Schwere Körperverletzung gegen Rettungsdienstpersonal
Die Thematik „Gewalt gegen Einsatzkräfte“
beschäftigt Feuerwehren im gesamten Bundesgebiet zunehmend. Auch in
Bremerhaven ist das kein neues Thema. Es wurde bereits schon über die
Notwendigkeit und die Umsetzung von technischen und organisatorischen
Maßnahmen berichtet.
Am Montag, den 10.04.2017 ist es erneut zu einem schweren Übergriff auf einen Einsatzbeamten des Rettungsdienstes gekommen.
Kurz nach 19.00 Uhr ging ein Notruf in der
Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) ein. Ein
Rettungstransportwagen (RTW) mit zwei rettungsdienstlich ausgebildeten
Einsatzbeamten wurde mit Sondersignal zu einem Einsatzort alarmiert.
Nach einer bedarfsgerechten medizinischen
Behandlung vor Ort, wurde der Patient auf der Trage in den RTW gebracht
und sollte in ein nahegelegenes Krankenhaus transportiert werden.
Auf dem Weg ins Krankenhaus kippte das
Stimmungsbild des Patienten schlagartig und er griff den in der
Behandlungskabine des RTW befindlichen Einsatzbeamten ohne Vorwarnung
an. Ein sofort abgesetzter Notruf des fahrzeuglenkenden Einsatzbeamten
und die unmittelbar kurz danach eintreffende Polizei, konnten den
Angriff nicht mehr verhindern.
Der angegriffene Beamte wurde geschubst und
getreten und zog sich dabei schwere Verletzungen zu, sodass er
anschließend selbst in ein Krankenhaus verbracht und medizinisch
versorgt werden musste. Das Ergebnis des Übergriffs sind mehrere
Knochenbrüche.
„Das ist eine furchtbare und nicht hinnehmbare
Tat gegenüber einer helfenden Einsatzkraft, die ich zutiefst
verurteile,“ so Stadtrat Jörn Hoffmann.
Die Feuerwehr Bremerhaven musste in den letzten
Jahren bereits mehrere solche Übergriffe verzeichnen. Aufgrund dessen
wurden an allen RTW Videokameras angebracht, die auf Bewegungen im
Außenbereich des Fahrzeuges reagieren und aufzeichnen können. Zusätzlich
absolvieren die Einsatzkräfte der Feuerwehr Bremerhaven ein dreitägiges
Deeskalationstraining, in dem sie auf den Umgang mit solchen
Situationen geschult werden.
Die bisher getroffenen Maßnahmen sind allerdings
keine Garantie dafür, dass die Gewalt gegen Einsatzkräfte vollkommen
ausgeschlossen oder abgewendet werden kann. Hierzu ist auch eine
grundsätzlich gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik
erforderlich. „Die Verschärfung des Strafmaßes für Täter ist ein erster
Schritt in die richtige Richtung,“ so Hoffmann weiter.
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