Bei der Überprüfung des Fahrers stellte sich heraus, dass dieser erst 15 Jahre alt und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Da bei der Durchsuchung seiner Person ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge gefunden wurde, erwartet den 15-Jährigen neben einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auch noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz.
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