April 18, 2025


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Information zur Geruchsbelästigung

Nach Vorliegen der derzeitigen Messergebnisse ist eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung auszuschließen. Um eine mögliche Geruchsbelästigung zu vermeiden, wird empfohlen die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Auch bei Menschen mit besonders empfindlichen oder vorgeschädigten Atemwegen (z.B. Asthma) ist von keiner gesundheitlichen Gefährdung auszugehen. Für den unwahrscheinlichen Fall eines durch die Geruchsbelästigung ausgelösten neuauftretenden anhaltenden Hustens, sollte der Hausarzt aufgesucht werden. Auch in diesen Fällen ist jedoch von keiner gesundheitlichen Schädigung auszugehen. Das Havariekommando hat veranlasst, dass entlang der Küste fortlaufend Messungen durchgeführt werden. Die bei der Verbrennung von Düngemittel austretenden Stoffe sind chemisch bekannt. Die derzeit austretenden Stoffe sowie deren Konzentration werden kontinuierlich auch an geeigneten Stellen an dem betroffenen Küstenabschnitt gemessen und liegen unter der Nachweisgrenze und damit bislang auch weit entfernt von möglichen Grenzwerten.

Sollten Bürger zum Umgang mit der Geruchsbelästigung Fragen haben, können Sie das Havariekommando in der Zeit von 9-18 Uhr unter der Rufnummer 04721 500371 erreichen.

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