Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss die
Brille zukünftig von einem Arzt verordnet werden. Allerdings gilt die
neue Regelung nur für Brillenträger mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit
von zumindest sechs Dioptrien. Ausnahme sind Patienten mit einer
Hornhautverkrümmung: Hier gilt die Neuerung schon ab vier Dioptrien.
Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) sollen außerdem Patienten mit anderen Hilfsmitteln wie Prothesen, Rollstühlen oder Hörgeräten unterstützt werden. Das neue Gesetz verpflichtet die Krankenkassen neben dem Preis eines Hilfsmittels auch seine Qualität und Zugänglichkeit für den Patienten zu berücksichtigen. So soll eine qualitativ hochwertigere Versorgung von Menschen mit Behinderung möglich gemacht werden.
Der DBSV rechnet damit, dass die Änderung ab Mitte März in Kraft tritt.
So wird die alte Regelung aus dem Jahr 2003 außer Kraft gesetzt. Hier wurden die Kosten für eine Brille nur dann übernommen, wenn die Sehschärfe mit Hilfsmittel maximal 30 Prozent beträgt. Die Kassen zahlten also nicht, wenn mit Brille zwar die nötige Sehschärfe erreicht wird, aber man ohne Sehhilfe nahezu blind war.Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) sollen außerdem Patienten mit anderen Hilfsmitteln wie Prothesen, Rollstühlen oder Hörgeräten unterstützt werden. Das neue Gesetz verpflichtet die Krankenkassen neben dem Preis eines Hilfsmittels auch seine Qualität und Zugänglichkeit für den Patienten zu berücksichtigen. So soll eine qualitativ hochwertigere Versorgung von Menschen mit Behinderung möglich gemacht werden.
Kommentar veröffentlichen