Der 16-jährige Fahrer war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Er besucht Zurzeit eine Fahrschule.
Der Motorroller war nicht versichert. Das blaue Versicherungs-kennzeichen war abgelaufen.
Neben der Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer des Motorrollers, erstattete die Polizei auch Anzeige gegen den Fahrzeughalter. Der 35-Jährige wusste, dass der 16-Jährige noch keinen Führerschein hat und ließ ihn trotzdem mit dem Roller fahren.
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