Liebe Leser was sagt ihr zur aktuellen Stellungnahme der Bremerhavener Politiker!
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Als Reaktion auf die öffentliche Diskussion um eine vermeintliche Einflussnahme von Magistratsmitgliedern gegen eine Initiatorin der Bürgerinitiative „Meergestrüpp“ haben die Stadträte Michael Teiser und Torsten Neuhoff sowie Stadträtin Dr. Claudia Schilling nachweisbar deutlich gemacht, dass es zwischen den Fragen nach der Beschäftigung der Initiatorin und der Umwandlung ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitsförderungszentrum keinen Zusammenhang gibt. Derartige öffentlich erhobene Unterstellungen entbehrten jeder Grundlage und werden von den betroffenen Stadträten zurückgewiesen.
Teiser,
Neuhoff und Frau Dr. Schilling finden ihre Haltung durch eine Erklärung
bestätigt, die die Geschäftsführerin des AfZ, Karin Treu, gegenüber
Radio Bremen am 6. Februar 2018 abgegeben hat. Darin hat die
Geschäftsführerin u. a. folgendes erklärt:
„Ich habe mir zunächst von Frau Knorr das Einverständnis geben lassen, mit Ihnen über unsere geschäftliche Verbindung zu sprechen.
Frau Knorr war bei uns in einem Projekt der EFRE-geförderten Quartiersmeisterei Lehe sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wir haben auf ihren eigenen Wunsch hin das Beschäftigungsverhältnis beendet, um es auf Honorarbasis fortzuführen. Der Grund dafür ist ihre Selbständigkeit, die Frau Knorr zusätzlich ausübt. Eine EU-genaue Einhaltung von minutiösen Arbeits- und Stundennachweisen, wie sie bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind, passten nicht zu ihrer ausgeübten Nebenbeschäftigung/Selbständigkeit, die sie auch spontan und kurzfristig ins benachbarte Ausland brachte. Ich habe Frau Dr. Schilling über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und die Umwandlung in die Honorartätigkeit informiert. (…)
Das Engagement von Frau Knorr bei „Meergestrüpp“ hat keinen Einfluss auf die Beschäftigung, sie ist auch weiterhin für das afz tätig.“
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„Ich habe mir zunächst von Frau Knorr das Einverständnis geben lassen, mit Ihnen über unsere geschäftliche Verbindung zu sprechen.
Frau Knorr war bei uns in einem Projekt der EFRE-geförderten Quartiersmeisterei Lehe sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wir haben auf ihren eigenen Wunsch hin das Beschäftigungsverhältnis beendet, um es auf Honorarbasis fortzuführen. Der Grund dafür ist ihre Selbständigkeit, die Frau Knorr zusätzlich ausübt. Eine EU-genaue Einhaltung von minutiösen Arbeits- und Stundennachweisen, wie sie bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind, passten nicht zu ihrer ausgeübten Nebenbeschäftigung/Selbständigkeit, die sie auch spontan und kurzfristig ins benachbarte Ausland brachte. Ich habe Frau Dr. Schilling über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und die Umwandlung in die Honorartätigkeit informiert. (…)
Das Engagement von Frau Knorr bei „Meergestrüpp“ hat keinen Einfluss auf die Beschäftigung, sie ist auch weiterhin für das afz tätig.“
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