Bürgermeister Bödeker: "Weg der Sparsamkeit konsequent weiter verfolgen"
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 1. November
2016 die Bremerhavener Haushalte für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
genehmigt. Damit wird die temporäre Überschreitung der für die
Haushaltssanierung vorgegebenen zulässigen Defizitobergrenze in 2016 um
9,2 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen des Haushaltes von rund 750
Millionen Euro vom Senat gebilligt.
Jedoch ist die Stadt Bremerhaven verpflichtet, bis zum Jahresende 2016 ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das die Eigenbeiträge der Stadt zur Einhaltung der Defizitobergrenze ab 2017 darstellt, denn die Obergrenze wird in 2017 nach derzeitigem Stand um 17,4 Millionen Euro überschritten. Dennoch wird in der Senatsvorlage die systematische Überprüfung aller Einnahme- und Ausgabepositionen und Anpassungen in nahezu allen Bereichen der Haushalte zur Reduzierung der Defizitüberschreitungen durch die konstruktive Zusammenarbeit von Magistrat und den Vertretern der Regierungsfraktionen von CDU und SPD positiv erwähnt.
Bürgermeister und Stadtkämmerer Paul Bödeker (CDU) begrüßt die positive Entscheidung des Bremer Senats: „Wir freuen uns, dass der Bremer Senat unsere Haushalte genehmigt hat. Bremerhaven hat mit seinen zusätzlichen Eigenanstrengungen die Voraussetzungen für eine Zuweisung aus dem Landesprogramm zur Haushaltssicherung erfüllt. Wir erwarten nun, dass das Land spätestens mit Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes für 2016 die fehlenden Mittel in Höhe von bis zu 9,2 Mio. Euro durch eine entsprechende Zuweisung ausgleicht.“
Der Weg der Sparsamkeit müsse gerade auch im Hinblick auf die noch bestehende Defizitüberschreitung in 2017 beim täglichen Handeln konsequent weiter verfolgt werden. Dazu bedürfe es auch in 2017 ergänzend weiterer finanzieller Hilfen des Landes.
Mit der Rechtskraft des Haushalts 2016 wird Mitte November 2016 gerechnet, wenn die Veröffentlichung der Haushaltssatzungen mit dem Gesamtplan im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen erfolgt ist. Zu diesem Zeitpunkt endet die haushaltslose Zeit mit ihren restriktiven Ausgabenbeschränkungen.
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Jedoch ist die Stadt Bremerhaven verpflichtet, bis zum Jahresende 2016 ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das die Eigenbeiträge der Stadt zur Einhaltung der Defizitobergrenze ab 2017 darstellt, denn die Obergrenze wird in 2017 nach derzeitigem Stand um 17,4 Millionen Euro überschritten. Dennoch wird in der Senatsvorlage die systematische Überprüfung aller Einnahme- und Ausgabepositionen und Anpassungen in nahezu allen Bereichen der Haushalte zur Reduzierung der Defizitüberschreitungen durch die konstruktive Zusammenarbeit von Magistrat und den Vertretern der Regierungsfraktionen von CDU und SPD positiv erwähnt.
Bürgermeister und Stadtkämmerer Paul Bödeker (CDU) begrüßt die positive Entscheidung des Bremer Senats: „Wir freuen uns, dass der Bremer Senat unsere Haushalte genehmigt hat. Bremerhaven hat mit seinen zusätzlichen Eigenanstrengungen die Voraussetzungen für eine Zuweisung aus dem Landesprogramm zur Haushaltssicherung erfüllt. Wir erwarten nun, dass das Land spätestens mit Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes für 2016 die fehlenden Mittel in Höhe von bis zu 9,2 Mio. Euro durch eine entsprechende Zuweisung ausgleicht.“
Der Weg der Sparsamkeit müsse gerade auch im Hinblick auf die noch bestehende Defizitüberschreitung in 2017 beim täglichen Handeln konsequent weiter verfolgt werden. Dazu bedürfe es auch in 2017 ergänzend weiterer finanzieller Hilfen des Landes.
Mit der Rechtskraft des Haushalts 2016 wird Mitte November 2016 gerechnet, wenn die Veröffentlichung der Haushaltssatzungen mit dem Gesamtplan im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen erfolgt ist. Zu diesem Zeitpunkt endet die haushaltslose Zeit mit ihren restriktiven Ausgabenbeschränkungen.
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