Ein 25-jähriger Mann hatte eine Rakete aus der Hand gestartet. Statt in den Himmel flog die Rakete jedoch durch die Scheibe einer Wohnung. Der junge Mann rannte in die Wohnung und konnte mit der 49-jährigen Wohnungsinhaberin das entstandene Feuer löschen. Es kam jedoch zu einer starken Rauchentwicklung. Der 25-jährige, die 49-Jährige und ihre Tochter wurden mit Verdacht auf Rauchintoxikation in ein Krankenhaus gebracht. Nach den ersten Feststellungen brannten keine festen Bestandteile in der Wohnung und es kamen keine weiteren Personen zu Schaden. Den 25-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Silvesterrakete in Wohnung geflogen
In der Silvesternacht, kurz nach 00.15 Uhr, wurden die Polizei und
die Feuerwehr zu einem Mehrfamilienhaus in der Sielstraße gerufen.
Ein 25-jähriger Mann hatte eine Rakete aus der Hand gestartet. Statt in den Himmel flog die Rakete jedoch durch die Scheibe einer Wohnung. Der junge Mann rannte in die Wohnung und konnte mit der 49-jährigen Wohnungsinhaberin das entstandene Feuer löschen. Es kam jedoch zu einer starken Rauchentwicklung. Der 25-jährige, die 49-Jährige und ihre Tochter wurden mit Verdacht auf Rauchintoxikation in ein Krankenhaus gebracht. Nach den ersten Feststellungen brannten keine festen Bestandteile in der Wohnung und es kamen keine weiteren Personen zu Schaden. Den 25-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ein 25-jähriger Mann hatte eine Rakete aus der Hand gestartet. Statt in den Himmel flog die Rakete jedoch durch die Scheibe einer Wohnung. Der junge Mann rannte in die Wohnung und konnte mit der 49-jährigen Wohnungsinhaberin das entstandene Feuer löschen. Es kam jedoch zu einer starken Rauchentwicklung. Der 25-jährige, die 49-Jährige und ihre Tochter wurden mit Verdacht auf Rauchintoxikation in ein Krankenhaus gebracht. Nach den ersten Feststellungen brannten keine festen Bestandteile in der Wohnung und es kamen keine weiteren Personen zu Schaden. Den 25-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Kommentar veröffentlichen