April 30, 2025


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Gesetzesänderung: Krankenkassen bezahlen künftig die Brille

Die Brille gibt es bald auf Rezept! Der Bundestag hat einer Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zugestimmt und lässt so künftig die gesetzlichen Krankenkassen für die Anschaffungskosten einer Sehhilfe aufkommen.
Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss die Brille zukünftig von einem Arzt verordnet werden. Allerdings gilt die neue Regelung nur für Brillenträger mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von zumindest sechs Dioptrien. Ausnahme sind Patienten mit einer Hornhautverkrümmung: Hier gilt die Neuerung schon ab vier Dioptrien.

Der DBSV rechnet damit, dass die Änderung ab Mitte März in Kraft tritt.

LTE AllSo wird die alte Regelung aus dem Jahr 2003 außer Kraft gesetzt. Hier wurden die Kosten für eine Brille nur dann übernommen, wenn die Sehschärfe mit Hilfsmittel maximal 30 Prozent beträgt. Die Kassen zahlten also nicht, wenn mit Brille zwar die nötige Sehschärfe erreicht wird, aber man ohne Sehhilfe nahezu blind war.
Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) sollen außerdem Patienten mit anderen Hilfsmitteln wie Prothesen, Rollstühlen oder Hörgeräten unterstützt werden. Das neue Gesetz verpflichtet die Krankenkassen neben dem Preis eines Hilfsmittels auch seine Qualität und Zugänglichkeit für den Patienten zu berücksichtigen. So soll eine qualitativ hochwertigere Versorgung von Menschen mit Behinderung möglich gemacht werden.
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