
Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag für beide Wahlen wahlberechtigt sein: Das sind Deutsche, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Bremerhaven wohnen.
Auch für die zeitgleich stattfindende Wahl zum Rat der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger werden noch Wahlhelfer benötigt.
Interessierte werden gebeten, sich beim Bürger-und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 0471/590-2113 zu melden.
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