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Angehalten wurde der Wagen, weil ein Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht war. Als die Beamten genauer nachschauten, fiel ihnen auf, dass das eingebaute Fahrwerk nicht von einer Prüfstelle begutachtet und in den Fahrzeugpapieren eingetragen war. Darüber hinaus war nicht die korrekte Reifenkombination am VW vorhanden. Der Wagen wurde zu einer Prüfstelle gebracht und wird dort von einem Sachverständigen überprüft. Bis zur Behebung der Mängel darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.
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