche Angriffe strafbar sein können. Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit einer Strafverfolgung rechnen“ erklärt Frank Schmidt von der Ortspolizeibehörde Bremerhaven und fügt hinzu: „Wer von einem Horrorclown verfolgt, bedroht oder sogar angegangen wird, soll direkt den Notruf 110 wählen und die Polizei verständigen. Wir kommen dann sofort! Es handelt sich zwar meistens nur um einen Spaß, den die Betroffenen und wir als Polizei aber alles andere als lustig finden“.
Besonders hohe Strafen kommen auf diejenigen zu, die andere so erschrecken, dass sie in lebensbedrohliche Situationen geraten – etwa wenn sie in Panik vor einem Horrorclown auf die Straße vor ein Fahrzeug laufen.
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