Er konnte einen der Beiden nach dem Verlassen des Kaufhauses festhalten und der Polizei übergeben. Diese fand bei dem 16-Jährigen noch ein sogenanntes Einhandmesser. Nach dem Waffengesetz ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge zu führen. Den 16-Jährigen und seinem 17-jährigen Mittäter erwartet nun eine Strafanzeige wegen Diebstahl mit Waffen und eine Anzeige nach dem Waffengesetz.
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