Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, für die bis 1995 ein Bauantrag gestellt worden ist und die maximal zwölf Wohneinheiten aufweisen, können künftig einen Förderantrag stellen. Damit wird der Kreis der Antragsberechtigten erheblich erweitert. Zudem werden Bauwillige, die mehrere Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude gleichzeitig vornehmen oder sich mit Nachbarn für eine Dämmung ihrer aneinander angrenzenden Gebäude-Außenwände und Dächer zusammenschließen, mit einem finanziellen Bonus zusätzlich belohnt. Auch für die Verwendung von umweltfreundlichen Dämmmaterialien und Außenanstrichen bei Dämmungen wird ein Bonus zusätzlich zur Grundförderung gewährt.
Mit dem erweiterten Förderspektrum wird die energieeffiziente Wohngebäudesanierung noch attraktiver, zumal die bremische Förderung neben der Bundesförderung beantragt werden kann, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihren Zuschuss- und Kreditprogrammen „Energieeffizient Sanieren“ anbietet. „Landes- und Bundesförderung ergänzen einander und geben gerade in ihrer Kombination wirkungsvolle finanzielle Anreize für die Durchführung von baulichen Wärmeschutzmaßnahmen“, betont Umweltsenator Joachim Lohse und fügt hinzu: „Neben der qualitativen Verbesserung der Wohngebäude leistet die energetische Sanierung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die noch bestehenden großen Potenziale zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Minderung der CO2-Emissionen im Gebäudebestand müssen weiter ausgeschöpft werden, damit wir unsere CO2-Ziele erreichen können.“
Förderanträge nach der neuen Förderrichtlinie können ab dem 1. September 2017 bei Bremer Modernisieren (BreMo) gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind zum selben Zeitpunkt im Internet unter www.bremo.info verfügbar.
Telefonische Auskünfte für Antragsteller in Bremen erteilt BreMo dienstags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter Tel.: (0421) 835 888-22. Antragsteller aus Bremerhaven können sich an das Kundencenter der swb Vertrieb Bremerhaven unter Tel. 0471 95 89 100 wenden. .
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