Das Diakonische Werk betreibt in der Stadt Bremerhaven
insgesamt vier Kindertageseinrichtungen, die durch die Stadt Bremerhaven
im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert werden. Von den 2,7
Millionen Euro Gesamtkosten zahlt die Diakonie ca. 4,39 Prozent - das
entspricht 121.000,00 Euro. Die in der Öffentlichkeit dargestellte
Eigenleistung in Höhe von bis zu 300.000 Euro ist für die Stadt
rechnerisch nicht nachvollziehbar. Die Eigenleistung des Diakonischen
Werkes liegt zwischen 4 Prozent bis 5 Prozent - dementsprechend hieße
das, dass der Betrieb der Kindertageseinrichtungen insgesamt 6 Millionen
Euro kosten würde. Tatsächlich ist es aber so, dass die Stadt Kosten in
Höhe von 2,7 Mio. Euro durch den Träger vorgelegt bekommt.
Sozialstadtrat Klaus Rosche nimmt dazu wie folgt Stellung.
Die Eigenleistung ist durch Landesrecht gefordert und findet in ähnlichen Formen in allen Bundesländern Anwendung. So ist die Eigenleistung unter anderem in Baden-Württemberg bis zu 37 %, in Nordrhein-Westfalen zwischen 9 % und 12 % und im Saarland rund 10 % länderbezogen geregelt.
Die Grundlage der Finanzierung der Stadt beruht auf Vereinbarungen, die mit dem Diakonischen Werk getroffen worden sind. Diese Vereinbarungen haben bis zum heutigen Tage Rechtsbestand und sind seitens der Diakonie nicht gekündigt. Vielmehr hat das Diakonische Werk in den vergangenen Jahren noch neue Angebote übernommen und sich mit der seinerzeit vereinbarten Eigenleistung einverstanden erklärt. Zum Hintergrund: Das Diakonische Werk hat aus eigenem Interesse im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes zu der vereinbarten Eigenleistung zwei weitere Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bremerhaven übernommen und hat somit in den Jahren 2013 und 2014 nochmals die Eigenleistung von
4 % und 5 % bestätigt.
Die Kindertagesstätten des Diakonischen Werkes machen laut dem dortigen vorläufigen Jahresergebnisses im vergangenen Jahr 20 % des Gesamtumsatzes aus und sind vor Umlage der Allgemeinkosten des Trägers in einem fünfstelligen positiven Ergebnis. Erst nach Umlage der Allgemeinkosten ergibt sich ein sechsstelliger Fehlbetrag. Die Allgemeinkosten liegen mit rund 10 % deutlich über dem üblichen Maße anderer Träger. Das bedeutet, das Diakonische Werk leistet sich eine kostenintensive Verwaltung; auch wird der Kindertagesstättenbereich unverhältnismäßig stark mit den Allgemeinkosten belastet.
Die öffentliche Forderung des Diakonischen Werkes, dass die Stadt nicht gezahlte Personalkosten in der Finanzierung anerkennen soll, ist rechtlich strafbar und dieses wurde dem Träger bereits schriftlich mitgeteilt. In den vergangenen zwei Jahren hat das Diakonische Werk hier mehrfach mitgeteilt, dass die Liquidität des Trägers der Einrichtungen gefährdet ist. Eine genaue, von Seiten der Stadt eingeforderte Darstellung konnte der Träger bis heute jedoch nicht vorlegen.
Unverantwortlich empfindet die Stadt das Verhalten des Diakonischen Werkes, das zurzeit ohne Rechtsgrundlage die Eltern in eine derartig verunsicherte Situation bringt. Das Diakonische Werk hat der Stadt gegenüber bisher keine Erklärung abgegeben, dass der Betrieb der Kindertageseinrichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt eingestellt wird.
In gemeinschaftlichen Gesprächen wurde dem Diakonischen Werk die Möglichkeit aufgezeigt, dass die Johanniter Interesse an der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bremerhaven bekundet haben und dieses durch die Diakonie geprüft werden soll. Die Johanniter haben in Gesprächen mit dem Magistrat bereits mitgeteilt, dass die Finanzierung einer Eigenleistung ihrerseits möglich ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt schickt das Diakonische Werk die stark verunsicherten Eltern mit vorgefertigten Schriftstücken zur Stadt, in denen mit Hinweis auf eine mögliche Schließung der diakonischen Kindertagesstätten eine alternative Betreuung bei der Stadt beantragt wird. Damit trägt die Diakonie ihre Interessen auf dem Rücken der Eltern aus.
Der gebotenen Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern, den Eltern und den Beschäftigten kommt das Diakonische Werk mit dieser Form der Öffentlichkeitsarbeit nicht nach. Die Stadt behält sich eine rechtliche Würdigung dieses Verhaltens vor. Den Eltern versichern Stadtrat Rosche und das Amt für Jugend, Familien und Frauen, dass für den Fall, dass das Diakonische Werk den Betrieb der Kindertageseinrichtungen einstellt, alles für die Sicherstellung der Betreuung der Kinder getan wird. Drei von vier Gebäuden, die das Diakonische Werk zur Kinderbetreuung nutzt, befinden sich schon jetzt im Eigentum der Stadt.
Die Eigenleistung ist durch Landesrecht gefordert und findet in ähnlichen Formen in allen Bundesländern Anwendung. So ist die Eigenleistung unter anderem in Baden-Württemberg bis zu 37 %, in Nordrhein-Westfalen zwischen 9 % und 12 % und im Saarland rund 10 % länderbezogen geregelt.
Die Grundlage der Finanzierung der Stadt beruht auf Vereinbarungen, die mit dem Diakonischen Werk getroffen worden sind. Diese Vereinbarungen haben bis zum heutigen Tage Rechtsbestand und sind seitens der Diakonie nicht gekündigt. Vielmehr hat das Diakonische Werk in den vergangenen Jahren noch neue Angebote übernommen und sich mit der seinerzeit vereinbarten Eigenleistung einverstanden erklärt. Zum Hintergrund: Das Diakonische Werk hat aus eigenem Interesse im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes zu der vereinbarten Eigenleistung zwei weitere Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bremerhaven übernommen und hat somit in den Jahren 2013 und 2014 nochmals die Eigenleistung von
4 % und 5 % bestätigt.
Die Kindertagesstätten des Diakonischen Werkes machen laut dem dortigen vorläufigen Jahresergebnisses im vergangenen Jahr 20 % des Gesamtumsatzes aus und sind vor Umlage der Allgemeinkosten des Trägers in einem fünfstelligen positiven Ergebnis. Erst nach Umlage der Allgemeinkosten ergibt sich ein sechsstelliger Fehlbetrag. Die Allgemeinkosten liegen mit rund 10 % deutlich über dem üblichen Maße anderer Träger. Das bedeutet, das Diakonische Werk leistet sich eine kostenintensive Verwaltung; auch wird der Kindertagesstättenbereich unverhältnismäßig stark mit den Allgemeinkosten belastet.
Die öffentliche Forderung des Diakonischen Werkes, dass die Stadt nicht gezahlte Personalkosten in der Finanzierung anerkennen soll, ist rechtlich strafbar und dieses wurde dem Träger bereits schriftlich mitgeteilt. In den vergangenen zwei Jahren hat das Diakonische Werk hier mehrfach mitgeteilt, dass die Liquidität des Trägers der Einrichtungen gefährdet ist. Eine genaue, von Seiten der Stadt eingeforderte Darstellung konnte der Träger bis heute jedoch nicht vorlegen.
Unverantwortlich empfindet die Stadt das Verhalten des Diakonischen Werkes, das zurzeit ohne Rechtsgrundlage die Eltern in eine derartig verunsicherte Situation bringt. Das Diakonische Werk hat der Stadt gegenüber bisher keine Erklärung abgegeben, dass der Betrieb der Kindertageseinrichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt eingestellt wird.
In gemeinschaftlichen Gesprächen wurde dem Diakonischen Werk die Möglichkeit aufgezeigt, dass die Johanniter Interesse an der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bremerhaven bekundet haben und dieses durch die Diakonie geprüft werden soll. Die Johanniter haben in Gesprächen mit dem Magistrat bereits mitgeteilt, dass die Finanzierung einer Eigenleistung ihrerseits möglich ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt schickt das Diakonische Werk die stark verunsicherten Eltern mit vorgefertigten Schriftstücken zur Stadt, in denen mit Hinweis auf eine mögliche Schließung der diakonischen Kindertagesstätten eine alternative Betreuung bei der Stadt beantragt wird. Damit trägt die Diakonie ihre Interessen auf dem Rücken der Eltern aus.
Der gebotenen Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern, den Eltern und den Beschäftigten kommt das Diakonische Werk mit dieser Form der Öffentlichkeitsarbeit nicht nach. Die Stadt behält sich eine rechtliche Würdigung dieses Verhaltens vor. Den Eltern versichern Stadtrat Rosche und das Amt für Jugend, Familien und Frauen, dass für den Fall, dass das Diakonische Werk den Betrieb der Kindertageseinrichtungen einstellt, alles für die Sicherstellung der Betreuung der Kinder getan wird. Drei von vier Gebäuden, die das Diakonische Werk zur Kinderbetreuung nutzt, befinden sich schon jetzt im Eigentum der Stadt.
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