Hilfeleistungseinsätze in Verbindung mit Unwetter sind kostenfrei
Aufgrund mehrerer Nachfragen der Presse und Bürger ist festzustellen, dass nach dem Bremischen Hilfeleistungsgesetz Einsätze der technischen Hilfeleistung grundsätzlich kostenpflichtig sind. Gebührenfrei sind nach § 57 Absatz 3 Einsätze der technischen Hilfeleistung aus Anlass von durch Naturereignissen oder Explosionen verursachten öffentlichen Notständen, Unglücksfällen oder Umweltschäden.
„Die durch die in der vergangenen Nacht unwetterartigen Regenfälle entstandenen Überschwemmungen sind definitiv als öffentlicher Notstand zu betrachten. Somit entfallen keine Kosten für die Einsätze auf die betroffenen Bürger unserer Stadt“, so Stadtrat Jörn Hoffmann.
Kommentar veröffentlichen