Polizeibeamte
der Abteilung für Verkehrsdienste sollten am Mittwochmittag, gegen
12.00 Uhr, einen Schertransport von der BAB 27 in den Ãœberseehafen
begleiten. Am Übernahmeort stellten die Polizisten aber mehrere Verstöße
fest. Sie lehnten die Begleitung ab und untersagten die Weiterfahrt.
Die in der Ausnahmegenehmigung für den
Schwertransport genannte Länge des Fahrzeugs von 22,9 Metern wurde um
5,5 Meter überschritten. Zudem war die Sattelzugmaschine zu schwer. Die
erlaubten 35 Tonnen wurden um knapp 7 Tonnen überschritten.
Neben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dieser
Verstöße muss der Spediteur sich nun Gedanken machen, wie er die Fracht
weiter transportiert. Zudem erwartet die Spedition eine Geldstrafe von
4500 Euro, da sie sich durch den nicht geeigneten Schwertransporter
gegenüber anderen Mitbewerbern einen unzulässigen Vorteil verschafft
hat.
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