Straßenprostitution in Bremerhaven verboten - Magistrat beschließt Sperrbezirk
Straßenprostitution in Bremerhaven ist zukünftig verboten. Eine entsprechende Verordnung hat der Magistrat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ausgenommen von der Verordnung ist das Rotlichtviertel in der Lessingstraße zwischen der Hafenstraße und der Potsdamer Straße. Die Schaffung des Sperrbezirks war am 7. November 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Der Bremer Senat hatte daraufhin die Zuständigkeit für den Erlass einer Verordnung über das Verbot der Prostitution auf die Stadt Bremerhaven übertragen.
„Mit dieser Verordnung haben wir der Ausbreitung der Straßenprostitution in unserer Stadt eine sinnvolle und klare Grenze gesetzt – zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und auch mit Blick auf die Arbeitsumstände der Prostituierten“, sagte dazu Oberbürgermeister Melf Grantz. Der Erlass der Verordnung sei notwendig gewesen, da den Anliegern sowie Gewerbetreibenden in der Van-Heukelum-Straße als Zentrum der Straßenprostitution die Situation nicht mehr zumutbar gewesen sei. „Zudem ist diese Straße ein Teil des Schulweges der Kinder aus dem Bereich Batteriestraße und Rickmersstraße zum Schulzentrum Geschwister-Scholl. Allein schon zum Schutz der Kinder ist ein Verbot der Straßenprostitution erforderlich“, so Grantz.
Durch die Verordnung ist Straßenprostitution im Bremerhavener Stadtgebiet ausschließlich in der Lessingstraße erlaubt, in der seit langer Zeit auch Bordellbetriebe ansässig sind. Inwiefern die Verordnung Auswirkungen auf die Entwicklung der Kriminalität im Allgemeinen sowie auf die Lebensumstände der Prostituierten hat, soll vom Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) in Bremen begleitet und untersucht werden. Perspektivisch ist darüber hinaus geplant, für die Betreuung von Prostituierten eine gesonderte Stelle beim Gesundheitsamt einzurichten.
Die Ergebnisse der Untersuchungen des IPoS-Instituts werden den Ausschüssen für öffentliche Sicherheit, Gesundheit sowie Arbeit und Soziales vorgestellt. Die Verordnung über das Verbot der Prostitution ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt und wird in Abhängigkeit von den Ergebnissen der IPoS-Untersuchungen anschließend neu bewertet.
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