Am 31. Oktober ist es wieder soweit: Es ist Halloween! Vor allem
Kinder und Jugendliche gehen in schaurigen Kostümen von Tür zu Tür, um
mit dem Spruch „Süßes oder es gibt Saures“ Taschen und Tüten mit
Süßigkeiten füllen zu lassen.
Für die meisten ist es ein lustiger Spaß, der in den vergangenen
Jahren jedoch in Einzelfällen die Grenzen des „guten Geschmacks“
überschritten hat.
Wer beispielsweise Mülltonnen auf die Straße rollt oder Kanaldeckel
aushebt und entfernt, kann wegen „Gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr“ strafrechtlich belangt werden. Stein- und Eierwürfe auf
fahrende Fahrzeuge können schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen und
haben mit Spaßvergnügen nichts mehr zu tun. Selbst Eierwürfe gegen
Hauswände und andere Verschmutzungen können den Tatbestand der
Sachbeschädigung erfüllen und sollten schon aus Respekt vor dem Eigentum
anderer unterlassen werden.
Darum gilt: Fantasievolle Ideen sind gefragt und ein „gruseliger
Schauer“ darf auch dabei sein, aber denken Sie dabei auch an diejenigen,
die unvermittelt auf die „schaurigen“ Darbietungen gestoßen werden…
Und noch ein Tipp für Eltern, deren kleine Kinder um süße Gaben
bitten: Sie sollten die kleinen Hexen und Vampire mit Taschenlampen und
Reflektoren an der Kleidung ausstatten, damit andere Verkehrsteilnehmer
sie rechtzeitig in der Dunkelheit erkennen können. Und – es sollte immer
eine erwachsene Begleitperson bei ihnen sein.
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