EM-Außenübertragungen bis 23 Uhr - Magistrat beschließt Ausnahmeregelung
30.05.2012
Die Außenübertragungen anlässlich der
Fußball-Europameisterschaft können bis 23 Uhr stattfinden. Mit diesem
heutigen Beschluss kommt der Magistrat dem Wunsch Bremerhavener
Fußballfans nach längeren Übertragungszeiten der Spiele auf öffentlichen
Plätzen und vor Gaststätten nach.
„Damit haben wir für klare Rechtsverhältnisse gesorgt und sichern gleichzeitig den EM-Fans die volle Zuschauer-Zeit bei den Außenübertragungen der Spiele. Auch spät angesetzte Fußball-Spiele können so in den Außenbereichen zu Ende gesehen werden“, sagte dazu Oberbürgermeister Melf Grantz. Laut Bundesgesetz sind die zulässigen Immissionsrichtwerte bei der Nutzung von Freiflächen vor Gaststätten in einer Lautstärke mit 55 Dezibel bis 22 Uhr begrenzt.
In Ausnahmefällen kann dies durch eine entsprechende Allgemeinverfügung geändert werden. Der nötige Erlass erfolgt durch das Baudezernat, da die Nutzung einer Außengastronomie baugenehmigungspflichtig ist. „Ich wünsche mir, dass alle Zuschauer und Zuschauerinnen in Bremerhaven gemeinsam eine spannende sowie abwechslungsreiche und tolerante Fußball-Europameisterschaft erleben“, so OB Grantz.
„Damit haben wir für klare Rechtsverhältnisse gesorgt und sichern gleichzeitig den EM-Fans die volle Zuschauer-Zeit bei den Außenübertragungen der Spiele. Auch spät angesetzte Fußball-Spiele können so in den Außenbereichen zu Ende gesehen werden“, sagte dazu Oberbürgermeister Melf Grantz. Laut Bundesgesetz sind die zulässigen Immissionsrichtwerte bei der Nutzung von Freiflächen vor Gaststätten in einer Lautstärke mit 55 Dezibel bis 22 Uhr begrenzt.
In Ausnahmefällen kann dies durch eine entsprechende Allgemeinverfügung geändert werden. Der nötige Erlass erfolgt durch das Baudezernat, da die Nutzung einer Außengastronomie baugenehmigungspflichtig ist. „Ich wünsche mir, dass alle Zuschauer und Zuschauerinnen in Bremerhaven gemeinsam eine spannende sowie abwechslungsreiche und tolerante Fußball-Europameisterschaft erleben“, so OB Grantz.
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