Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und. Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 aufstellen. Diese Liste soll ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten, die als Jugendschöffen/-innen und Jugendhilfsschöffen/-innen benötigt werden.
Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/ Jugendschöffe haben, müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben, zum Beginn des Jahres 2014 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Darüber hinaus sollen Personen, die bereits acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterin/ ehrenamtlicher Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt, nicht zum Amt der Jugendschöffin/ des Jugendschöffen berufen werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, 4. Etage, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr vorzusprechen. Es muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Telefonische Anfragen sind unter der Telefon-Nummer 590- 2857 möglich. Außerdem ist ein entsprechender Link in der Rubrik „Bürgerservice“ unter www.bremerhaven.de hinterlegt.
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