Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen in Bremerhaven ist im Jahr 2013 vom 15. Januar bis zum 31. Januar. Eltern können ihre Kinder für den Besuch in einer Kindertagesstätte (Kita) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck anmelden. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf den halbtägigen (4,5 Stunden) Besuch eines Kindergartens.
Wenn der alleinerziehende Elternteil oder beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer Schul- oder beruflichen Ausbildung befinden beziehungsweise an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder aus wichtigen familiären Gründen verhindert sind, wird gegebenenfalls eine Teilzeit- oder Ganztagsbetreuung angeboten.
Die Träger der Kindertagesstätten raten allen interessierten Eltern, ihre Kinder für den Sommer anzumelden. Das ist aus mehreren Gründen sinnvoll: Zu diesem Termin gibt es die meisten freien Plätze, viele Kindergruppen werden neu zusammengesetzt. Anmeldungen - in besonderen Fällen auch zu anderen Terminen - nehmen alle Kindertagesstätten der freien Träger und des Amtes für Jugend, Familie und Frauen entgegen.
Das Amt für Jugend, Familie und Frauen macht darauf aufmerksam, dass für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in vielen Einrichtungen Angebote für Kinder ab sechs Wochen oder 18 Monaten vorgehalten werden. Ebenso können bis zum 31. Januar Schulkinder, die auf eine Betreuung außerhalb des Schulbesuchs angewiesen sind, in den Einrichtungen mit Hortangeboten zum Sommer angemeldet werden.
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