Wegen
unerträglicher Ruhestörungen durch Partylärm wurde am frühen
Karfreitagmorgen die Polizei in die Poststraße gerufen. Die Beamten
lösten die Feier auf und nahmen einen Partygast in Gewahrsam.
Als die Einsatzkräfte am Mehrfamilienhaus eintrafen,
hatten sich bereits sämtliche Wohnparteien im Hausflur versammelt. Sie
schilderten die Situation und erklärten, bereits versucht zu haben, mit
den lauten Mitbewohnern zu sprechen – jedoch vergeblich.
Zunächst ermahnten die Polizisten die Ruhestörer,
die auch Besserung gelobten. Doch nur kurze Zeit später wurden die
Beamten wieder von den Hausbewohnern angerufen. Der Lärm ging weiter.
Jetzt lösten die Einsatzkräfte die Party auf. Es
wurden Platzverweise erteilt. Ein 21-Jähriger lärmte noch auf der Straße
weiter, so dass er in Gewahrsam genommen werden musste.
Die Betroffenen erhalten jetzt Anzeigen unter
anderem wegen Unzulässigen Lärms, Falscher Namensangabe und Störungen
von Amtshandlungen. Darüber hinaus wird der Einsatz der Wohnungsmieterin
in Rechnung gestellt.
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