Magistrat und Entsorgungsbetriebsausschuss haben beschlossen, die Gebühren für die Abfallentsorgung moderat zu erhöhen. Diese Gremien empfehlen der Stadtverordnetenversammlung gleichermaßen zu beschließen.
Nachdem die Gebühren für den Zeitraum 2015 bis 2017 um 5 Prozent gesenkt worden sind, müssen sie nun aufgrund einer Unterdeckung um durchschnittlich 6,47 Prozent für den Zeitraum 2018 bis 2020 erhöht werden. Unter dem Strich ist das eine Erhöhung, betrachtet man den Zeitraum von 2015 bis 2020 um knapp 1,5 Prozent. Diese Erhöhung ist notwendig, weil für den Zeitraum bis 2020 ein Verlust von insgesamt 2,3 Millionen Euro erwartet wird. „Da die Entsorgungsbetriebe nicht zuletzt aufgrund einer Anregung des Rechnungsprüfungsamts gehalten sind, kostendeckende Gebühren zu erheben, ist bei steigenden Kosten die Gebührenerhöhung unvermeidlich“, betont Bürgermeister Paul Bödeker, der die Vorlage eingebracht hat.Die Gebühren betragen dann bei vierzehntäglicher Entleerung eines
1. |
35-l-Abfallbehälters |
84,96 |
Euro/Jahr |
(bisher 79,80 |
Euro) |
2. |
50-l-Abfallbehälters |
115,32 |
Euro/Jahr |
(bisher 108,32 |
Euro) |
3. |
60-l-Abfallbehälters |
133,56 |
Euro/Jahr |
(bisher 125,40 |
Euro) |
4. |
90-l-Abfallbehälters |
200,28 |
Euro/Jahr |
(bisher 188,12 |
Euro) |
5. |
120-l-Abfallbehälters |
270,00 |
Euro/Jahr |
(bisher 253,64 |
Euro) |
6. |
240-l-Abfallbehälters |
540,12 |
Euro/Jahr |
(bisher 507,32 |
Euro) |
7. |
770-l-Abfallbehälters |
1.577,64 |
Euro/Jahr |
(bisher 1.482,00 |
Euro) |
8. |
1100-l-Abfallbehälters |
2.111,64 |
Euro/Jahr |
(bisher 1.983,60 |
Euro) |
und bei wöchentlich einmaliger Entleerung eines
1. 35-l-Abfallbehälters 100,20 Euro/Jahr (bisher 94,08 Euro)
2. 50-l-Abfallbehälters 130,56 Euro/Jahr (bisher 122,56 Euro)
3. 60-l-Abfallbehälters 160,92 Euro/Jahr (bisher 151,08 Euro)
4. 90-l-Abfallbehälters 239,64 Euro/Jahr (bisher 225,12 Euro)
5. 120-l-Abfallbehälters 315,60 Euro/Jahr (bisher 296,40 Euro)
6. 240-l-Abfallbehälters 631,08 Euro/Jahr (bisher 592,80 Euro)
7. 770-l-Abfallbehälters 1.826,40 Euro/Jahr (bisher 1.715,68 Euro)
8. 1100-l-Abfallbehälters 2.366,40 Euro/Jahr (bisher 2.223,00 Euro).
Auch die sonstigen Gebührensätze sollen an die tatsächlichen Kosten angepasst werden, wobei die Selbstanlieferung und der amtliche Bremerhavener Abfallsack auf volle 10 Cent angepasst werden, um den baren Zahlungsverkehr zu erleichtern.
Die Gebührensätze betragen dann:
- bei einmaliger Entleerung und Abfuhr (Polterabend) eines 120-l-Abfallbehälters 11,47 Euro (bisher 9,64 Euro),
- für die Entsorgung der vorübergehend mehr anfallenden Abfälle mit dem vorgeschriebenen „amtlichen Bremerhavener Abfallsack“ 3,60 Euro (bisher 3,00 Euro),
- bei einmaliger Entleerung und Abfuhr von hausabfallähnlichen Gewerbe- und Industrieabfällen für
1. einen 120-l-Abfallbehälter 11,47 Euro (bisher 9,64 Euro),
2. einen 240-l-Abfallbehälter 18,73 Euro (bisher 15,74 Euro), - bei Selbstanlieferung von Restabfällen aus Haushaltungen in Kleinmengen bis zu 1 m3 pro Anlieferung 3,60 Euro (bisher 3,00 Euro),
- für Sperrabfall ab der zweiten Abfuhr 80,33 EUR (bisher 67,50 Euro), (die erste Abfuhr ist kostenlos),
- für die Deponierung von Abfällen aus privaten Haushaltungen 1. asbesthaltig 80,33 Euro/t (bisher 66,00 Euro/t), 2. Bodenaushub bis einschl. LAGA-Einstufung Z 2 18,45 Euro/t (bisher 18,45 Euro/t), 3. sonstige 46,35 Euro/t (bisher 38,00 Euro/t),
- für die Lieferung von Garten- und Parkabfällen aus privaten Haushalten (für die Lieferung bis zu 1 m3 wird keine Gebühr erhoben) 82,21 Euro/t (bisher 68,00 Euro).
Kommentar veröffentlichen