Wer sein Wohngebäude in Bremen und Bremerhaven energieeffizient
sanieren möchte, dem stehen ab dem 1. September dieses Jahres mit dem
bremischen Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ mehr
Fördermöglichkeiten zur Verfügung als bisher. Dazu hat die
Umwelt-Deputation in ihrer Sitzung heute (17. August 2017) eine neue
Förderrichtlinie beschlossen. Danach wird künftig neben der Dämmung von
Außenwänden, Kellerdecken und Dächern z. B. auch der Einbau von
hochwärmedämmenden Fenstern gefördert.
Eigentümerinnen und
Eigentümer von Gebäuden, für die bis 1995 ein Bauantrag gestellt worden
ist und die maximal zwölf Wohneinheiten aufweisen, können künftig einen
Förderantrag stellen. Damit wird der Kreis der Antragsberechtigten
erheblich erweitert. Zudem werden Bauwillige, die mehrere
Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude gleichzeitig vornehmen oder sich
mit Nachbarn für eine Dämmung ihrer aneinander angrenzenden
Gebäude-Außenwände und Dächer zusammenschließen, mit einem finanziellen
Bonus zusätzlich belohnt. Auch für die Verwendung von umweltfreundlichen
Dämmmaterialien und Außenanstrichen bei Dämmungen wird ein Bonus
zusätzlich zur Grundförderung gewährt.

Mit dem erweiterten
Förderspektrum wird die energieeffiziente Wohngebäudesanierung noch
attraktiver, zumal die bremische Förderung neben der Bundesförderung
beantragt werden kann, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit
ihren Zuschuss- und Kreditprogrammen „Energieeffizient Sanieren“
anbietet. „Landes- und Bundesförderung ergänzen einander und geben
gerade in ihrer Kombination wirkungsvolle finanzielle Anreize für die
Durchführung von baulichen Wärmeschutzmaßnahmen“, betont Umweltsenator
Joachim Lohse und fügt hinzu: „Neben der qualitativen Verbesserung der
Wohngebäude leistet die energetische Sanierung einen wichtigen Beitrag
zum Klimaschutz. Die noch bestehenden großen Potenziale zur Senkung des
Energieverbrauchs und zur Minderung der CO2-Emissionen im Gebäudebestand
müssen weiter ausgeschöpft werden, damit wir unsere CO2-Ziele erreichen
können.“
Förderanträge nach der neuen Förderrichtlinie können ab
dem 1. September 2017 bei Bremer Modernisieren (BreMo) gestellt werden.
Die Antragsunterlagen sind zum selben Zeitpunkt im Internet unter
www.bremo.info verfügbar.
Telefonische
Auskünfte für Antragsteller in Bremen erteilt BreMo dienstags bis
donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter Tel.: (0421) 835 888-22.
Antragsteller aus Bremerhaven können sich an das Kundencenter der swb
Vertrieb Bremerhaven unter Tel. 0471 95 89 100 wenden. .
Kommentar veröffentlichen