Wer einen LKW mit besonders großer Ladung im Straßenverkehr
führen will, bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis durch die
Straßenverkehrsbehörde. Die für seinen Transport vorgeschriebenen
Auflagen daraus missachtete ein polnischer Schwertransportfahrer am
Dienstag, 18.10.2016.
Gegen 11.00 Uhr war der Großraumtransport den Spezialisten der Verkehrsabteilung der Polizei am Zolltor Weddewarden aufgefallen. Das Fahrzeug war mit seiner Beladung, 4 Waggonplattformen, mehr als 3 Meter breit und über 4 Meter hoch.
Der Transport wurde im Vorfeld zwar ordnungsgemäß angemeldet, die
erteilten Auflagen, insbesondere der Einsatz eines Begleitfahrzeuges und
die Einhaltung einer vorgegebenen Fahrstrecke, wurden jedoch nicht
beachtet.
Die Streifenbeamten untersagten die Weiterfahrt bis zur Erfüllung der geforderten Auflagen. Gegen den Fahrer und die Verantwortlichen im Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeld in Höhe von 85,00 Euro ausgesprochen. Dieses Geld wurde in Form einer Sicherheitsleistung am Überprüfungsort eingezogen.
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Gegen 11.00 Uhr war der Großraumtransport den Spezialisten der Verkehrsabteilung der Polizei am Zolltor Weddewarden aufgefallen. Das Fahrzeug war mit seiner Beladung, 4 Waggonplattformen, mehr als 3 Meter breit und über 4 Meter hoch.
Die Streifenbeamten untersagten die Weiterfahrt bis zur Erfüllung der geforderten Auflagen. Gegen den Fahrer und die Verantwortlichen im Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeld in Höhe von 85,00 Euro ausgesprochen. Dieses Geld wurde in Form einer Sicherheitsleistung am Überprüfungsort eingezogen.
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