Die Senatorin Stahmann für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen: Großteil der Fälle wird rechtzeitig beschieden
Die Arbeiten zur Rückzahlung der Kita-Beiträge nach dem
OVG-Urteil vom Herbst vergangenen Jahres laufen bei der Senatorin für
Soziales, Kinder, Jugend und Frauen auf Hochtouren. "Wir haben in diesen
Tagen die Träger der Kindertagesbetreuung über den Stand des Verfahrens
und das weitere Vorgehen zur Erstattung der Beiträge unterrichtet",
sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Inzwischen seien alle technischen
Möglichkeiten einer computergestützten Rückzahlung ausgereizt. Dabei sei
eine Reihe von Fällen übrig geblieben, die allein mit einer
Software-Lösung nicht abzuwickeln seien. "Diese Fälle müssen einzeln
nachbearbeitet werden." Es sei weiter davon auszugehen, dass der
Großteil aller Fälle noch in diesem Kindergartenjahr beschieden werde,
betonte die Senatorin. Erste Bescheide sollen Anfang Juli versandt
werden.
Insgesamt geht es um rund 35.000 Fälle, in denen Rückerstattungen vorgesehen sind. EDV-technische Lösungen werden für einen großen Teil der Berechnungen eingesetzt. Die Verfahren stoßen aber insbesondere bei kleineren Trägern mit unterschiedlichen Finanzbuchhaltungssystemen an ihre Grenzen. Diesen Einrichtungen ist nun empfohlen worden, die Erstattungssumme nach Lage ihrer Akten manuell zu berechnen. "Das kann pro Einzelfall zwischen 10 Minuten und einer Stunde dauern", sagte Senatorin Stahmann. Das zeige unter anderem die Erfahrung von einigen Trägern, die die Nachberechnung auf diesem Wege bereits erprobt haben. Personelle Unterstützung könnten die Träger durch externe Kräfte bekommen oder durch Reaktivierung ausgeschiedener Kolleginnen und Kollegen sowie Teilzeitkräfte, die vorübergehend ihre Stundenzahl aufstocken. "Die Fälle werden auf diese Weise nach und nach abgearbeitet", erläuterte Senatorin Stahmann. "Es ist daher davon auszugehen, dass Bescheide noch im August oder im September versandt werden."
Auch beim großen städtischen Träger KiTa Bremen lassen sich nicht alle Fälle über die Datenverarbeitungssysteme automatisiert berechnen. "Das EDV-System ist auf die Möglichkeit einer Erstattung nicht ausgelegt", erläuterte Senatorin Stahmann. "Das macht sich besonders bemerkbar, wenn im Laufe der Zeit die Beitragshöhe gesunken oder gestiegen ist, weil Betreuungsumfang oder Einkommensverhältnisse der Eltern sich verändert haben." Diese Fälle müssten von Hand nachbearbeitet werden. Dazu seien derzeit fünf Kräfte angestellt, die mehr als 3.000 von insgesamt 12.500 Fällen bei KiTa Bremen bearbeiten.
Wegen des besonderen Beitragsverfahrens in Elternvereinen gibt es dort ein gesondertes Erstattungsverfahren. Mütter und Väter können eine Bescheinigung ihres Elternvereins über die gezahlten Beiträge erst nach der letzten Monatsrate im laufenden Kindergartenjahr erhalten, also im Juli. Mit dieser Bescheinigung müssen sie in der Sozialbehörde den Antrag auf Erstattung stellen. Grund für dieses Verfahren ist der Datenschutz, die Sozialbehörde hat keinen Zugriff auf die Daten von Eltern in Elternvereinen. "Je früher der letzte Kita-Beitrag gezahlt ist, desto früher können Eltern die Erstattung beantragen", sagte Senatorin Stahmann.
Bereits abgeschlossen ist die Neufestsetzung der Beiträge. "Die meisten Eltern zahlen bereits seit mehreren Monaten den abgesenkten Beitrag", sagte Anja Stahmann. Ausnahme seien wiederum nur die Elternvereine. Aus Datenschutzgründen hat es dort ein automatisiertes Verfahren nicht gegeben, die Neufestsetzung der Beiträge erfolgt erst zum kommenden Kindergartenjahr ab August. Das Rückerstattungsverfahren setzt im Juli ein. Insgesamt handelt es sich um rund 3.500 Fälle.
Anlass für die Neuberechnung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom
Oktober 2014. Es hatte die aktuelle Beitragsordnung für Kindergärten und Horte in der Stadtgemeinde Bremen für unwirksam erklärt. Der Senat hat auf Rechtsmittel verzichtet und Mitte Dezember beschlossen, die Beiträge auf das Niveau vor der Anhebung im Januar 2013 abzusenken. Es sollen alle seit Januar 2013 zu viel gezahlten Beträge erstattet werden. Auf Grundlage des Urteils hat der Senat darüber hinaus Eltern aus den unteren drei Einkommensgruppen rückwirkend zum Januar 2013 vom Kita-Beitrag freigestellt. Damit sind Geringverdiener sogar bessergestellt als vor der Beitragsanhebung. Von der Regelung profitieren über 45 Prozent aller Eltern mit Kindern in Kitas und Horten in der Stadtgemeinde Bremen.
Die Kosten für Erstattung und Neuberechnung von Elternbeiträgen in Kitas und Horten für die Jahre 2013 bis 2015 belaufen sich voraussichtlich auf 12,9 Millionen Euro. Für die Betreuung von Kindern gibt die Stadt Bremen im Jahr 2015 fast 150 Millionen Euro aus. Die Summe der jährlichen Elternbeiträge beläuft sich auf ungefähr 13 Millionen Euro und liegt damit unter zehn Prozent der städtischen Aufwendungen.
Die zugesicherte Erstattung nach dem derzeit ausgesetzten Streik erfolgt unabhängig von der aktuellen Erstattung in einem separaten Verfahren. Sie betrifft nur Eltern, die ihre Kinder bei KiTa-Bremen in der Betreuung und Förderung haben.
Insgesamt geht es um rund 35.000 Fälle, in denen Rückerstattungen vorgesehen sind. EDV-technische Lösungen werden für einen großen Teil der Berechnungen eingesetzt. Die Verfahren stoßen aber insbesondere bei kleineren Trägern mit unterschiedlichen Finanzbuchhaltungssystemen an ihre Grenzen. Diesen Einrichtungen ist nun empfohlen worden, die Erstattungssumme nach Lage ihrer Akten manuell zu berechnen. "Das kann pro Einzelfall zwischen 10 Minuten und einer Stunde dauern", sagte Senatorin Stahmann. Das zeige unter anderem die Erfahrung von einigen Trägern, die die Nachberechnung auf diesem Wege bereits erprobt haben. Personelle Unterstützung könnten die Träger durch externe Kräfte bekommen oder durch Reaktivierung ausgeschiedener Kolleginnen und Kollegen sowie Teilzeitkräfte, die vorübergehend ihre Stundenzahl aufstocken. "Die Fälle werden auf diese Weise nach und nach abgearbeitet", erläuterte Senatorin Stahmann. "Es ist daher davon auszugehen, dass Bescheide noch im August oder im September versandt werden."
Auch beim großen städtischen Träger KiTa Bremen lassen sich nicht alle Fälle über die Datenverarbeitungssysteme automatisiert berechnen. "Das EDV-System ist auf die Möglichkeit einer Erstattung nicht ausgelegt", erläuterte Senatorin Stahmann. "Das macht sich besonders bemerkbar, wenn im Laufe der Zeit die Beitragshöhe gesunken oder gestiegen ist, weil Betreuungsumfang oder Einkommensverhältnisse der Eltern sich verändert haben." Diese Fälle müssten von Hand nachbearbeitet werden. Dazu seien derzeit fünf Kräfte angestellt, die mehr als 3.000 von insgesamt 12.500 Fällen bei KiTa Bremen bearbeiten.
Wegen des besonderen Beitragsverfahrens in Elternvereinen gibt es dort ein gesondertes Erstattungsverfahren. Mütter und Väter können eine Bescheinigung ihres Elternvereins über die gezahlten Beiträge erst nach der letzten Monatsrate im laufenden Kindergartenjahr erhalten, also im Juli. Mit dieser Bescheinigung müssen sie in der Sozialbehörde den Antrag auf Erstattung stellen. Grund für dieses Verfahren ist der Datenschutz, die Sozialbehörde hat keinen Zugriff auf die Daten von Eltern in Elternvereinen. "Je früher der letzte Kita-Beitrag gezahlt ist, desto früher können Eltern die Erstattung beantragen", sagte Senatorin Stahmann.
Bereits abgeschlossen ist die Neufestsetzung der Beiträge. "Die meisten Eltern zahlen bereits seit mehreren Monaten den abgesenkten Beitrag", sagte Anja Stahmann. Ausnahme seien wiederum nur die Elternvereine. Aus Datenschutzgründen hat es dort ein automatisiertes Verfahren nicht gegeben, die Neufestsetzung der Beiträge erfolgt erst zum kommenden Kindergartenjahr ab August. Das Rückerstattungsverfahren setzt im Juli ein. Insgesamt handelt es sich um rund 3.500 Fälle.
Anlass für die Neuberechnung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom
Oktober 2014. Es hatte die aktuelle Beitragsordnung für Kindergärten und Horte in der Stadtgemeinde Bremen für unwirksam erklärt. Der Senat hat auf Rechtsmittel verzichtet und Mitte Dezember beschlossen, die Beiträge auf das Niveau vor der Anhebung im Januar 2013 abzusenken. Es sollen alle seit Januar 2013 zu viel gezahlten Beträge erstattet werden. Auf Grundlage des Urteils hat der Senat darüber hinaus Eltern aus den unteren drei Einkommensgruppen rückwirkend zum Januar 2013 vom Kita-Beitrag freigestellt. Damit sind Geringverdiener sogar bessergestellt als vor der Beitragsanhebung. Von der Regelung profitieren über 45 Prozent aller Eltern mit Kindern in Kitas und Horten in der Stadtgemeinde Bremen.
Die Kosten für Erstattung und Neuberechnung von Elternbeiträgen in Kitas und Horten für die Jahre 2013 bis 2015 belaufen sich voraussichtlich auf 12,9 Millionen Euro. Für die Betreuung von Kindern gibt die Stadt Bremen im Jahr 2015 fast 150 Millionen Euro aus. Die Summe der jährlichen Elternbeiträge beläuft sich auf ungefähr 13 Millionen Euro und liegt damit unter zehn Prozent der städtischen Aufwendungen.
Die zugesicherte Erstattung nach dem derzeit ausgesetzten Streik erfolgt unabhängig von der aktuellen Erstattung in einem separaten Verfahren. Sie betrifft nur Eltern, die ihre Kinder bei KiTa-Bremen in der Betreuung und Förderung haben.
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