Der 61-Jährige hatte gehalten und wollte nach links auf eine Zufahrt zu einem Geschäft im Gewerbegebiet fahren. Dazu musste er zunächst den Gegenverkehr passieren lassen. Während er dort stand, fuhr der 33-Jährige nahezu ungebremst auf den Wagen des 61-Jährigen auf, der dadurch in den Gegenverkehr geschoben wurde. Ein entgegenkommendes Fahrzeug konnte gerade noch rechtzeitig ausweichen, um einen weiteren Zusammenstoß zu verhindern. Als die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen wurde, stellten die Beamten fest, dass an dem Mercedes des 33-Jährigen nicht die richtigen Kennzeichen angebracht waren. Einen Führerschein konnte der Fahrer auch nicht vorweisen. Jetzt wird gegen den Unfallfahrer nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch noch wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Überprüfung, ob er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, läuft noch.
Falsche Kennzeichen am Auto
Der 61-Jährige hatte gehalten und wollte nach links auf eine Zufahrt zu einem Geschäft im Gewerbegebiet fahren. Dazu musste er zunächst den Gegenverkehr passieren lassen. Während er dort stand, fuhr der 33-Jährige nahezu ungebremst auf den Wagen des 61-Jährigen auf, der dadurch in den Gegenverkehr geschoben wurde. Ein entgegenkommendes Fahrzeug konnte gerade noch rechtzeitig ausweichen, um einen weiteren Zusammenstoß zu verhindern. Als die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen wurde, stellten die Beamten fest, dass an dem Mercedes des 33-Jährigen nicht die richtigen Kennzeichen angebracht waren. Einen Führerschein konnte der Fahrer auch nicht vorweisen. Jetzt wird gegen den Unfallfahrer nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch noch wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Überprüfung, ob er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, läuft noch.
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