Der Vater stand zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter am Straßenrand und erfreute sich an den Fahrkünsten seines erst 9-jährigen Sohnes. Als die Beamten dort eintrafen, machte der 43-Jährige gleich lautstark seinen Unmut über das Erscheinen der Polizei deutlich: Sie hätten seinen Sohn verängstigt.
Er war der irrigen Annahme, dass sein Kind mit dem führerscheinpflichtigen Quad fahren durfte. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab zudem, dass der Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug abgelaufen war. Der Erziehungsberechtigte wollte seinen Namen zunächst nicht angeben. Angeblich hatte ihm sein Anwalt das empfohlen. Alle Feststellungen der Polizisten waren seiner Meinung nach völlig falsch. Erforderlich zum Führen dieses ATV (All Terrain Vehicle, kurz: Quad) ist die Führerscheinklasse AM, die man frühestens ab dem 16. Lebensjahr erlangen kann.
„Das Unfallrisiko mit einem Quad ist doppelt so hoch wie bei einem Pkw“, erklärt der Teamleiter der Bremerhavener Polizei-Verkehrsdienste, Hauptkommissar Sascha Heymann. „Die Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen liegt sogar um den Faktor zehn höher. Grund dafür ist einerseits die häufig fehlende Erfahrung der meist ungeübten Fahrer, andererseits das technisch bedingt kritische Fahrverhalten.“
Anders als etwa Pkw verfügen Quads häufig nicht über ein Achsdifferenzial, das die unterschiedlich langen Wege der inneren und äußeren Räder bei der Kurvenfahrt ausgleicht. Im Ergebnis lassen sich die Fahrzeuge nur widerwillig lenken und tendieren zudem zu instabilem Fahrverhalten.
Der aufbrausende Vater wurde als Beschuldigter in einem Strafverfahren belehrt. Ihm wurde untersagt, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Strafanzeigen wegen der Verstöße nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz wurden gefertigt.
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