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Die
reichlichen Niederschläge haben in der letzten Zeit die Pflanzen und
damit auch das Unkraut sprießen lassen. Die meisten Grundstücksbesitzer
brauchen keine Aufforderung, um diesem „Wildwuchs“ auf ihren Gehwegen zu
Leibe zu rücken. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie städtische Kontrollen
und eine Reihe von Hinweisen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger
ergaben.
Die
Ideen- und Beschwerdestelle des Magistrats erinnert deshalb an die
Reinigungspflichten der Anlieger (§ 41 Bremisches Landesstraßengesetz).
Danach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg entlang ihrer
Grundstücksgrenze zu reinigen oder reinigen zu lassen. Dies umfasst die
Beseitigung aller Verunreinigungen auf dem Gehweg, unabhängig davon, ob
Passanten absichtlich etwas weggeworfen haben, ob sie von Tieren
verursacht wurden oder einfach durch die Natur (Unkraut, Laub) bedingt
sind. Dazu gehören ebenso die Entfernung von in den Gehweg ragenden
Pflanzen und im Winter die Befreiung des Gehweges von Schnee und Eis.
Die Gehwege sind ab Grundstücksgrenze bis zu einer Breite von 5 m zu
reinigen. Diese Verpflichtung gilt auch für Randstreifen bei Straßen
ohne Gehwege, hier allerdings nur bis zu einer Breite von 1,50 m.
rundstückseigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Sauberhaltung von
Gehwegen nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einer
Geldbuße rechnen.
Bei öffentlichen Wegen ist die Stadt zuständig und lässt
die Gehwegreinigung und die Reinigung aller Radwege in der Stadt durch
ihre Ämter erledigen.
Die Ideen- und Beschwerdestelle ist erreichbar per 0471 590 3030, per 0471 590 3338 und per E-Mail: ideenbeschwerden@magistrat.bremerhaven.de oder über Internet/Smartphone: www.bremerhaven.de\ideen-beschwerden, bremerhaven.de/schadenmelder
Danach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg entlang ihrer Grundstücksgrenze zu reinigen oder reinigen zu lassen. Dies umfasst die Beseitigung aller Verunreinigungen auf dem Gehweg, unabhängig davon, ob Passanten absichtlich etwas weggeworfen haben, ob sie von Tieren verursacht wurden oder einfach durch die Natur (Unkraut, Laub) bedingt sind.
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