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Besucher des beliebten Marktes an der Rudloffstraße benachrichtigten die Polizei, als sie einen Mann sahen, der 3 Welpen zum Kauf anbot.
Der 25-Jährige hatte die Jungtiere in seiner Lederjacke verborgen. Potentiellen Käufern gegenüber öffnete er seine Oberbekleidung und bot die augenscheinlich viel zu jungen Tiere für 350.- Euro zum Kauf an. Die eingesetzten Beamten beobachteten die illegalen Verkaufsversuche. Zur Personalienfeststellung wurde der Osteuropäer zum Polizeirevier gebracht. Er erzählte den Polizeibeamten eine Geschichte über die Eigentumsverhältnisse und Herkunft der ca. 5 Wochen alten Hunde.
Ein Kollege stand gerade gut im Thema, denn er zieht Zuhause selbst Hundewelpen auf. Er erkannte den schlechten Zustand der Pinscher-Welpen. Sie hatten einen sogenannten Wurmbauch, wirkten apathisch und waren verklebt. Die Tiere wurden dem Tierheim zur fachkundigen Betreuung zugewiesen.
Eine Nachschau in der Wohnung des ‚Verkäufers‘ ergab, dass sich dort keine weiteren Hunde befanden. Statt einer Einnahme von rund 1000.- Euro auf dem Flohmarkt erwartet den Mann nun eine Geldstraße von 1500.- Euro (500.- Euro pro Tier). Gemäß §2 Tierschutz-Hundeverordnung muss ein Welpe mindestens 8 Wochen alt sein, um von seiner Mutter getrennt zu werden. Wird der Welpe aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat importiert, muss der Welpe sogar mindestens 15 Wochen alt sein. Bei diesen Welpen waren diese und noch andere Voraussetzungen nicht erfüllt.
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