Ein Mann fuhr gegen 09.30 Uhr mit seinem PKW in den Kreisel ein. Dabei achtete der 56-Jährige nicht ausreichend auf den bevorrechtigten Wagen eines 59-Jährigen, der hier schon seine Bahnen zog.
Es kam zu einer leichten Kollision, bei der leichter Sachschaden entstand.
Die Polizei nimmt diese erste Kollision im neuen Kreisverkehr zum Anlass, auf die Verkehrsregeln hinzuweisen:
Die wichtigsten Regeln des Kreisverkehrs betreffen die Vorfahrt und die Fahrtrichtung. Statt der Rechts-vor-Links-Regel gilt grundsätzlich Vorfahrt für Fahrzeuge im Kreisverkehr. Es ist daher sinnvoll, das Tempo bei der Annäherung an den Kreisverkehr deutlich zu mindern. Lässt der Verkehr es zu, sollte man fließend einfädeln. Ansonsten gilt es solange zu warten, bis genug Platz ist, dass man ohne Behinderung anderer einfahren kann. Ist der Kreisverkehr mal verstopft, sollte solange gewartet werden, bis genügend Fahrzeuge wieder herausgefahren sind.
Außerdem herrscht Einbahnverkehr mit Rechtsfahrtgebot. Selbstverständlich besteht daher das Verbot, die Kreisfahrbahn links herum, das heißt entgegen der Fahrtrichtung, zu befahren. Im Übrigen gilt: Wer in den Kreisverkehr eingefahren ist, darf nicht mehr zurücksetzen.
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