Im Laufe des Abends hatte der Nachbar seinen 60-jährigen Nachbar mehrfach gebeten, seine Musik etwas leiser zu stellen. Die Gespräche fanden Balkon an Balkon statt. Der 60-Jährige dachte aber überhaupt nicht daran, sich seine Partylaune verderben zu lassen. Als der Nachbar zum x-ten Male an die Scheibe des 60-Jährigen klopfte, hatte dieser genug. Er holte eine Pistole aus seinem Wohnzimmer und drohte seinem Nachbarn, dass er bei der nächsten Störung „Ernst machen würde“.
Der sehr erschrockene Nachbar informierte sofort die Polizei, die die Wohnung des 60-Jährigen aufsuchte und die beschriebene Waffe fand. Der Ruhestörer stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Dass er seine Waffe und eine zweite Pistole an die Polizeibeamten aushändigen musste, gefiel ihn nicht. Die nicht mehr funktionsfähigen Waffen hatten für ihn ideellen Wert und nun ist fraglich, ob er diese überhaupt je wieder zurückbekommt.
Dass gegen ihn eine Strafanzeige wegen Bedrohung gefertigt werden würde, beeindruckte ihn nicht. Im Gegenteil, er drohte seinen Nachbarn im Beisein der Beamten Schläge an und somit kam er vorsorglich ins Polizeigewahrsam.
Kommentar veröffentlichen