Nachdem die Verträge mit der Hafenwirtschaft unterzeichnet
worden sind, hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr nun den
Planfeststellungsbeschluss für den Hafentunnel erlassen. Der
Planfeststellungsbeschluss wird mit einer Ausfertigung des
festgestellten Plans in der Zeit vom 2. Januar 2013 bis einschließlich
15. Januar 2013 im Stadtplanungsamt der Stadt Bremerhaven, Fährstraße
20, 27568 Bremerhaven, ausgelegt.
„Ich freue mich sehr, dass wir nach Jahren der Planung und Diskussion nun den Planfeststellungsbeschluss zum Hafentunnel noch vor Ablauf des Jahres 2012 in den Händen halten“, sagte dazu Oberbürgermeister Melf Grantz. „Nun können die Bauvorbereitungen weiter vorangehen und Bremerhaven erhält eine sichere Verkehrsanbindung der wichtigen Überseehäfen.“
Der Planfeststellungsbeschluss kann im Stadtplanungsamt in der Fährstraße in Zimmer 109 montags von 9 Uhr bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach telefonischer Verabredung unter der Telefonnummer 590-2885 während der Auslegungszeit eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Die Planfeststellung für den Hafentunnel Cherbourger Straße wurde im März 2011 durch das Stadtplanungsamt beantragt. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Mai/Juni 2011 wurden 80 Einwendungen von Bürgern gegen das Vorhaben eingebracht. Diese wurden im November 2011 in einem Erörterungstermin mit den Einwendern unter Leitung der senatorischen Dienststelle verhandelt. Im vergangenen Jahr hat nun die Planfeststellungsbehörde die Unterlagen geprüft und alle berührten Belange untereinander abgewogen.
Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses markiert einen wichtigen Meilenstein zur Erlangung des Baurechts. So könnte noch im Frühjahr 2013 mit dem Bau begonnen werden. Mit der Fertigstellung des Tunnels wäre dann 2017 zu rechnen.
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„Ich freue mich sehr, dass wir nach Jahren der Planung und Diskussion nun den Planfeststellungsbeschluss zum Hafentunnel noch vor Ablauf des Jahres 2012 in den Händen halten“, sagte dazu Oberbürgermeister Melf Grantz. „Nun können die Bauvorbereitungen weiter vorangehen und Bremerhaven erhält eine sichere Verkehrsanbindung der wichtigen Überseehäfen.“
Der Planfeststellungsbeschluss kann im Stadtplanungsamt in der Fährstraße in Zimmer 109 montags von 9 Uhr bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach telefonischer Verabredung unter der Telefonnummer 590-2885 während der Auslegungszeit eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Die Planfeststellung für den Hafentunnel Cherbourger Straße wurde im März 2011 durch das Stadtplanungsamt beantragt. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Mai/Juni 2011 wurden 80 Einwendungen von Bürgern gegen das Vorhaben eingebracht. Diese wurden im November 2011 in einem Erörterungstermin mit den Einwendern unter Leitung der senatorischen Dienststelle verhandelt. Im vergangenen Jahr hat nun die Planfeststellungsbehörde die Unterlagen geprüft und alle berührten Belange untereinander abgewogen.
Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses markiert einen wichtigen Meilenstein zur Erlangung des Baurechts. So könnte noch im Frühjahr 2013 mit dem Bau begonnen werden. Mit der Fertigstellung des Tunnels wäre dann 2017 zu rechnen.
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