Neun Verstöße bei Testkäufen
Hochprozentiger Alkohol wurde von Verkäuferinnen und Verkäufern gestern Nachmittag in neun Fällen an Jugendliche verkauft. Das Verkaufspersonal und die Verantwortlichen der Geschäfte, Tankstellen und Kioske erhalten in den nächsten Tagen eine Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz, die mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro verbunden ist.
In einer gemeinsamen Aktion vom Jugendamt, dem Bürger- und Ordnungsamt sowie der Ortspolizeibehörde wurden insgesamt 39 Testkäufe durchgeführt. In 30 Fällen wurde von den Verkäuferinnen und Verkäufern die Abgabe des hochprozentigen Alkohols verweigert.
„Auffällig war bei den Verkäufen, dass trotz Vorlage des verlangten Personalausweises hochprozentiger Alkohol an die jugendlichen Testpersonen verkauft wurde“, erklärte der Verantwortliche der Aktion, Uwe Meyer-Bluhm von der Kriminalprävention der Ortspolizeibehörde.
Das Aktionsbündnis aus Jugendamt, Bürger- und Ordnungsamt sowie der Polizei wird in den kommenden Monaten verstärkt Alkoholtestkäufe durchführen.
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