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Ausgangssituation 1: Patient meldet sich telefonisch beim Hausarzt

  • Hausarzt erhebt telefonische Anamnese
  • Falldefinition erfüllt?
    • Ja
    • Stationäre Aufnahme erforderlich
    • Rücksprache mit Gesundheitsamt (GA)*
    • Offizielle Arztmeldung vom Hausarzt an GA
    • Infektionstransport in die Klinik in Absprache mit GA
       
    • Nein, aber Risiko nicht restlos ausgeschlossen (z.B. Pat war im Risikogebiet, hat aber nur Symptome der oberen Atemwege), jedoch aus medizinischer Sicht kein stationärer Aufenthalt erforderlich.
      1. Rücksprache mit GA* insbesondere zu häuslicher Isolierung und Abstrichnahme
      2. Offizielle Arztmeldung vom Hausarzt an GA
         
    • Nein
    • Keine weiteren Maßnahmen.

Ausgangssituation 2: Patient kommt ohne telefonische Anmeldung zum Hausarzt oder ins Krankenhaus

  • Separierung des Patienten
  • Arzt: PSA anlegen, Anamnese erheben
  • Falldefinition erfüllt?
    • Ja
    • Rücksprache mit Gesundheitsamt (GA)*
    • Offizielle Arztmeldung vom Hausarzt an GA
    • Infektionstransport von der Arztpraxis in die Klinik in Absprache mit GA
       
    • Nein, aber Risiko nicht restlos ausgeschlossen (z.B. Pat war im Risikogebiet, hat aber nur Symptome der oberen Atemwege), jedoch aus medizinischer Sicht kein stationärer Aufenthalt erforderlich.
    • Rücksprache mit GA* insbesondere zu häuslicher Isolierung, Abstrichnahme und Transport
    • Offizielle Arztmeldung vom Hausarzt an GA
    • Patient in der Praxis bis zum Transport separieren
      • Patient ist mit dem eigenen Auto da
        • Patient fährt auf direktem Weg nach Hause
      • Pat. ist nicht mit dem eigenen Auto da
        • Patient in der Praxis separieren
        • Transport in Absprache mit GA
        • Desinfektion des Behandlungsraumes und ggf. weiterer Räume
           
    • Nein
    • Keine weiteren Maßnahmen.

*Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt

Bremen: Von 8 bis 15:00 Uhr  0421 361-15113; nach Dienstschluss über Leitstelle Feuerwehr  0421 19222

 Zum ersten Mal ist in Deutschland ein Kind an dem neuartigen Coronavirus erkrankt. Es handle sich um ein Kind des Manns aus dem bayerischen Landkreis Traunstein, bei dem Donnerstagabend die Erkrankung nachgewiesen worden sei, teilte das bayerische Gesundheitsministerium in München mit. Auf einer Pressekonferenz wurde außerdem mitgeteilt, dass die Familie ins Krankenhaus gebracht wurde. Außerdem zeigten mindestens fünf Familienmitglieder grippale Symptome, aber die Ergebnisse der Tests stünden noch aus.



Auch beim zweiten Verdachtsfall in Bremerhaven auf eine Infektion mit dem Coronavirus bei einem Hafenarbeiter gibt das Gesundheitsamt Bremerhaven Entwarnung.

Das Labor erbrachte keinen Nachweis für eine Coronavirusinfektion, so dass die Isolation des Gesundheitsamts aufgehoben wurde.
 n dem gestern (27. Januar 2020) gemeldeten Verdachtsfall bei einem 56jährigen gibt das Gesundheitsamt Bremerhaven Entwarnung. Die Laboruntersuchungen erbrachten ein negatives Ergebnis, so dass die Isolation des Betroffenen beendet werden konnte

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Das Abbrennen von Knallkörpern und Raketen, sogenannte ´pyrotechnische Gegenstände´ zum Jahreswechsel ist ein fester Brauch, um das neue Jahr zu begrüßen und die bösen Geister zu vertreiben. Auch viele Bremerhavener werden das Jahr 2020 auf diese Weise begrüßen. Aber welche pyrotechnischen Gegenstände dürfen abgebrannt werden und zu welcher Zeit und an welchen Orten ist dieses Abbrennen überhaupt erlaubt?
Wir geben nachfolgend einige wichtige Hinweise zum Kauf und zur Verwendung von Silvester-Feuerwerk:
So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk:
Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ãœbergangsvorschrift für Gegenstände nach § 5 SprengG nunmehr gemäß  § 47 (2) SprengG am 3. Juli 2017 ausgelaufen ist. Dies bedeutet, dass pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper), die nur eine Prüfnummer der BAM aufweisen  (BAM-F2-xxx)  und ohne CE-Kennzeichnung sind, keine Zulassung mehr haben.
Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln - oftmals bekannt als sogenannte ´Polenböller´. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann beispielsweise das Zünden eines Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen.
Wieviele Feuerwerkskörper dürfen in einem Fahrzeug transportiert werden?
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) gibt vor, dass für den privaten Transport von Feuerwerkskörpern in einem Fahrzeug
- maximal Feuerwerkskörper mit einer Bruttomasse von 50 Kg (inklusive Verpackungen) oder
- maximal 3 Kg Nettoexplosivstoffmasse befördert werden dürfen.
Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bussgelder.
http://bit.ly/sikaservice

Hinweise auf Englisch, Französisch und Arabisch  zum Download
Wann und Wo darf geknallt werden?
Von den einschlägigen Rechtsvorschriften (SprengG, 1. SprengV) seien an dieser Stelle die Allgemeinverfügungen des GAA Bremen (GewerbeAufsichtsAmt) hervorgehoben, die sich auf das Stadtgebiet Bremerhaven beziehen.
Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie II (Klasse II) nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 01. Januar, 01:00 Uhr erlaubt. Das Abschießen von Raketen und Bodenfeuerwerk ist dagegen am 31.12.2019 und am 01.01.2020 ganztägig erlaubt.
Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 = Silvesterfeuerwerk. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es untersagt ist, außerhalb des eigenen Grundstücks - und dort nur entsprechend der in § 12(4)1 Waffengesetz genannten Vorgaben - mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu schießen. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2).
Es gibt in Bremerhaven Orte, an denen das Knallen und / oder Verschießen von Raketen verboten ist. Das GAA verfügt, dass in einer Entfernung bis 150 m Umkreis von Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankanlagern keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie II abgebrannt werden dürfen.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ebenfalls verboten.
Komplett verboten sind nach der Allgemeinverfügung des GAA Bremen in Bremerhaven Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer.
Zum Schutz der Tiere wird rund um den Zoo das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:

Im Zeitraum von 18:00 Uhr am 31. Dezember bis 01:00 Uhr am 1. Januar eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 1: Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse.
Im Zeitraum von 01:00 Uhr am 1. Januar bis 18:00 Uhr am 31. Dezember eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 2: Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße, hierzu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der Schlepperliegeplätze.

Begründung: Da das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit Knall-, Heul- und Lichteffekten einhergeht, sind diese unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes in der Nähe von Tierhaltungen, insbesondere Wildtierhaltungen, grundsätzlich abzulehnen. Durch ein Feuerwerk werden Tiere in höchstem Maß erschreckt, da die damit verbundenen Geräusche und Lichteffekte für sie fremd sind, überraschend auftreten und nicht zu ihrer gewohnten Lebenssituation passen. Dies gilt insbesondere auch für die Wildtiere, die im Zoo am Meer leben. Sie reagieren sehr empfindlich und sensibel auf ungewohnte Geräusche. Die Reaktionen können nicht an einer Lautstärke festgemacht werden, es reicht vielmehr, dass die auftretenden Effekte, wie Knall, Pfeifen, Lichter oder Blitze plötzlich auftreten. Die Tierarten reagieren unterschiedlich.
Durch den massiven Schreck, den die Tiere durch Feuerwerksgeräusche erleiden, geraten sie in Panik. Dies löst in der Regel Fluchtverhalten aus, was bedeutet, dass Tiere, die zu mehreren in einem abgezäunten Gehege leben, alle in eine Richtung weg vom Geräusch fliehen. Dabei kann es zu Aggressionen untereinander kommen, weil sich plötzlich alle Tiere, die sonst auf das Gehege verteilt sind, in einer Ecke zusammendrängen und gegenseitig behindern, bzw. Rangkämpfe ausgelöst werden. Durch daraus resultierende Beißereien kann es zu Verletzungen kommen. Außerdem können sich die Tiere an den Einfriedungen des Geheges verletzen, da sie durch andere Tiere dagegen gedrückt werden können, oder sie versuchen die Einfriedung zu überwinden, was nicht möglich ist, weil die Einfriedungen so gebaut sind, dass sie für die Zootiere unüberwindbar sind. Ferner reichen die Reaktionen gemäß den Erfahrungen im Zoo am Meer von Nervosität bis hin zur Apathie einzelner Individuen (Bären, Pumas, Robben, Schimpansen), Abnahme der Konzentrationsfähigkeit beim Tiertraining (Robben), Schlafstörungen (Bären, Pumas, Robben, Schimpansen) bis hin zu schweren vegetativen Reaktionen (Angstharnen, Appetitlosigkeit und/oder Durchfall bei Bären, Pumas, Robben, Schimpansen).
Eventuelle Verletzungen führen zu Leiden und Schmerzen und ziehen überdies tierärztliche Eingriffe nach sich, die für die Tiere immer mit erhöhtem Stress verbunden sind. Selbst wenn keine Verletzungen entstehen, löst allein der Schreck, den ein Feuerwerk stets verursacht, Leiden aus.
Durch ein Feuerwerk wird das Wohlbefinden der Tiere erheblich gestört und den Tieren werden Leiden (Schreck) und möglicherweise auch Schäden (körperliche Reaktionen, Verletzungen) zugefügt.
In den Freigehegen brüten Pinguine und Basstölpel. Der Zoo am Meer zählt zu den wenigen Zoos, die diese in menschlicher Obhut seltenen Meeresvögel regelmäßig erfolgreich züchten. Durch die ungewohnten Effekte gestört verlassen diese Tiere ihr Gelege oder die Jungtiere. Die Eier kühlen aus und es kommt nicht zum Schlupf, Küken werden verlassen und kühlen ebenfalls aus. Die Zucht dieser Tierarten, die zum Teil vom Aussterben bedroht sind, wäre gefährdet. Schneehasen sind sehr panikanfällig, es kann zum Herz-Kreislaufversagen kommen.
Bei einigen Arten handelt es sich um Tiere von besonderem Wert. Der Zoo am Meer versucht von der Ausrottung bedrohte Tierarten durch eine im Rahmen von nationalen und internationalen Programmen koordinierte Nachzucht zu erhalten (z.B. Humboldtpinguine, Eisbären, Basstölpel, Keas, Schimpansen, Südamerikanische Seelöwen).
Der Zoo am Meer züchtet erfolgreich Eisbären. Die Jungtiere sind unschätzbar wertvoll für das sog. EEP (Europäisches Erhaltungszuchtprogramm, koordiniert die Nachzucht bedrohter Tierarten). Sollte während der Aufzucht von einem Jungtier ein Feuerwerk in der Nähe des Zoos gezündet werden, besteht durch Aufschrecken der Mutter Verletzungsgefahr nicht nur für die Mutter sondern auch für ihr Kind.
Der Zoo am Meer beteiligt sich im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms auch an der Nachzucht der stark vom Aussterben bedrohten Humboldtpinguine. Die Küken der Pinguine auf der Pinguinanlage haben insbesondere in den ersten Lebenswochen eine enge Beziehung zu den Eltern und sind besonders schreckhaft. Nächtliche überraschende akustische und/oder visuelle Reize bedeuten auch hier akute Verletzungsgefahr für die Nachzuchttiere. Nach § 32 Abs. 1 SprengG kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung des § 24 SprengG zu treffen sind. Dabei können auch Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 SprengG oder § 29 SprengG gestellten Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Dritter erforderlich ist. Bei den Tieren im Zoo am Meer handelt es sich um Sachgüter Dritter.
Ein Feuerwerk in der Nähe des Zoo am Meer gefährdet wertvolle Tiere. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe zum Zoo am Meer ist somit nicht in Einklang mit dem Schutz von Sachgütern Dritter im Sinne des § 32 Abs. 1 SprengG zu bringen. Daher werden Feuerwerke in der näheren Umgebung des Zoos untersagt.
Bereich 1
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, z.B. Feuerwerke, ist ein zum Jahreswechsel üblicher Brauch. Ein bei der Bevölkerung hierfür besonders beliebter Ort ist der inner-städtische Bereich an der Weser.
Der unmittelbar an den Zoo angrenzende Willy-Brandt-Platz wird daher schon seit einigen Jahren in der Silvesternacht für Menschen und somit auch für Pyrotechnik durch die Stadt Bremerhaven gesperrt. Durch diese Allgemeinverfügung wird die bereits auf freiwilliger Basis geschaffene Schutzzone in unmittelbarer Nähe um den Zoo am Meer verpflichtend. Für die Bevölkerung steht mit dem Deich nördlich und südlich des Zoos ausreichend Fläche zur Verfügung, um in der Silvesternacht pyrotechnische Gegenstände an der Weser abbrennen zu können.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Tiere im Zoo am Meer zu gewährleisten, werden in dieser Zeit außerdem bestimmte Tierarten, die sonst die Nächte im Freien verbringen, in ihre Innenstallungen verbracht. Diese Maßnahme erfordert jedoch einen erheblichen personellen Aufwand und kann eine Stressreaktion im Tierbestand nicht völlig verhindern. Im Sinne von „Die Dosis macht das Gift“ ist dieser Stress an nur einem Tag im Jahr zu vertreten. Jeder zusätzliche negative Stress an den anderen Tagen des Jahres ist unbedingt zu vermeiden.
Bereich 2
Die Einwirkung der durch Abbrennen pyrotechnischer Artikel verursachten akustischen und optischen Reize auf die Tiere im Zoo am Meer ist zu deren Schutz unbedingt zu vermeiden. Dies wird durch die Einrichtung einer Schutzzone erreicht, in der im Zeitraum von 01:00 Uhr des 1. Januar bis 18:00 Uhr des 31. Dezember eines jeden Jahres ein Abbrennverbot besteht.
Der Bereich 2 ist so bemessen, dass einerseits der Schutz der Zootiere durch Feuerwerke gewährleistet ist, andererseits z.B. mit dem Strandbad noch ein Abbrennplatz für Feuerwerke zur Verfügung steht, der sich ebenfalls in Innenstadtlage an der Weser befindet.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, weil das Interesse an der Erhaltung der Gesundheit und Unversehrtheit der Tiere höher zu bewerten ist als das Interesse Einzelner durch Einlegung von Rechtsmitteln bis zu einer gegebenenfalls höchstrichterlichen Entscheidung innerhalb der Schutzbereiche pyrotechnische Gegenstände abbrennen zu dürfen.
Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird Zuwiderhandlungen konsequent verfolgen.
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Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen startet Informationskampagne.

Spätestens mit der Umstellung auf die Winterzeit beginnt die Heizsaison in Deutschland - und damit steigt die Gefahr einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid (CO) in den eigenen vier Wänden. Verstopfte Abluftrohre oder technische Defekte bei Gasthermen, Ölheizungen oder Kaminöfen können eine lebensbedrohende CO-Konzentration in der Raumluft bewirken. Das unsichtbare, farb- und geruchslose Gas kann zu erheblichen gesundheitlichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit und bis hin zum Tod führen. Die Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen weist anlässlich der Zeitumstellung am 27. Oktober auf die besonderen Gefahren des sogenannten "leisen Killers" hin. Die bundesweite Aufklärungskampagne rund um das letzte Oktoberwochenende wird unterstützt von öffentlichen Institutionen wie den Feuerwehren, Schornsteinfegern, Rettungsdiensten und Öffentlichen Versicherern. Lebenswichtige Prävention: Die Abgaswegeüberprüfung der Heizung "Um dem Austritt von Kohlenmonoxid in Wohnräumen vorzubeugen ist eine regelmäßige Überprüfung der Feuerstätten bzw. Abgasanlagen im Zuge der Abgaswegeüberprüfung unbedingt notwendig, bei raumluftabhängigen Heizungsanlagen ist sie einmal jährlich vorgeschrieben, bei raumluftunabhängigen Heizungsanlagen alle zwei oder drei Jahre. Dennoch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit", erklärt Alexis Gula, Sprecher des Zentralen Innungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks und ergänzt: "Blockierte Schornsteine, beispielsweise durch Vogelnester oder abgelöste Dachpappe, unsachgemäß genutzte Kamine oder verklebte Zuluft Schlitze liegen außerhalb unserer Kontrolle. Auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Einbau einer leistungsstarken Dunstabzugshaube oder Lüftungsanlagen können plötzlich zu einer hohen CO-Belastung im Raum führen." Im Ernstfall: CO-Melder erkennen bereits geringe Mengen Kohlenmonoxid Gula und andere Experten raten daher ergänzend zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung der Feuerstätten zur Installation von Kohlenmonoxid Meldern. Diese sollten in Aufenthalts- und Schlafräumen, mindestens aber in Räumen mit brennstoffbetriebenen Geräten installiert werden. Sie überwachen die CO-Konzentration der Umgebungsluft und erkennen bereits geringe Mengen des Atemgiftes.
Dr. Holger Wißuwa vom Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erläutert: "Früher sind viele CO-Vergiftungen nicht erkannt worden. Heute tragen Rettungsdienst-Mitarbeiter aus Arbeitsschutz-, aber auch aus Diagnose Gründen mobile CO-Warner und können sofort beim Betreten der Wohnung feststellen, ob es sich um einen CO-Vorfall handelt - und den Patienten gleich richtig behandeln. Nicht immer werden wir jedoch rechtzeitig gerufen, denn die typischen Symptome wie Sehstörungen, Schwindel, starke Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Schüttelfrost und Übelkeit werden häufig nicht in Zusammenhang mit einer CO-Vergiftung gebracht." Zudem kann das gefährliche Atemgift auch in geringen Dosen über einen längeren Zeitraum hinweg eine chronische Vergiftung bewirken. Aber auch nach einer erfolgreichen Behandlung können Folgeschäden bleiben: Da besonders das Gehirn vom Sauerstoffverlust betroffen ist, kann eine CO-Vergiftung selbst nach Monaten oder Jahren noch zu Gedächtnis- und Bewegungsstörungen, Parkinson oder psychiatrischen Beschwerden wie Angststörungen oder Depressionen führen.
Mehr zu den Gefahren von Kohlenmonoxid unter www.co-macht-ko.de und auf Facebook unter "CO-macht-KO". Auf der Website der Initiative finden Verbraucher Hintergrundinformationen und Empfehlungen, wie sie sich zu Hause vor einer CO-Vergiftung schützen können.
Über die Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen: Die Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen wurde im Jahr 2018 in Düsseldorf gegründet. Zu den Mitgliedern gehören der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), die Arbeitsgemeinschaft Notärzte in NRW (AGNNW), der BHE, Bundesverband Sicherheitstechnik, die Netze BW GmbH sowie verschiedene Hersteller von Kohlenmonoxidmeldern. Ziel der Initiative ist es, die Öffentlichkeit über die Gefahren von Kohlenmonoxid für Leben und Gesundheit insbesondere bei der Benutzung von Verbrennungseinrichtungen im eigenen Zuhause zu informieren und die Zahl der CO-Vergiftungen zu verringern.
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POL-CUX: Achtung! Als Bewerbung getarnter Trojaner im Umlauf
Cuxhaven. Im Kampf gegen Cybercrime weist die Polizei auf eine aktuelle Gefährdung im Netz hin, die offensichtlich derzeit wieder verstärkt an Unternehmen geschickt wird. Auch örtliche Firmen waren bereits in der ersten Welle von dieser Masche betroffen. Bevor es zu neuen Taten kommt, möchten die Beamten örtliche Unternehmer warnen. Die Masche: Eine als Bewerbung getarnte Datei beinhaltet eine aggressive Schadsoftware, die das dann befallene System sperrt, verschlüsselt und im Anschluss ein hohes Lösegeld erpresst. Der Anhang beinhaltet eine augenscheinliche Office-Datei. Im Anschluss beginnt die Datei bei aktivierten Macros sofort die Verschlüsselung des betroffenen Systems.
Öffnen Sie unter keinen Umständen die angehängte Datei! Aktivieren Sie nicht die Macrofunktion in Ihrem Officepaket. Antworten Sie auch nicht dem Mail-Versender, da hier derzeit davon ausgegangen wird, dass auch hier fremde Mailkonten für den Versand der Mail missbraucht wurden. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die aktuelle Gefahr auf! Hier sollten insbesondere Firmen aufpassen, die aktuell laufenden Bewerbungsverfahren veröffentlicht haben. Sollten Sie bereits geschädigt sein, so trennen Sie den betroffenen Computer sofort vom restlichen Netzwerk, um eine weitere Verbreitung zu minimieren. Informieren Sie Ihre IT und erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei.
Als Wirtschaftsunternehmen steht Ihnen Ihre Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Ihrem Bundesland als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihre zuständige ZAC erreichen Sie hier: https://www.polizei-praevention.de/zac.html Bislang erkennen noch nicht alle Antivirenprogramm die Gefahr. Somit ist höchste Vorsicht geboten!.


Bremerhaven. Die zuständigen Sturmflutwarndienste sagen für heute, 14.55 Uhr, einen um über 2 Meter (zum mittleren Tidehochwasser) erhöhten Wasserpegel für die Seestadt voraus und warnen vor der Gefahr einer schweren Sturmflut.
In den hochwassergefährdeten Bereichen an der Geeste, Am Alten Vorhafen und an der Geestemole Süd, wird es wieder zu erheblichen Überflutungen kommen. Die Polizei fordert die Autofahrer, die ihr Fahrzeug dort zum Parken abgestellt haben auf, diese umgehend zu entfernen, da sie sonst vom Hochwasser betroffen sein könnten.
Wegen der vorherrschenden starken Sturmböen wird die Bevölkerung außerdem gebeten, Tannenbäume und Mülleimer sowie andere leicht bewegliche Gegenstände von den Straßen zu entfernen. Bisher hatte die Polizei etwa ein Dutzend Sturmeinsätze zu verzeichnen. Neben umherfliegenden Mülltonnen wehte ein Motorrad gegen einen Pkw und Baumteile stürzten auf die Fahrbahn. Beschädigte Ampeln und Verkehrsschilder sorgten ebenfalls für Polizeieinsätze. Nach polizeilichen Erkenntnissen kamen bisher glücklicherweise keine Menschen zu Schaden.                       .






Das Abbrennen von Knallkörpern und Raketen, sogenannte ´pyrotechnische Gegenstände´ zum Jahreswechsel ist ein fester Brauch, um das neue Jahr zu begrüßen und die bösen Geister zu vertreiben. Auch viele Bremerhavener werden das Jahr 2019 auf diese Weise begrüßen. Aber welche pyrotechnischen Gegenstände dürfen abgebrannt werden und zu welcher Zeit und an welchen Orten ist dieses Abbrennen überhaupt erlaubt?
Wir geben nachfolgend einige wichtige Hinweise zum Kauf und zur Verwendung von Silvester-Feuerwerk:
So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk:

Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ãœbergangsvorschrift für Gegenstände nach § 5 SprengG nunmehr gemäß  § 47 (2) SprengG am 3. Juli 2017 ausgelaufen ist. Dies bedeutet, dass pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper), die nur eine Prüfnummer der BAM aufweisen  (BAM-F2-xxx)  und ohne CE-Kennzeichnung sind, keine Zulassung mehr haben.
Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln - oftmals bekannt als sogenannte ´Polenböller´. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann beispielsweise das Zünden eines Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen.
Wieviele Feuerwerkskörper dürfen in einem Fahrzeug transportiert werden?
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) gibt vor, dass für den privaten Transport von Feuerwerkskörpern in einem Fahrzeug
- maximal Feuerwerkskörper mit einer Bruttomasse von 50 Kg (inklusive Verpackungen) oder
maximal 3 Kg Nettoexplosivstoffmasse befördert werden dürfen.
Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bussgelder.

Wann und Wo darf geknallt werden?
Von den einschlägigen Rechtsvorschriften (SprengG, 1. SprengV) seien an dieser Stelle die Allgemeinverfügungen des GAA Bremen (GewerbeAufsichtsAmt) hervorgehoben, die sich auf das Stadtgebiet Bremerhaven beziehen.
Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie II (Klasse II) nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 01. Januar, 01:00 Uhr erlaubt. Das Abschießen von Raketen und Bodenfeuerwerk ist dagegen am 31.12.2018 und am 01.01.2019 ganztägig erlaubt.
Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 = Silvesterfeuerwerk. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es untersagt ist, außerhalb des eigenen Grundstücks - und dort nur entsprechend der in § 12(4)1 Waffengesetz genannten Vorgaben - mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu schießen. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2).
Es gibt in Bremerhaven Orte, an denen das Knallen und / oder Verschießen von Raketen verboten ist. Das GAA verfügt, dass in einer Entfernung bis 150 m Umkreis von Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankanlagern keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie II abgebrannt werden dürfen.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ebenfalls verboten.
Komplett verboten sind nach der Allgemeinverfügung des GAA Bremen in Bremerhaven Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer. 
Zum Schutz der Tiere wird rund um den Zoo das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:
Im Zeitraum von 18:00 Uhr am 31. Dezember bis 01:00 Uhr am 1. Januar eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 1: Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse.
Im Zeitraum von 01:00 Uhr am 1. Januar bis 18:00 Uhr am 31. Dezember eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 2: Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße, hierzu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der Schlepperliegeplätze.
Ausschnitt aus dem amtlichen Stadtplan Bremerhaven:
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Für alle, die im Internet nicht zum Opfer von Kriminellen werden wollen: Europol und das Bundeskriminalamt informieren über die häufigsten Finanzstraftaten in der digitalen Welt. Unter www.polizei-praevention.de zeigen sie, wie sich jeder vor Scamming, Identitätsdiebstahl und anderen Formen von Online-Betrug schützen kann.

Die wichtigsten Tipps zum Schutz vor Betrug im Internet:

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Online-Konten. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Bankkonto und melden Sie Ihrer Bank alle verdächtigen Aktivitäten.
Nehmen Sie Online-Zahlungen nur auf sicheren Websites vor (überprüfen Sie den URL-Balken im Hinblick auf das Vorhängeschloss und https) und benutzen Sie sichere Verbindungen (wählen Sie ein mobiles Netz anstelle eines öffentlichen WLANs).
Ihre Bank wird Sie nie telefonisch oder per E-Mail nach sensiblen Daten, wie z. B. den Zugangsdaten zu Ihrem Online-Konto, fragen. Falls sich ein Angebot zu gut anhört, um wahr zu sein, handelt es sich fast immer um einen Betrug.
Wahren Sie den Schutz und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten.
Achten Sie genau darauf, wie viel persönliche Informationen bzw. Daten Sie auf Websites in den sozialen Netzwerken preisgeben. Betrüger können Ihre Daten und Bilder nutzen, um eine falsche Identität zu schaffen oder Sie zum Ziel eines Betrugs machen.
Wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank, wenn Sie befürchten, Ihre Kontodaten einem Betrüger genannt zu haben.
Zeigen Sie jeden Verdacht eines versuchten Betrugs bei der Polizei an, selbst wenn Sie nicht Opfer des Betrugs wurden.
Gern können Sie auch einen individuellen Beratungstermin mit dem Präventionsteam der Polizeiinspektion Cuxhaven vereinbaren (praevention@pi-cux.polizei.niedersachsen.de).
Derzeit wird regional ein kostenpflichtiger Vortrag eines Polizeibeamten beworben. Das führte zu vereinzelten Anfragen bei der Polizei in Cuxhaven. "Es handelt sich bei dem Referenten um keinen Angehörigen der Polizeiinspektion Cuxhaven", stellt deren Sprecherin klar. Und sie betont: "Unsere Beratungen sind kostenfrei."
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Haben Sie Ihre Vorbereitungen abgeschlossen?


Mit dem Einzug der ersten stürmischen Tage und den frostigen Nächten scheint der Herbst nun endgültig seinen Einzug gehalten zu haben. Die Meteorologen sagen auch für die kommenden Wochen kalte und stürmische Zeiten voraus. Insbesondere die Nordseeinseln und die Küstenbereiche sind von Herbststürmen besonders betroffen.
Während der Sonnenstand und damit einhergehend die Temperaturen in unserer nördlichen Region deutlich sinken, herrschen in den südlichen Ländern teilweise noch sommerliche Temperaturen vor. In der Folge ist die „Polarfront“ bei uns in den Wintermonaten wesentlich ausgeprägter und sorgt letztendlich auch für die starken Winde.
Diese veränderte Wetterlage bringt nicht nur große Gefahren für die Autofahrer, sondern auch für Passanten und Hausbesitzer mit sich. Durch die niedrigen Temperaturen besteht erhöhte Gefahr für Bodenfrost und Glätte. Auch der erste Schneefall rückt deutlich näher.
Bei starkem Wind muss mit herabfallenden Dachziegeln, Fassadenteilen oder Ästen gerechnet werden. Baugerüste und Baustellenabsperrungen drohen umzufallen. Wer nicht unbedingt das Haus verlassen muss, sollte dieses vermeiden. Bei Glätte oder Schneefall gilt ebenfalls ganz besondere Vorsicht im Straßenverkehr.
Damit Sie für die Herbststürme und den Wintereinbruch gut gewappnet sind, gibt Ihnen die Ortspolizeibehörde Bremerhaven an dieser Stelle einige Tipps.
Als Autofahrer:
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug winterfest ist.
Lassen Sie Ihr Auto bei extremer Wetterlage möglichst an einem sicheren Abstellort und fahren Sie nur, wenn es unbedingt nötig ist.
Fahren Sie bei Sturm mit reduzierter Geschwindigkeit, dann ist Ihr Auto weniger anfällig für Böen oder Glätte.
Fahren Sie besonders aufmerksam über Brücken und in Waldschneisen, denn hier ist die Gefahr vom Wind erfasst zu werden besonders groß.
Bedenken Sie den erhöhten Seitenwind nach dem Überholen großer Fahrzeuge wie Lkw und Busse.
Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die Gesamtwetterlage und beachten Sie die Temperaturen und Hinweisschilder sowie Windfahnen.
Bedenken Sie, dass Dachaufbauten bei Wind erhöhte Zugriffsfläche bieten.
Informieren Sie sich über die Windanfälligkeit des von Ihnen genutzten Fahrzeuges. Wohnwagen, Wohnmobile sowie Lkw und Busse sind besonders windanfällig.
Melden Sie Sturmschäden unverzüglich Ihrer Versicherung.
Parken Sie ihr Fahrzeug nicht im hochwassergefährdeten Bereich.
Als Fußgänger:
Gehen Sie bei extremer Wetterlage nur auf die Straße, wenn es unbedingt notwendig ist.
Meiden Sie Orte, die Ihnen keinerlei Schutz vor der Witterung bieten, gehen Sie bei Gewitter nicht auf die Straße und benutzen Sie keinesfalls einen Regenschirm.
Verhalten Sie sich besonders vorsichtig und achten auf herabfallende und umherwehende Gegenstände.
Tragen Sie wettergerechte, gut sichtbare und warme Kleidung.
Als Hausbesitzer:
Prüfen Sie regelmäßig, ob sich Dachziegel oder andere Teile Ihres Gebäudes gelockert haben.
Kontrollieren Sie Ihren Baumbestand und entfernen Sie morsches Geäst.
Kommen Sie gewissenhaft Ihrer Räum- und Streupflicht nach, um zum Beispiel Verletzungen durch Ausrutschen und damit verbundene Haftungsansprüche auszuschließen.
Sichern Sie die Gartenmöbel und andere leicht bewegliche Gegenstände vor Sturm.
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Die Hitzewelle hält weiter an. Der Deutsche Wetterdienst weist darauf hin, dass auch am heutigen Freitag wieder eine starke Wärmebelastung erwartet wird. Mit einer zusätzlichen Belastung aufgrund verringerter nächtlicher Abkühlung ist zu rechnen.
Bei Hitze sollten einige Hinweise beachtet werden:

  • Passen Sie den Tagesablauf der Hitze an: Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Mittagshitze und beschränken Sie Tätigkeiten im Freien auf die Morgen- und Abendstunden.
  • Vermeiden Sie körperliche Belastungen, auch Sport. Wenn Sie körperlich arbeiten müssen, trinken Sie pro Stunde zwei bis vier Glas eines kühlen, alkoholfreien Getränks.
  • Bleiben Sie draußen nach Möglichkeit im Schatten.
  • Tragen Sie einen Sonnenhut und eine Sonnenbrille.
  • Benutzen Sie ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 15 oder höher.
  • Lassen Sie niemals Kinder oder gesundheitlich geschwächte Personen in einem geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht für kurze Zeit.
  • Trinken Sie reichlich alkoholfreie Getränke - auch ohne Durst: Wasser, Fruchtsaft.
  • Meiden Sie Getränke mit Alkohol oder viel Zucker - sie können den Körper austrocknen.
  • Koffeinhaltige Getränke sollten mit Vorsicht eingenommen werden, in Einzelfällen kann eine Austrocknung eintreten oder es können Schlafstörungen auftreten
  • Meiden Sie sehr kalte Getränke - sie können zu Magenbeschwerden führen. Essen Sie möglichst verteilt auf den Tag mehrere kleine, leichte Mahlzeiten. Bleiben Sie in einem möglichst kühlen Raum.
  • Lüften Sie nachts und morgens. Dunkeln Sie die Räume tagsüber mit Rollläden und Vorhängen ab.
  • Verschaffen Sie sich Abkühlung durch eine kühle Dusche oder ein kühles Bad.
  • Tragen Sie leichte, nicht einengende Bekleidung in hellen Farben (Baumwolle).
  • Besonders in Pflegeheimen für ältere Menschen ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Bewohner genügend trinken. Das gilt auch für die Kleinen. Deshalb wurden Pflegeheime und Kitas von der Gesundheitsbehörde darauf aufmerksam gemacht.
  • Lassen Sie Ihren Hund auf keinen Fall im Auto zurück. Bei Wärme heizt sich das Innere schnell auf 60 bis 70 ° C auf.
Tagesaktuelle Informationen, ob in Bremen große Hitze zu erwarten ist, werden vom Deutschen Wetterdienst (www.dwd.de) ausgegeben.
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3780 Stück Würfelzucker für einen Bluetooth-Kopfhörer

·    Schon wieder unsinnige Werbekampagne von Ferrero
·    Schokoladenberge für Prämien
·    Hersteller handelt unverantwortlich
Erneut wirbt Ferrero anlässlich eines bevorstehenden Fußball-Großereignisses mit Prämien. Die Palette reicht von zwei Gläsern für 35 Punkte bis hin zu einem Bluetooth-Kopfhörer für 90 Punkte. Die Punkte können Kundinnen und Kunden über den Kauf bestimmter Produkte sammeln. Für ein 450 Gramm-Glas Nutella beispielsweise gibt es zwei Punkte, genauso für einen Zehnerpack Duplo. Diese Aktion vor der Fußball-WM erinnert stark an die vor zwei Jahren zur EM. Die Verbraucherzentrale Bremen hatte diese Werbung damals schon kritisiert und kann angesichts der Wiederholung nur den Kopf schütteln.
Produkttester gesucht 
Schokoladenberge für Prämien
Berge an Schokoprodukten sind zu erwerben, um eines der sieben „Lovebrands WM-Prämien“ zu bekommen. Die „günstigste“ Prämie sind zwei Gläser mit je einer Aufschrift „Teamplayer“ und „Spielmacher“ sowie mit einer Nutella-Werbung auf jedem Glas. 35 Punkte müssen Fans sammeln, um diese Gläser zu bekommen. „Das sind umgerechnet je 17,5 Zehnerpackungen Duplo oder Nutella-Gläser (450 g). Die „teuerste“ Prämie mit 90 Punkten ist ein Bluetooth-Kopfhörer – je 45 Duplopackungen oder Nutellagläser“ erläutert Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. 

3780 Stück Würfelzucker für einen Bluetooth-Kopfhörer
Nutella ist eine fett- und zuckerreiche Nuss-Nugat-Creme, der Fettgehalt liegt bei über 30 und der Zuckergehalt bei über 56 g pro 100 Gramm. Das „kleine“ Glas enthält 84 Stück Würfelzucker, das große 750 g-Glas sogar 140 Stück.
Wer den Kopfhörer mit den kleineren Nutellagläsern einlösen möchte, müsste 45 Gläser kaufen. „Das sind 3780 Stück Würfelzucker!“ empört sich Oelmann. 
Hat der Hersteller keine besseren Ideen?
„Fallen dem Hersteller wirklich keine besseren Werbemaßnahmen ein?“, fragt sich Oelmann. „Auch an Ferrero dürfte der Ernährungsstatus vieler Kinder und Jugendlicher nicht vorbeigegangen sein. Ãœbergewicht ist hier ein massives Problem – mit noch nicht absehbaren Folgen für unser Gesundheitssystem. Mit solchen Kampagnen fördert der Hersteller diese Entwicklung geradezu. Aus unserer Sicht handelt Ferrero verantwortungslos“, kritisiert Oelmann. 
Quelle"Verbraucherzentrale Bremen"
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Die Arbeiten werden nachts zwischen 22:00 und 05:00 Uhr durchgeführt. Tunnelersatzverkehr durch die Weserfähre.

Während der nächtlichen Wartungsarbeiten im Wesertunnel in der nächsten Woche, bietet die Weserfähre zusätzliche Fahrten in der Nacht an.

Im Wesertunnel finden von Montag, den 09.04.2018 bis einschließlich der Nacht zu Freitag, den 13.04.2018 Wartungsarbeiten statt, die zu Sperrungen führen. Die Arbeiten werden nachts zwischen 22:00 und 05:00 Uhr durchgeführt.

In diesen Nächten bietet die Weserfähre GmbH zusätzliche nächtliche Überfahrten ab Bremerhaven stündlich von 22:00 bis 04:00 Uhr und ab Blexen ab 22:20 Uhr, danach stündlich bis 04:20 Uhr, an.
 
Weserfähre GmbH
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In den vergangenen Stunden mussten Polizeibeamte auf die Fahrbahn gerollte Tannenbäume sichern. Bitte denken Sie an die Wetterlage, wenn auch sie ihren Baum entsorgen wollen und sichern Sie ihr Eigentum vor dem heranziehenden Sturm.
In den nächsten Stunden greift die Kaltfront eines Orkantiefs auf Deutschland über. Es werden heftige Orkanböen über 120 km/h erwartet. Entsprechende Unwetterwarnungen sind bereits aktiv. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Hamburg hat eine Sturmflutwarnung für die Nordsee-Küste herausgegeben, die auch Bremerhaven betrifft: In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wird das Hochwasser unter anderem in Bremerhaven und Cuxhaven etwa zwei Meter höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bedenken Sie die auftretenden Überflutungen am Geestufer im Bereich des Fähranlegers wenn Sie dort parken wollen.
Aktuell sind folgende Warnungen in Kraft:
WIND/STURM/ORKANBÖEN Gebietsweise 9 Bft, exponiert und bei Gewittern 10 bis 12 Bft aus Südwest. ORKANBÖEN (Unwetter: Vorabinformation): Ab heute früh im Westen beginnend und bis Mittag rasch auf den Süden übergreifend Bei Durchgang einer Kaltfront kurze, aber heftige Gewitter mit schweren Sturm- und orkanartigen Böen bis 115 km/h, Orkanböen über 120 km/h nicht ausgeschlossen.
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Das Gartenbauamt rät dringend davon ab, die Parks und Grünanlagen mit Bäumen bei stürmischen Böen wegen der Gefahr durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume zu betreten. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gartenbauamt die Friedhöfe und Thieles Garten gegebenenfalls am Wochenende schließt.

Das Gartenbauamt wird am Sonntag mit einer Notbesetzung für die Beseitigung von Baumschäden im gesamten Stadtgebiet bereit stehen.

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Am Nachmittag des 19.10.2017 boten Dachdecker in Speckenbüttel ihre Dienste an. Die drei Männer klingelten an den Haustüren und versuchten Aufträge für angeblich dringend notwendige Dachreparaturen an den Wohnhäusern zu erlangen.
Dabei gingen die die angeblichen Handwerker zum Teil recht aggressiv vor und versuchten ihre zukünftigen Kunden zu den Aufträgen zu nötigen.
In der Lycker Straße wurden sie von einem Hausbesitzer abgewiesen. Als die Männer davonfuhren, folgte ein couragierte Zeuge dem weißen Lieferwagen. Der 48-Jährige informierte die Polizei und Beamten konnten die Verdächtigen kurz darauf auf der BAB 27 aufnehmen. Der polnische Lieferwagen wurde an der Abfahrt Geestemünde gestoppt.
Die Personen wurden überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die drei 27-, 34- und 38-jährigen Rumänen bereits bundesweit wegen Leistungsbetrug ermittelt wird. Sie beginnen Dachreparaturen und verlangen in der Folge horrende Preise von den Hauseigentümern.
Nach der Sachverhaltsaufnahme und Personalienfeststellung fuhren die Männer mit unbekanntem Ziel weiter. Mit weiterem Auftreten ist zu rechnen!
Seien Sie bei Haustürgeschäften grundsätzlich skeptisch und aufmerksam!
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Schon am Mittwoch gibt es schwere Sturmböen!

Das Sturmtief  Thomas ist im Anmarsch aus westlicher bis südwestlicher Richtung weht der Wind und erreicht dabei Geschwindigkeiten von 17 bis 28 km/h. Mit Böen zwischen 33 und 56 km/h ist in Bremerhaven und Umgebung zu rechnen. Nach aktuellem Stand ist am Donnerstagnachmittag und -abend in der gesamten Nordhälfte des Landes mit einem schweren Sturm zu rechnen. Entlang seiner Zugbahn kommt es am Donnerstag  verbreitet zu schweren Sturmböen von 90 bis 100, selbst einzelne Orkanböen mit Tempo 120 sind nicht auszuschließen.
LTE All

Nach dem Besuch von Gastätten in Bremerhaven-Lehe erstatteten die Geschädigten Strafanzeigen bei der Polizei. Sie schilderten einen 'Filmriss', nachdem sie verschiedene Getränke zu sich genommen hatten.
Am nächsten Tag stellten die Opfer fest, dass ihnen die Handys und die Brieftaschen gestohlen wurden. Ihre Bekleidung hatten sie teilweise falschherum an. Mit den gestohlenen Kontokarten hoben die Täter Geld vom Girokonto der Geschädigten ab.
Als K.-o.-Tropfen werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden den Opfern unbemerkt in Nahrung oder Getränke gemischt.
K.o.-Tropfen wirken unterschiedlich. Es gibt Substanzen, die zunächst Übelkeit und Schwindel auslösen, andere enthemmen das Opfer und geben dem Umfeld zunächst das Gefühl, das Opfer würde sich prächtig amüsieren. Die Wirkung tritt nach 10 bis 20 Minuten ein und hängt stark von der Dosis ab sowie von der körperlichen Verfassung des Opfers und dem Alkoholkonsum. Immer gleich ist, dass die Bewusstlosigkeit verzögert eintritt, so dass der Täter das Opfer problemlos an einen anderen Ort bringen kann. K.o.-Tropfen sind tückisch weil sie in der Regel farb- und geruchlos sind. Die Substanz muss aber nicht immer flüssig sein. Es gibt auch Tabletten und Pulver. Die Täter mischen K.o.-Tropfen meist in Getränke, denn so ist der leicht salzig-seifige Geschmack kaum auszumachen, insbesondere nicht in Cocktails.
Die Einnahme von K.o.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen.
Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Nach dem Erwachen aus der Bewusstlosigkeit kann das Opfer sich an das, was passiert ist, nicht oder nur vage und bruchstückhaft erinnern. Das macht eine Beweisführung schwer. Ebenso, weil die Tropfen im Körper schnell abgebaut werden. Nach etwa 12 Stunden ist die Substanz nicht mehr nachweisbar, typischerweise hat man nicht einmal einen 'Kater' oder andere Beschwerden.
Ein Beispiel für Inhaltsstoffe sind Benzodiazepine. Teilweise ist schon ihr Besitz strafbar. Das gilt insbesondere für das als "Partydroge" verbreitete GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure). In der Szene wird es unter Bezeichnungen wie Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice illegal gehandelt. Insgesamt sind weit über 100 Wirkstoffe missbräuchlich als „K.-o.-Mittel“ einsetzbar. Hinsichtlich der Sicherheit sind vor allem Barbiturate sowie GBL und GHB bei Ãœberdosierung lebensgefährlich, da die Gefahr eines Atemstillstands besteht.
Potenzielle Täter stehen somit vor der „Herausforderung“, einen Angriff exakt und unter Berücksichtigung der Verfassung des Opfers zu dosieren, da insbesondere bei GBL und GHB in niedrigerer Dosierung die von freiwilligen Konsumenten gewünschten Effekte wie Bewegungsdrang und Euphorie überwiegen, bei Ãœberdosierung jedoch Atemstillstand und Tod drohen, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol. In jedem Fall ist schnelles Handeln wichtig, da sich die Tropfen ja nur kurze Zeit im Körper nachweisen lassen. Bei dem kleinsten Verdacht sollte schon eine Urinprobe in ein sauberes Gefäß abgegeben werden.