Bezüglich der Herkunft des von ihm geführten, neuwertigen Fahrrades machte er widersprüchliche und unglaubhafte Angaben. Es gab keinen Eigentumsnachweis. Auch die Schlüssel zu den Schlössern am Fahrrad hatte der 20-Jährige nicht.
Eine Durchsuchung seiner Person brachte seinen Ausweis zu Tage. Diese Daten passten nicht zu der Codier-Nummer, die sich am Fahrrad befand.
Eine Überprüfung ergab, dass das höherwertige Rad einer Frau in der Nähe des Kontrollortes gehörte. Am Wohnort der Frau stellten die Beamten nach Rücksprache fest, dass das Fahrrad kurz zuvor aus dem Keller entwendet wurde. Die Geschädigte hatte den Verlust noch nicht bemerkt. Sie konnte einen Eigentumsnachweis vorlegen, freute sich und dankte den Polizisten.
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