Das Vorbereitungsgremium der MPK ist die Runde der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. Diese haben die Aufgabe, Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auszusprechen. Die Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder
Nordseeluft in Bremerhaven – Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. Foto: Wolfhard Scheer |
Der Vorsitz der MPK wechselt zwischen den Ländern jedes Jahr im Herbst nach einer festgelegten Reihenfolge. Seit Oktober 2015 hat die Freie Hansestadt Bremen den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz. Im Oktober 2016 wird Mecklenburg-Vorpommern dann den Vorsitz und die Geschäftsführung des Gremiums übernehmen.
Hintergrund
Die MPK wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als „Gremium der Selbstkoordination“ der Bundesländer ins Leben gerufen und dient zur Abstimmung der politischen Positionen untereinander. Außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens beraten und entscheiden die 16 deutschen Länder gemeinsam länderspezifische Fragen, die nicht im Bundestag oder Bundesrat beschlossen werden und vertreten diese gegenüber dem Bund. Die Aufgaben der Ministerpräsidentenkonferenz sind vielfältig. Sie umfassen sowohl den Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen zwischen den Ländern oder mit dem Bund wie Rundfunkstaatsverträge oder Rundfunkgebührenstaatsverträge als auch die Entscheidungsfindung zu Bildungsthemen. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan. Sie wurde auf der Grundlage des deutschen Bundesstaatsprinzips eingerichtet. Nach dem Grundgesetz haben sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität. Daraus ergibt sich für jedes einzelne Bundesland das Recht, seine Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Mehr Infos: www.mpk-bremen.de
Ansprechpartner für die Medien: Peter Lohmann, Pressestelle des Senats, Tel. (0421) 361-2193
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