"Mit diesem Beschluss des Senats können wir die Sprachbildung
für Zuwanderer und Flüchtlinge auf sichere Füße stellen und
konzeptionell weiter entwickeln". So kommentiert Schuldezernent Michael
Frost die heutige Entscheidung des Bremer Senats, beiden Städten für die
Beschulung und Integration von Flüchtlingen zusätzliche Mittel zur
Verfügung zu stellen.
Für Bremerhaven wurde ein Gesamtbedarf in Höhe von mehr als 1,6 Mio. Euro anerkannt, der sowohl für Sprachkurse als auch für die benötigten Schulplätze in den Regelklassen zur Verfügung stehen wird. Die Bremerhavener Schulverwaltung erhofft sich von dieser Zuweisung eine spürbare Entlastung für viele Schulen, in denen die Kapazitäten der Klassen immer enger werden.
Frost: „Mit seinem Beschluss setzt der Senat die vom Bund gewährte Unterstützung für die Kommunen um. Diese Entscheidung gibt uns die benötigte Planungssicherheit, um die Beschulung der Sprachanfänger und ihre Integration sicherstellen zu können, und sie ermöglicht auch die Sprachförderung über den Anfangskurs hinaus.“ Durch diese zusätzliche Begleitung solle die Integration der Zuwanderer-Kinder in die Regelklassen verbessert und damit auch den besonderen Herausforderungen an den Regelunterricht Rechnung getragen werden.
„Der Spracherwerb vieler Kinder ist durch die Teilnahme an den Sprachkursen und Vorbereitungsklassen nicht abgeschlossen. Wir wollen sie künftig deshalb über einen möglichst langen Zeitraum unterstützend begleiten, um ihre Eingliederung zu verbessern und ihre Bildungschancen zu erhöhen“, so Stadtrat Frost. „Wir haben uns im Vorfeld eng mit den Ressorts für Bildung, Soziales und Finanzen sowie der Senatskanzlei abgestimmt. Ich freue mich sehr, dass diese enge Kooperation dazu geführt hat, dass die für die Bremerhavener Schulen gemeldeten Bedarfe in vollem Umfang berücksichtigt wurden.“
Für Bremerhaven wurde ein Gesamtbedarf in Höhe von mehr als 1,6 Mio. Euro anerkannt, der sowohl für Sprachkurse als auch für die benötigten Schulplätze in den Regelklassen zur Verfügung stehen wird. Die Bremerhavener Schulverwaltung erhofft sich von dieser Zuweisung eine spürbare Entlastung für viele Schulen, in denen die Kapazitäten der Klassen immer enger werden.
Frost: „Mit seinem Beschluss setzt der Senat die vom Bund gewährte Unterstützung für die Kommunen um. Diese Entscheidung gibt uns die benötigte Planungssicherheit, um die Beschulung der Sprachanfänger und ihre Integration sicherstellen zu können, und sie ermöglicht auch die Sprachförderung über den Anfangskurs hinaus.“ Durch diese zusätzliche Begleitung solle die Integration der Zuwanderer-Kinder in die Regelklassen verbessert und damit auch den besonderen Herausforderungen an den Regelunterricht Rechnung getragen werden.
„Der Spracherwerb vieler Kinder ist durch die Teilnahme an den Sprachkursen und Vorbereitungsklassen nicht abgeschlossen. Wir wollen sie künftig deshalb über einen möglichst langen Zeitraum unterstützend begleiten, um ihre Eingliederung zu verbessern und ihre Bildungschancen zu erhöhen“, so Stadtrat Frost. „Wir haben uns im Vorfeld eng mit den Ressorts für Bildung, Soziales und Finanzen sowie der Senatskanzlei abgestimmt. Ich freue mich sehr, dass diese enge Kooperation dazu geführt hat, dass die für die Bremerhavener Schulen gemeldeten Bedarfe in vollem Umfang berücksichtigt wurden.“
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