Bei einer anschließenden Überprüfung der Situation stellten die Beamten fest, dass der Mieter der betroffenen Wohnung selbst der vermeintliche Einbrecher war. Der 20-Jährige hatte sich versehentlich ausgeschlossen. Ein Zweitschlüssel war nicht vorhanden. In seiner Not versuchte der junge Mann, ein Fenster von außen zu öffnen.
Da die Wohnungstür nur zugefallen und nicht abgeschlossen war, öffnete die Polizei den Eingang mit einem kleinen Trick und stellte anhand der hier vorgefundenen Unterlagen noch fest, dass es sich bei dem Unglücksraben auch tatsächlich um den Berechtigten handelte.
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