Umweltermittler der Wasserschutzpolizei der
Polizei Bremen fanden gestern im Maschinenraum eines in Bremerhaven
liegenden Frachtschiffes (Flagge: Panama) ölhaltige Abfälle. Ein
Strafverfahren wurde eingeleitet und der Verantwortliche musste 10.000
Euro als Sicherheit zahlen.
Die Ermittler betraten den sogenannten Kofferdamm im Maschinenraum des Frachters. Der Kofferdamm ist ein Zwischenraum, welcher der Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung dient. Aus diesem Grund ist dieser Raum üblicherweise leer. Nicht so bei dieser Kontrolle: Die Wasserschützer fanden im Kofferdamm ölhaltige Abfälle. Diese Abfälle gehören normalerweise in einen dafür vorgesehen Tank. Da dieser bereits voll war, wurden die Abfälle kurzerhand im Kofferdamm gelagert. Ein Strafverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen wurde eingeleitet. Da der verantwortliche Ingenieur aus Aserbaidschan stammt wurde zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Diese wurde durch den 56-Jährigen entrichtet.
Die Ermittler betraten den sogenannten Kofferdamm im Maschinenraum des Frachters. Der Kofferdamm ist ein Zwischenraum, welcher der Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung dient. Aus diesem Grund ist dieser Raum üblicherweise leer. Nicht so bei dieser Kontrolle: Die Wasserschützer fanden im Kofferdamm ölhaltige Abfälle. Diese Abfälle gehören normalerweise in einen dafür vorgesehen Tank. Da dieser bereits voll war, wurden die Abfälle kurzerhand im Kofferdamm gelagert. Ein Strafverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen wurde eingeleitet. Da der verantwortliche Ingenieur aus Aserbaidschan stammt wurde zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Diese wurde durch den 56-Jährigen entrichtet.
Die Ermittlungen durch die
Wasserschutzpolizei dauern an. Insbesondere der genaue Umfang der
Abfälle bleibt noch zu klären. Das 177-Meter lange Frachtschiff darf
Bremerhaven erst wieder verlassen, wenn der Kofferdamm komplett geleert
ist.
Die Polizei weist darauf hin, dass Umweltdelikte keine Kavaliersdelikte sind. Sie sind mit empfindlichen Strafen bedroht.
Die Polizei weist darauf hin, dass Umweltdelikte keine Kavaliersdelikte sind. Sie sind mit empfindlichen Strafen bedroht.
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