30.04.2012 Ablenkung erhöht das Unfallrisiko
Die
Bremerhavener Polizei hat es sich in den nächsten fünf Jahren zum Ziel
gesetzt, die Zahl der Verkehrsunfälle in der Stadt deutlich zu senken.
Es soll Leben gerettet, die Gesundheit geschützt und Schäden für den
Einzelnen und die Gesellschaft abgewendet werden. Im Jahr 2011 gab es
4207 Verkehrsunfälle mit 645 Verletzten. Zwei Menschen verloren ihr
Leben. Mit Aktionsmonaten sollen die Zahl der Unfälle zum Einen wieder
unter 4000 gedrückt und zum Anderen insbesondere die körperlichen
Unfallfolgen minimiert werden: Das verbotene Telefonieren mit dem Handy
am Steuer zählt zum Beispiel mit dazu.
Die Fähigkeit, im Straßenverkehr ein Fahrzeug sicher
zu führen, kann durch viele Faktoren, beeinflusst werden: Ablenkung
durch das Telefonieren oder das SMS-Schreiben bzw. SMS-Lesen am Steuer
gehört dazu. Die Zahl der Autofahrer, die mit einer Hand am Steuer und
mit einer Hand am Handy erwischt werden, steigt bundesweit. Nach einer
Mitteilung des Kraftfahrbundesamtes wurden im letzten Jahr 450.000
Verkehrsteilnehmer von der Polizei festgestellt. Die Bremerhavener
Polizei ertappte im letzten Jahr 840 Autofahrerinnen und Autofahrer am
Steuer. Die Missachtung des Verbots kostet 40.- Euro plus
Verwaltungsgebühren und einen Punkt in Flensburg.
Eine aktuelle Studie der Allianz-Versicherung stellt
fest, dass die Ablenkung am Steuer einen größeren Einfluss auf das
Unfallgeschehen hat, als bisher angenommen. Nach dieser Studie aus 2011
ist bei zirka jedem zehnten Verkehrsunfall Ablenkung die maßgebliche
Ursache für den Unfall. „Wer unterwegs ist, sollte sich voll auf den
Straßenverkehr konzentrieren und jede vermeidbare Tätigkeit - so ganz
nebenbei - zum Schutz von Menschenleben vermeiden“, so
Polizeihauptkommissar Werner Stox von der Verkehrspolizei. Eine
Verzögerung der Reaktionszeit von einer Sekunde führt bei einer
gefahrenen Geschwindigkeit von 50 km/h zu einer Strecke von
re-aktionslosen 14 Metern.
Im Monat Mai wird die Polizei bei mehreren
Kontrollen auf Gefahren mit dem Handy am Steuer hinweisen. Bei diesen
allgemeinen Verkehrs- und Informationskontrollen wird auch über das
lebenswichtige Thema „Gurt am Steuer“ gesprochen. Wer ohne Gurt
unterwegs ist, kommt bei einem Unfall eher zu Schaden, als jemand, der
angeschnallt ist. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Versicherung im
„Fall der Fälle“ die Nichtbenutzung des Gurtes als Mitschuld am Unfall
bewerten kann. „Schon im eigenen Interesse sollte jeder Autofahrer Wert
darauf legen mit Gurt zu fahren“, so Polizeikommissar Michael Zein von
der Verkehrspolizei. Im letzten Jahr hielten die Bremerhavener Beamten
780 Autofahrer an, welche nicht den Gurt angelegt hatten und ahndeten
diese Unterlassung mit 30 Euro.
Die Bremerhavener Polizei hat den Eindruck, dass die
Missachtung von gelb- und rotzeigenden Ampel bei Autofahrern steigt. Im
letzten Jahr ahndete die Polizeibeamten rein rechnerisch täglich fast
fünf Rotlichtfahrten: 1671 für das ganze Jahr. Die gelbzeigende Ampel
erfordert bereits ein konsequentes Halten. Nur in besonderen
Ausnahmefällen, wenn ein gefahrloses Bremsen nicht mehr möglich ist,
darf noch bei Gelb gefahren werden. Eine folgenlose Rotlichtfahrt wird
mit mindestens 90 Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet. Ein Verstoß
mit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hat 320 Euro, ein Monat
Fahrverbot und 4 Punkte zur Folge.
„Die Bremerhavener Polizei begrüßt es im Sinne aller
Verkehrsteilnehmer, wenn sie keinen Grund zum Einschreiten hat und sich
ausschließlich auf Informationsgespräche konzentrieren kann“, so
Verkehrssicherheitsberater Polizeioberkommissar Ralf Spörhase. Unter
anderem ist eine Aktionswoche in Geestemünde geplant. Vom 9. bis 16. Mai
wird die Polizei im Rahmen der Suchtwoche über das Thema Medikamente im
Straßenverkehr informieren und auf die möglichen Gefahren hinweisen.
Medikamente können zum Beispiel zu Konzentrationsstörungen, Müdigkeit
sowie Benommenheit führen und somit auch eine Mitursache für den Unfall
bilden. Die Hinweise im Beipackzettel dazu sollten unbedingt beachtet
werden: Im eigenen Interesse und im Interesse anderer
Verkehrsteilnehmer, welche die Folgen eines vermeidbaren Verkehrsunfalls
mittragen müssen.
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