Beim Kauf von Knallkörpern darf nur geprüftes Feuerwerk genutzt werden.
Dieses erkennt man an der Registriernummer (z.B. 0589-F2-0187) und an
dem CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der Prüfstelle. Auch
eine deutsche Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein. Bis 2017 ist
zusätzlich noch das alte Zulassungszeichen der Bundesanstalt für
Materialforschung- und prüfung gültig (z.B. BAM-PII-0001). Nicht
geprüfte Knallkörper vom Schwarzmarkt können lebensgefährlich sein. Des
Weiteren gehören Knallkörper der Klasse 2 (F2 oder P II) nicht in
Kinderhänden. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind nur
Feuerwerkskörper der Klasse 1 (F1 oder PI) zugelassen. Hierzu gehören
beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen. Auch bei dieser Klasse
sollten die Eltern ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen.
Beim Tischfeuerwerk ist darauf zu achten, dass diese nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden und sich keine leicht entzündlichen Materialien in der Nähe befinden. Feuerwerkskörper sollen nicht zusammen mit Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahrt werden und der zum Teil große Vorrat an Knallkörper sollte voneinander getrennt sein. Bei Raketen ist darauf zu achten, dass diese nur senkrecht aus Flaschen mit sicherem Stand von der Straße aus gestartet werden. Auch auf die Flugrichtung muss geachtet werden. Häufig sind Raketen der Auslöser eines Brandes. Des Weiteren ist beim Abbrennen von Raketen bei Strohdachhäusern, Holzhäusern und Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei falscher Verhaltensweise kann ein Feuerwerk zu Verbrennungen und zu Gehörschäden führen. Nicht explodierte Knallkörper dürfen auf keinen Fall aufgehoben werden, da diese auch zum späteren Zeitpunkt explodieren könnten. Diese sollten nach einer gewissen Zeit bewässert werden. Brennbare Gegenstände sollten vom Balkon genommen werden und Fenster und Balkontüren sind zu verschließen.
Beim Tischfeuerwerk ist darauf zu achten, dass diese nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden und sich keine leicht entzündlichen Materialien in der Nähe befinden. Feuerwerkskörper sollen nicht zusammen mit Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahrt werden und der zum Teil große Vorrat an Knallkörper sollte voneinander getrennt sein. Bei Raketen ist darauf zu achten, dass diese nur senkrecht aus Flaschen mit sicherem Stand von der Straße aus gestartet werden. Auch auf die Flugrichtung muss geachtet werden. Häufig sind Raketen der Auslöser eines Brandes. Des Weiteren ist beim Abbrennen von Raketen bei Strohdachhäusern, Holzhäusern und Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei falscher Verhaltensweise kann ein Feuerwerk zu Verbrennungen und zu Gehörschäden führen. Nicht explodierte Knallkörper dürfen auf keinen Fall aufgehoben werden, da diese auch zum späteren Zeitpunkt explodieren könnten. Diese sollten nach einer gewissen Zeit bewässert werden. Brennbare Gegenstände sollten vom Balkon genommen werden und Fenster und Balkontüren sind zu verschließen.
Bild: Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)
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