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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven hat im März 2019 den Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung für das „Goethequartier einschließlich der Hafenstraße in Bremerhaven-Lehe“ gefasst.

Dadurch wird das Gebiet bei zukünftigen Bauvorhaben vor ungewollten nachteiligen Veränderungen geschützt, um so der Zerstörung des ortsbildprägenden Charakters entgegenzuwirken. Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebietes mit seinen Hausfassaden, die im Zeitraum zwischen 1890 und 1945 entstanden sind, zu schützen.
Deshalb ist im Erhaltungsgebiet von Hauseigentümerinnen und -eigentümern zukünftig zu beachten, dass sie bei geplanten Veränderungen an der „äußeren Hülle“, beispielsweise an der Fassade oder dem Dach, dem Einbau von Fenstern, einem Bau, Abriss oder einer Nutzungsänderung ihres Gebäudes, vorab eine Genehmigung beim Bauordnungsamt einholen müssen. Dies betrifft auch Baumaßnahmen, die ansonsten gemäß den Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei wären.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt zur Erhaltungssatzung „Goethequartier einschließlich Hafenstraße“ auf unserer Internetseite Stadtplanungsamt .
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15 Frauen und vier Männer haben ihre Prüfung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten beim Magistrat der Stadt Bremerhaven erfolgreich abgeschlossen.

Nach den Prüfungen erfolgte die Freisprechung der Auszubildenden durch Stadtrat Michael Frost.
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Bürgerinnen und Bürger erhalten ab 1. März 2019 in der Stadt Bremerhaven unter der Rufnummer 115 kompetente Auskünfte zu den häufigsten Verwaltungsdienstleistungen - von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.


Dabei ist es egal, welche Verwaltungsebene oder welche konkrete Behörde für das Anliegen zuständig ist.
Die mit der 115 verbundenen Qualitätsanforderungen sind hoch. Die Nummer darf nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • montags bis freitags von mindestens 8 bis 18 Uhr muss Auskunft erteilt werden,
  • 75 % der Anrufe sollen innerhalb von 30 Sekunden angenommen werden, und
  • 65 % der Anfragen im Erstkontakt beantwortet werden.
Oberbürgermeister Melf Grantz freut sich über diesen neuen Service: „Wir dokumentieren damit, dass wir unsere Verwaltung auf dem neuesten Stand halten. Der direkte Draht zur Verwaltung ist neben den digitalen Möglichkeiten, sich über unsere Homepage über Verwaltungsangelegenheiten zu informieren, ein erster und kompetenter Anlaufpunkt.“ Betrieben wird die einheitliche Behördennummer vom Bürgertelefon bei Performa Nord. Für Finanzstaatsrat Henning Lühr ist dies ein gelungenes Beispiel für den Ausbau der bestehenden Zusammenarbeit von Bremen und Bremerhaven: „Der Bürgerservice 115 wird ab sofort vom Bürgertelefon in der gewohnt zuverlässigen Servicequalität auch für die Stadt Bremerhaven erledigt.“
Die Behördennummer 115 ist erste Anlaufstelle für Fragen aller Art. Ob Fragen zum Reisepass, zur Gewerbeanmeldung oder dem Wohngeld: Anders als in einer Telefonzentrale oder Vermittlung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 115-Servicecenters den Großteil aller Anfragen abschließend. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Angelegenheiten der Kommunen, der Kreise, der Länder oder des Bundes handelt. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern häufig auch den Weg zum Amt.

Hintergrund: Was ist die Einheitliche Behördennummer 115?

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist in ihren Zuständigkeiten komplex. In der Bundesrepublik Deutschland existieren geschätzte 20.000 Behörden auf drei Verwaltungsebenen: Bund, Länder und Kommunen. Jede dieser Behörden hat in der Regel eine eigene Einwahlnummer - hinzukommen noch Sonderrufnummern. In diesem „Behördendschungel“ den richtigen Ansprechpartner für ein Anliegen zu finden, stellt die Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen.
Die Idee einer Einheitlichen Behördennummer 115 ist bestechend einfach: Die 115 bietet den Bürgern mit einer einzigen, leicht merkbaren Rufnummer einen direkten, telefonischen Zugang zu allen Verwaltungen der Kommunen, Länder und des Bundes - und dies unabhängig von den unterschiedlichen Zuständigkeiten. Ob Fragen zum An-, Um- oder Abmelden, zu Gebühren oder benötigten Unterlagen - unter der 115 werden genau diese Fragen geklärt und ersparen so manchen unnötigen Gang aufs Amt.

115-Service ist kostengünstig

Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten. Die bekanntesten Anbieter sowie eine Vielzahl alternativer Anbieter handhaben dies so. Über die Höhe der 115-Preise bestimmen die Anbieter letztendlich jedoch selbst. Jeder Anbieter ist verpflichtet, die Preise für "besondere Rufnummern" zu veröffentlichen, sofern sie vom Standard-Flatrate- oder Festnetz-Preis (Ortstarif) abweichen. Eine verbindliche Auskunft zu den entstehenden Anrufkosten erhalten 115-Anrufer daher bei ihrem Anbieter
Weitere Informationen finden Sie unter www.115.de

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Oberbürgermeister Melf Grantz hat gemeinsam mit dem Leiter des Bürger- und Ordnungsamts Thomas Herbrig sowie der Abteilungsleiterin Karola Wehner-Ajkunic die neuen Räumlichkeiten der Abteilung für Migration und Einbürgerung des Bürger- und Ordnungsamts (frühere Bezeichnung: „Ausländerwesen, Staatsangehörigkeits- und Namensangelegenheiten“) offiziell eröffnet.


Der Magistrat hatte 2017 grünes Licht für den Umzug ins Columbus-Center (neue Adresse: Bürgermeister-Smidt-Straße 20, 5. Etage) gegeben, um die räumliche Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kundinnen und Kunden zu verbessern. Personalverstärkungen waren am alten Standort beim Bürgerbüro Nord aufgrund fehlender Räume nicht möglich, der Wartebereich im Stadthaus 5 war ohne Tageslicht und besaß nur eingeschränkte Belüftungsmöglichkeiten. Im Stadthaus 5 betrug die Größe der Abteilung mit Warteraum und Aktenkeller ca. 550 qm; im CC sind es jetzt ca. 950 qm.
Mit dem Umzug wurde die Abteilung auch umbenannt und firmiert nun unter der Bezeichnung „Abteilung für Migration und Einbürgerung“. Damit soll neben den positiven räumlichen Veränderungen auch sprachlich dokumentiert werden, dass Migration Bestandteil unserer Gesellschaft ist und für ausländische Staatsangehörige die Abteilung häufig die erste Anlaufadresse ist, unabhängig von dem Grund des Aufenthaltes in Deutschland. Oberbürgermeister Melf Grantz begrüßt die Umbenennung als wichtiges Signal, dass Bremerhaven eine weltoffene Stadt sei, verbunden mit einer langen Historie der Migration nach und über Bremerhaven.
Für die etatmäßig 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es deutliche Verbesserungen: Einzelzimmer statt stellenweise Zwei- und Dreierbüros, zudem gibt es wieder einen Sozial- und Besprechungsraum. Außerdem ist Platz für künftige Personalverstärkungen vorhanden. Die Büros sind mit neuem ergonomischem Büromobiliar ausgestattet, da das bisherige Inventar stellenweise veraltet war.
Auch für die Kundinnen und Kunden der Abteilung sind die Verbesserungen spürbar: Ein großzügiger Wartebereich mit Fenster und Frischluft, ein Aufrufsystem mit Großbildmonitoren sowie eine persönlichere Atmosphäre durch Einzelzimmer tragen sicher zur Entspannung in der Abteilung bei. Dass diese sich nun an einem zentralen Standort in der Stadt befindet, ist sicher auch ein Vorteil.
Öffnungszeiten der Abteilung sind:
Montag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Montag von 15 Uhr bis 17 Uhr nur für Berufstätige
Mittwoch von 8 Uhr bis 13 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Bei sehr hohem Kundenaufkommen kann es allerdings unumgänglich sein, dass für alle Dienstleistungen ein Annahmeschluss ausgesprochen wird, um alle Kundenanliegen bearbeiten zu können.
Informationen über die Abteilung und ihre Dienstleistungen sind im Internet zu finden: www.bremerhaven.de.

Für die Europawahlen, den Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft und zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven am 26. Mai 2019 werden 75 Wahllokale in der Stadt Bremerhaven eingerichtet.


Insgesamt werden hierfür rund 500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden für die Auszählung der Ergebnisse der Bremischen Bürgerschaft und Stadtverordnetenversammlung gesucht. Die Auszählung findet am Sonntag, dem 26. Mai 2019, nach Schließung der Wahllokale und an den Folgetagen in einem zentralen Auszählzentrum statt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag für alle Wahlen wahlberechtigt sein: Das sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Bremerhaven wohnen.
Auch für die zeitgleich stattfindende Wahl zum Rat der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger werden noch Wahlhelfer benötigt. Interessierte werden gebeten, sich beim Bürger- und Ordnungsamt unter  0471 5902113 zu melden..

Die Abteilung Ausländerwesen, Staatsangehörigkeits- und Namensangelegenheiten wird in der Zeit vom 28. Januar 2019 bis 1. Februar 2019 ihren Standort im Stadthaus 5 verlassen und die neuen Räumlichkeiten im Columbus Center, Eingang Bgm.-Smidt-Straße 20 (neben dem Haupteingang Columbus Center), 5. Etage, beziehen.

Während der Zeit des Umzuges bleibt die Abteilung für den Kundenverkehr geschlossen.
Der Magistrat hatte 2017 grünes Licht für den Umzug gegeben, um die räumliche Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kunden zu verbessern. Personalverstärkungen waren aufgrund fehlender Räume nicht möglich und der Wartebereich im Stadthaus 5 war ohne Tageslicht und besaß nur eingeschränkte Belüftungsmöglichkeiten.
Mit dem Umzug wird die Abteilung auch umbenannt und künftig unter „Abteilung für Migration und Einbürgerung“ firmieren. Damit soll neben den positiven räumlichen Veränderungen auch sprachlich dokumentiert werden, dass Migration Bestandteil unserer Gesellschaft ist und für ausländische Staatsangehörige die Abteilung häufig die erste Anlaufadresse ist, unabhängig von dem Grund des Aufenthaltes in Deutschland. Oberbürgermeister Melf Grantz begrüßt die Umbenennung als wichtiges Signal, dass Bremerhaven eine weltoffene Stadt sei, verbunden mit einer langen Historie der Migration nach und über Bremerhaven.

Nachdem es in den Sommermonaten zu Klagen über den Service der Bürgerbüros Mitte und Nord gekommen war, hat Oberbürgermeister Melf Grantz dem Magistrat nun ein Bündel von Verbesserungsvorschlägen vorgelegt, das einstimmig verabschiedet wurde.

„Wir wollen die räumliche Situation verbessern, zusätzliche Stellen schaffen, einen mobilen Bürgerservice einrichten und die digitalen Angebote ausweiten“, erklärte Grantz bei der Vorstellung der Vorhaben vor Ort im Bürgerbüro Nord. Er dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürger- und Ordnungsamts mit dem kommissarischen Amtsleiter Thomas Herbrig an der Spitze für die Vorschläge. Diese werden nun nach und nach umgesetzt. „Ich bin mir sicher, dass wir so den bürgerfreundlichen Service unserer Verwaltung voranbringen können.“
Um den Service der Bürgerbüros im Sinne einer dienstleistungs- und kundenorientierten Verwaltung auch für die Zukunft sicherzustellen, sind im Einzelnen folgende räumliche, organisatorische und personelle Veränderungen geplant:
  • Die nach dem Umzug der Abteilung Ausländerwesen, Staatsangehörigkeits- und Namensangelegenheiten freiwerdenden Räume im Stadthaus 5 werden teilweise zum Umbau des Wartebereiches sowie zur Einrichtung weiterer Büroarbeitsplätze im Back-Office-Bereich des Bürgerbüros Nord genutzt. So wird die Möglichkeit geschaffen, die Kundinnen und Kunden im Wartebereich räumlich von den Sachbearbeiter-Plätzen zu trennen. Dadurch sollen die Lärmbeeinträchtigungen für die Sachbearbeiter vermindert werden. Gleichzeitig werden die Abstände der Sachbearbeiter-Plätze innerhalb des Großraumbüros untereinander vergrößert. Nach den Berechnungen von Seestadt Immobilien betragen die Umbaukosten im Stadthaus 5 ca. 40.000 €. Diese Umbauten sind nur möglich, wenn der ursprünglich geplante Umzug des Außendienstes des Bürger- und Ordnungsamts von der Friedrich-Ebert-Straße in die bislang von der Abteilung Ausländerwesen, Staatsangehörigkeits- und Namensangelegenheiten genutzten Räumlichkeiten unterbleibt. Der Magistrat hat den entsprechenden früheren Beschluss aufgehoben.
  • Das Bürgerbüros Nord wird um eine neue Stelle aufgestockt, um die anfallenden Arbeiten besser bewältigen zu können..
  • Die bisher bereits mögliche digitale Vereinbarung von Terminen in den Bürgerbüros wird weiter ausgebaut. Zukünftig werden auf „bremerhaven.de“ mehr Termine ausgewiesen, um Wartezeiten zu reduzieren und den Personaleinsatz besser planen zu können. Eine im Rahmen des Neubürgerempfanges durchgeführte Umfrage bestätigte den Wunsch nach Vereinbarung von Terminen über bremerhaven.de (https://termin.bremen.de/termine/select2?md=9). Die Ausweitung des Terminservices führt allerdings dazu, dass der spontane Besuch der Bürgerbüros für Erledigungen eingeschränkt wird. „Wir halten das jedoch für hinnehmbar, da die meisten Dienstleistungen wie beispielsweise die Verlängerung von Ausweisen planbar ist“, erklärt der kommissarische Amtsleiter Thomas Herbrig. Diverse andere Städte haben zur Vermeidung von Wartezeiten vollständig auf das Termingeschäft umgestellt und nehmen damit gar keine Spontankunden mehr an.
  • Eine Ausweitung der räumlichen Kapazitäten im Bürgerbüro Mitte ist durch die angemieteten Räume nur bedingt möglich. Um hier zu einer Entlastung im Bereich des Kundenaufkommens zu gelangen – das Bürgerbüro Mitte wird mit seinen Dienstleistungen am häufigsten nachgefragt – wird dort ein mobiler Bürgerservice angeboten. Durch zwei zusätzliche Vollzeitstellen soll ein stadtteilbezogenes Angebot gemacht werden. Hierfür können in den Stadtteilen (öffentliche) Einrichtungen, wie z. B. die Zweigstelle der Stadtbibliothek in Leherheide, das DLZ Grünhöfe, Familienzentren oder Seniorenheime genutzt werden. Dienstleistungen, wie die Beantragung von Personaldokumenten, Ummeldungen, Anwohnerparkausweise u. a., können in Zukunft im Rahmen des mobilen Bürgerservice vor Ort durch die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden. Der mobile Bürgerservice bietet damit flexiblere Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger und trägt dem demografischen Wandel Rechnung, da es immer mehr Seniorinnen und Senioren mit altersbedingt eingeschränkter Mobilität gibt, denen es schwer fällt, die Bürgerbüros aufzusuchen. Ein mobiler Bürgerservice unterstützt und erleichtert zudem Menschen mit Behinderung, den Service der Verwaltung zu nutzen.
  • Das Bürger- und Ordnungsamt ist bereits jetzt innerhalb des Magistrats mit einer Vielzahl von digitalen Prozessen und Online-Angeboten einer der Vorreiter des digitalen Wandels der Verwaltung. Das Angebot wird stetig gepflegt und so weit wie möglich ausgebaut. Für die Bürgerbüros werden diese Angebote sukzessive im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen erweitert. Melderegisterauskünfte, die Online- An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben sowie die Online-Beantragung von Anwohnerparkausweisen sollen in Kürze mit der Onlinebezahlfunktion versehen werden. Die internetbasierte Abmeldung von Kraftfahrzeugen wird in der nächsten Ausbaustufe realisiert. Eine Verbesserung der Onlineterminverwaltung wird aktuell umgesetzt, dazu gehört auch die behördeneinheitliche Rufnummer 115, über die Anliegen, für die das Bürger- und Ordnungsamt zuständig ist, schnell und zuverlässig bearbeitet werden können.

Hintergrund:

Beide Bürgerbüros wurden als Großraumbüros angelegt und mit Kassenautomaten zur unmittelbaren Bezahlung von Verwaltungsgebühren ausgestattet.

Das Bürger- und Ordnungsamt hat in den letzten Jahren bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um sowohl die räumliche als auch die personelle Situation in den Bürgerbüros zu verbessern. Hierzu zählen beispielsweise:
  • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Bürgerbüro Nord
  • Optimierung der Raumluftbedingungen im Bürgerbüro Mitte
  • Umgehende Wiederbesetzung freiwerdender Stellen
  • Verstärkung beider Bürgerbüros um jeweils eine Stelle im Rahmen der Zuwanderung

Des Weiteren wurde eine Vielzahl von Veränderungen initiiert, um die Kundenanliegen effizienter und bürgernäher zu bearbeiten und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren. Hierzu zählen insbesondere:
  • Anpassung des Umfanges der Öffnungszeiten zur Steuerung des Kundenaufkommens
  • Implementierung des Bürgertelefons Bremerhaven (Telefonnummer 115), um beide Bürgerbüros zur Information leichter zu erreichen
  • Einrichtung der Onlineterminvergabe über „bremerhaven.de“ und das Bürgertelefon
  • Digitalisierung der Arbeitsprozesse in den Bürgerbüros
  • Bereitstellung von Onlinedienstleistungen über „bremerhaven.de“

Trotzdem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, speziell durch Langzeitkranke, weiterhin besonders belastet. Dies bedingt, gerade in Spitzenzeiten erhöhter Nachfrage der Dienstleistungen der Bürgerbüros (z. B. in den Sommerferien) längere Warte- und Bearbeitungszeiten. Das Bürgerbüro Nord ist bisher darüber hinaus im Wartebereich der Kunden räumlich beengt.
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Nach Begehung: in zehn Problemimmobilien die Nutzung untersagt

Die vom Magistrat im Juni eingerichtete Expertenkommission, die gegen unwürdige und gefährdende Wohnverhältnisse vorgehen soll, hat eine „schnelle Eingreifgruppe“ gebildet. Ziel der Gruppe aus Mitarbeitern des Bauordnungsamts und der Feuerwehr Bremerhaven ist es, in bewohnten Häusern, die als Problemimmobilien erkannt werden, umgehend zu kontrollieren, ob diese noch unter zumutbaren Bedingungen bewohnt werden können. Bei den jüngsten Begehungen wurde in zehn Immobilien die Nutzung untersagt. In 14 Fällen wurden Anhörungen zur Mängelbeseitigung durchgeführt und in drei Fällen Zwangsgeldandrohungen ausgesprochen. In fünf Fällen wurden die Immobilien aufgrund der Einschätzung vor Ort von der Liste der Problemimmobilien gestrichen.
Die seit Juni eingesetzte Expertenkommission unter Federführung der Feuerwehr identifizierte bisher 114 Problemimmobilien (Stand 22. Oktober 2017). Die Liste wird auf Grund von Erkenntnissen und vor-Ort-Begehungen laufend aktualisiert. Alle als bewohnt gemeldeten Immobilien wurden innerhalb kürzester Zeit durch Mitarbeiter des Bauordnungsamtes und der Feuerwehr vor Ort kontrolliert, um eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner auf Grund unwürdiger und baulich problematischer Zustände auszuschließen. Bei insgesamt 46 Begehungen wurde festgestellt, dass davon 38 bewohnt waren. Die Begehungen werden nun auch für die unbewohnten Gebäude fortgesetzt.
Das derzeitige Vorgehen, Problemimmobilien zu identifizieren, basiert in der Regel auf der Auswertung von Hinweisen aus verschiedenen Fachämtern und anderen externen Quellen. Zur Optimierung dieser Vorgehensweise sollen zukünftig bereits vorhandene Daten in den verschiedenen Fachämtern automatisiert zur präventiven Analyse zusammengeführt und ausgewertet werden. Bisher scheiterte dies oftmals an datenschutzrechtlichen Vorgaben. Deshalb wurde eine externe datenschutzrechtliche Expertise mit dem Ziel beauftragt, die Voraussetzung für diese Auswertung zu benennen.
Stadtrat Hoffmann als Leiter der vom Magistrat eingesetzten administrativen Lenkungsgruppe für die Expertenkommission betont, dass die Expertenkommission Teil der Gesamtstrategie des Magistrats sei, in Bremerhaven den Missbrauch sozialer Leistungen, Armutswanderung sowie unwürdige und gefährdende Wohnverhältnisse zu bekämpfen. „Mit den Maßnahmen der letzten vier Monate ist es uns gelungen, insbesondere die akute Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner in Problemimmobilien auf Grund brandschutztechnischer unmittelbarer Gefahren in den Griff zu bekommen.“ Es liege noch ein langer Weg vor der Expertenkommission, insbesondere die notwendige automatische Verknüpfung vorhandener Daten werde rechtlich noch eine Herausforderung werden. „Wir werden aber auch diesen Weg konsequent weiter verfolgen. Ebenso ist es unser Ziel, die Brandschau, d.h. die regelmäßige Begehung besondere Objekte als Pflichtaufgabe der Feuerwehr gesetzlich auch im Land Bremen endlich zu regeln.“
Zur Prävention führte die Feuerwehr im Oktober drei öffentliche Veranstaltungen zur Verhütung von Bränden und dem richtigen Verhalten im Brandfall für Bürgerinnen und Bürger durch. Darüber hinaus wurden Flyer zu diesen Präventivmaßnahmen in der Auflagezahl 70.000 in Bremerhaven verteilt.
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Der Schuldezernent Michael Frost fordert eine Vereinbarung der Länder für Standards der Lehrerbesoldung und Unterrichtsverpflichtung.

Für 976 Einschulungskinder beginnt in dieser Woche der Schulalltag in 46 Grundschulklassen des 1. Jahrgangs. 1047 Schülerinnen und Schüler starten nach Abschluss der vier Grundschuljahre nun in die 5. Klassen der Oberschulen und des Lloydgymnasiums.
Für sie wurden in den vergangenen Wochen zusätzliche Schulräume geschaffen bzw. vorhandene Standorte saniert und ausgebaut. In Lehe entstand am Rande des Kistnergeländes sogar eine neue Oberschule, die momentan noch als Dependance der Schule am Ernst-Reuter-Platz geführt wird. Ihre Eigenständigkeit – inkl. Festlegung des endgültigen Standorts – soll jedoch kurzfristig erfolgen. Die Gründung einer weiteren Grundschule in Lehe ist für das kommende Jahr vorgesehen. Auch die gymnasialen Oberstufen verzeichnen Zuwachs. 592 Schülerinnen und Schüler starten in die Einführungsphase der drei Gymnasialen Oberstufen. Ein Plus von mehr als 120 Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Vorjahr ist nicht nur ein Indiz für wachsende Schülerzahlen, sondern laut Schuldezernent Michael Frost auch ein Beleg für den Erfolg der Oberschulen: „Dank der Durchlässigkeit des Oberschulsystems steigt die Bildungsbeteiligung sichtbar.“
http://bit.ly/x-ladiesNicht nur wachsende Schülerzahlen, sondern auch der Generationenwandel beim schulischen Personal haben erneut zu einem enormen Aufkommen an notwendigen Neueinstellungen von Lehrkräften geführt. Trotz der zunehmend angespannten Bewerberlage ist es gelungen, 80 der insgesamt 115 im Rahmen der Zuweisungsrichtlinie des Landes zur Verfügung stehenden Stellen mit neuen Lehrkräften zu besetzen. Insgesamt verfügt die Stadt über ein Kontingent von 1.183 Stellen. Die Zahl der derzeit noch offenen Stellen liegt damit aktuell bei 35 und somit etwas unterhalb der Zahl zum Schuljahresbeginn des Vorjahres, als 39 Stellen nicht besetzt werden konnten. Der Unterrichtsbeginn sei damit sichergestellt, allerdings werde es erneut zu Einschränkungen im Bereich zusätzlicher Angebote und der Krankheitsvertretung kommen. Um diese Situation aufzufangen und die Förderinstrumente der Schulen zu verbessern, arbeitet das Schulamt derzeit an einem Pilotprogramm, mit dem unterrichtsunterstützende Förderangebote durch geeignetes Personal, etwa Erzieherinnen und Erzieher, die Arbeit der Lehrkräfte unterstützen sollen. Das Schulamt ist zwar zuversichtlich, weitere Stellen im Rahmen laufender Einstellungsverfahren kurzfristig noch besetzen zu können, betrachtet die Entwicklung der allgemeinen Bewerberlage jedoch weiterhin mit Sorge. „Die angespannte Bewerberlage“, so Schuldezernent Michael Frost, „stellt uns unverändert vor große Herausforderungen. Insbesondere für die Grundschulen fehlen qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen. Gleiches gilt für die unterstützende Pädagogik. Rund 25 der 35 derzeit nicht besetzten Stellen beziehen sich allein auf diese Bereiche.“ Hier stünden bundesweit zu wenige Studienplätze zur Verfügung, und der notwendige Ausbau der Kapazitäten bzw. die Erleichterung der Studienzulassung kämen zu zögerlich voran. Auch seien die bürokratischen Hürden für die Anerkennung von im Ausland erworbener Lehramtsabschlüsse weiterhin zu hoch, dabei stünden laut Stadtrat Frost auch in Bremerhaven durchaus geeignete Personen zur Verfügung.
„Es muss für alle Beteiligten klar sein“, so Frost, „dass wir langfristig mit Seiteneinsteigern im Schuldienst umgehen müssen, die auch im laufenden Verfahren einen hohen Anteil der eingestellten Kräfte ausmachen.“ Das wiederum bedeute aber gemeinsame Anstrengungen aller Verantwortlichen bei der Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten für geeignete Interessenten.
Frost fordert hierzu den Ausbau von Qualifizierungsprogrammen für Seiteneinsteiger auf der Ebene des Landes, die über die bisherigen Vereinbarungen hinausgehen: „Ich bin der festen Ãœberzeugung, dass wir insbesondere für den Primarbereich kurzfristig wirksame Programme entwickeln müssen, die anderen Berufsgruppen den Zugang zum Grundschullehramt und zur Sonderpädagogik ermöglichen.“
Daneben unternehme die Stadt bereits einiges, um das eingestellte Personal fit für den Unterricht zu machen: „Unser Lehrerfortbildungsinstitut bietet spezielle Seminare für Seiteneinsteiger an. Wir haben ein Mentorensystem an den Schulen aufgebaut, durch das Lehrer für die Unterstützung ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen ein Entgelt erhalten. Dieses System soll ausgebaut werden. Eine erste Gruppe von Seiteneinsteigern startet im Spätsommer eine berufsbegleitende Qualifizierung, die das Landesinstitut für Schule für sie auflegt, eine weitere Gruppe folgt im nächsten Jahr.“ Langfristige Wirkung solle das Stipendium für Lehramtsstudierende entfalten, die sich bei Inanspruchnahme für den Schuldienst in Bremerhaven entscheiden. Eine kurzfristige Maßnahme der Personalbindung sei durch die vom Land beschlossene Erhöhung der Referendariatsplätze bereits in die Wege geleitet worden. Frost: „Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Schulverwaltung und dem Landesinstitut werden wir unser Kontingent erneut ausschöpfen können.“
Angesichts der anwachsenden Fluktuation von Lehrkräften fordert Frost weitere Anstrengungen zur Angleichung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften: „Unterschiedliche Gehaltsgefüge und Unterrichtsverpflichtungen zwischen den Bundesländern verschärfen den Wettbewerb und führen zu einer zunehmend schärferen Gangart zwischen den Anstellungsträgern für Lehrkräfte. Hier sind die Kultusminister der Länder gefordert, um einer Situation vorzubeugen, in der die Länder untereinander die Lehrer abwerben. Ich begrüße dabei ausdrücklich, dass Grundschullehrkräften, die auch im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen an den weiterführenden Schulen schlechter vergütet werden, im Land Bremen jetzt eine Pauschale gezahlt wird, die ein wichtiger Schritt zur allgemeinen Anhebung ihrer Besoldung ist.“
Die Zahlen in der Ãœbersicht:
 
Schülerinnen und Schüler

Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2016/2017
Einschulungskinder in öffentliche Schulen
976
1135
Klassenverbände
46
54
Übergänge in die 5. Jahrgangsstufe
1023
1001
davon ins Gymnasium
140
162
in die Oberschule
883
839
Übergänge in die GyO
592
470
- Davon Lloyd-GyO
151
140
- GyO Geschwister Scholl
168
140
- GyO Carl von Ossietzky
273
190
Lehrerinnen und Lehrer
Lehrkräfte
Unterrichtswirksame Abgänge von Lehrkräften (in Stellen)
davon:

66,8
69,3
  • Pension, Rente, Altersteilzeit, Sabbatjahr
21,2
31,3
  • Vertragsende, Kündigung
18,4
21
  • Wechsel in andere Bundesländer/Stadt Bremen (gemäß Freistellungsverfahren)
27,2
17
Zu besetzende Stellen aufgrund von Abgängen/Inklusion/Zuwanderung
74,2
114,5
Unbesetzte Stellen aus dem lfd. Schuljahr
40,8

Zu besetzende Stellen gesamt:
115
114,5
Einstellungen (Stellen, Stichtag 01.08.2017)
80
75,5
Davon direkt aus dem Referendariat (Personen):
29

- Bremerhaven
17
16
- Stadt Bremen und andere Bundesländer
12
15
Wechsel aus anderen Bundesländern und Stadt Bremen (gem. Freistellungsverfahren)
9
7
Offene Stellen:
35
39
  • Regelbereich
22
8,5
  • Unterstützende Pädagogik LSV
12
25,5
  • Unterstützende Pädagogik W+E
1
5
Durchschnittsalter aller Lehrkräfte
45
45
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Auf Antrag von SPD und CDU wurde im Mai 2017 im Ausschuss für Öffentliche Sicherheit dann durch den Magistrat eine „dezernatsübergreifende Expertenkommission zur Gefahrenfrüherkennung in Problemimmobilien“ als präventive Maßnahme zum Schutz der Bewohner/Mieter eingerichtet.
Diese Expertenkommission ist Teil einer umfassenderen Strategie, in Bremerhaven unwürdige und gefährdende Wohnverhältnisse sowie Missbrauch sozialer Leistungen u. a. bei  Armutszuwanderung zu bekämpfen. Deshalb bestehen neben der Expertenkommission zur Gefahrenfrüherkennung in Problemimmobilien bereits die Arbeitsgruppe  „Schrottimmobilien“ (Federführung Stadtplanungsamt) sowie seit Februar 2017 unter der Federführung des Jobcenters Bremerhaven die Arbeitsgruppe „Leistungsmissbrauch“. Eine Aufgabe der Lenkungsgruppe besteht darin, für eine Kommunikation und Abstimmung der drei Arbeitsgruppen zu sorgen. Ihr wird aus den bestehenden Arbeitsgruppen berichtet.   
Expertenkommission
In einem ersten Arbeitsschritt der „Expertenkommission“ wurden Kriterien für Mindeststandards und Unbewohnbarkeit für Bestandsbauten entwickelt und mögliche Problemimmobilien identifiziert und aufgelistet. Ziel ist
A     Problemimmobilien zu identifizieren, die brandschutztechnischen Mindeststandards festzulegen und die Bearbeitung zu priorisieren,
B     präventive Brandschauen in Problemimmobilien (Bauordnungsamt/Feuerwehr, ggfs. weitere Beteiligte anlassbezogen) durchzuführen, um unverzüglich brandschutztechnische Mängel in Problemimmobilien hinsichtlich bauaufsichtlicher Belange im Rahmen bestehender gesetzlicher Möglichkeiten vor Ort abzustellen,
C    bestehende gesetzliche Vorgaben zu evaluieren, zu bewerten und ggfs. anzupassen.
In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden: Da im Lande Bremen hauptamtliche Brandschauen nicht als Pflichtaufgabe der Feuerwehren gesetzlich definiert wurde, muss ein sogenannter Eingriffslevel definiert werden (welche Informationen von wem führen zu einer „anlassbezogenen“ Brandschau; wer nimmt an den Brandschauen teil, was führt zu einer unmittelbaren Nutzungsuntersagung, was kann wie lange toleriert, werden etc.).
Die Zuständigkeit- und somit die Verantwortung der anlassbezogenen Brandverhütungsschau liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Baubehörde kann zusätzliche Sachverständige (z.B. Statiker etc.) hinzuziehen. Eine Teilnahme der Feuerwehr muss hier, bei brandschutztechnischer Relevanz, obligatorisch sein.
Es werden nun Mindeststandards und Unbewohnbarkeitskriterien entwickelt, die Problembereiche identifizieren sollen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, die entsprechenden Listen werden fortlaufend bewertet bzw. erweitert. Fortlaufend werden in den nächsten Monaten nun mögliche Problemimmobilien im Rahmen des präventiven Brandschutzes vor Ort begangen.
Arbeitsgruppe „Leistungsmissbrauch“
Der Arbeitsgruppe „Leistungsmissbrauch“ gehören unter Federführung des Jobcenters folgende Ämter (nicht nur des Magistrats) an: Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Gesundheitsamt, Bauordnungsamt, Familienkasse, Bürger- und Ordnungsamt, Feuerwehr, Zoll und Steuerfahndung.
Seit 2013 gehen in der Stadt Bremerhaven Akteure mit unterschiedlicher Akzentsetzung gegen den Bezug von Problemimmobilien und den Sozialleistungsmissbrauch vor. Die systematische Vernetzung mit weiteren Akteuren wie z B. der Ausländerbehörde, der Familienkasse, der Polizei und der Zollverwaltung war nicht gegeben. Seit Februar wurde mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe „Leistungsmissbrauch“ die Grundlage für die Vernetzung geschaffen.
Die Aufgaben der verschiedenen Akteure sind folgende:
Die Familienkasse sorgt für Transparenz über die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug und die Beantragung von Kindergeld. Über die Familienkasse können Daten zur Anzahl von Kindergeldberechtigten ein erster Schritt für die Identifizierung auffälliger Immobilien sein.
Der Zoll bringt seine Kompetenz bei der Prüfung von Schwarzarbeit und zu fingierten Arbeitsverhältnissen bzw. Scheinselbständigkeit ein. Geprüft werden gegebenenfalls Geschäftsunterlagen, ob die beschäftigten Arbeitnehmer nach tariflichen oder gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen vergütet werden, ob ausländische Arbeitnehmer mit der erforderlichen Genehmigung arbeiten und nicht zu ungünstigeren Bedingungen  beschäftigt werden und ob die Arbeitgeber ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Hier ist auch die Steuerfahndung eingebunden.
In regelmäßigen Treffen der Arbeitsgruppe werden Informationen ausgetauscht, u. a. können nach Hinweisen der Beteiligten über das Bürger- und Ordnungsamt sogenannte Hauslisten mit den an der jeweiligen Adresse gemeldeten Personen mit Leistungsbeziehern der Jobcenters abgeglichen werden. Sind Personen abgemeldet oder wurden Personen von Amts wegen abgemeldet, ohne dass neue Adressen bekannt sind, stellt das Jobcenter seine Zahlungen bis auf weiteres ein. Überbelegungen können übrigens nicht über die Meldedaten festgestellt werden, weil das Bürger- und Ordnungsamt nicht über Informationen verfügt, aus denen sich ergibt, welche Wohnung unter der Meldeadresse bezogen wird.
Durch die Ermittlungen nach leerstehenden Häusern durch die „Expertenkommission“  wurde vielmehr das Gegenteil festgestellt: Es sind unter bestimmtem Anschriften mehr Personen gemeldet, als dort tatsächlich wohnen.
Bei einem „Aktionstag“ wurde in einer gemeinsamen Aktion ein als Problemimmobilie eingeschätztes Haus in Lehe aufgesucht. Auffällig an dem Haus ist, dass die Wasserversorgung über eine Gartenpumpe und miteinander verbundene Wasserbehälter erfolgt. Das Haus macht von außen einen ordentlichen Eindruck, das Treppenhaus ist auch in Ordnung. Es wurden in fast allen Wohnungen Bewohner angetroffen. Die Bewohnerinnen und Bewohner waren kooperativ und freundlich; sie machten keinen zufriedenen Eindruck hinsichtlich ihrer Wohnsituation. Zwei Mieterinnen fragten ausdrücklich nach, ob sie nicht in eine andere (bessere) Wohnung ziehen könnten. Antwort der Mitarbeiter des Jobcenters: Sie müssten eine andere Wohnung finden, die dann anmelden und genehmigen lassen. Das Problem: Die kinderreichen Familien finden so leicht keine anderen Wohnungen.
Fazit: Es wurden elf unter dieser Adresse Gemeldete nicht angetroffen, es wäre für diese auch kein Platz vorhanden; die elf Leute werden von Amts wegen abgemeldet. Drei davon waren Leistungsempfänger des Job-Centers, die nun auch abgemeldet werden.
Ein interessantes Detail hat sich gezeigt: An den Briefkästen sind mehr Namen angebracht als in dem Haus wohnen. Wie aus Befragungen geschlossen werden kann, werden die Briefkästen sozusagen vermietet und von einem Verwalter geleert. Deshalb kommen entsprechende Leistungsbescheide auch nie zurück. Das ist sozusagen die Schmalspurvariante dessen, was man gemeinhin unter Briefkastenfirma versteht.
Dieser Aktionstag gilt als erfolgreich, weil in der Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche von Jobcenter, Magistrat und Zoll/Finanzbehörde mehrere problematische Tatbestände identifiziert und in ersten Ansätzen behoben werden konnten.
AG verwahrloste Immobilien („Schrottimmobilien“)
Der AG Verwahrloste Immobilien („Schrottimmobilien“) gehören unter der Federführung des Stadtplanungsamts das Bauordnungsamt, die Stadtkasse, zwei externe Moderatoren, das Rechtsamt, der Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes, die Quartiersmeister Lehe und Alte Bürger sowie der Standortmanager für Geestemünde und Seestadt Immobilien an. Die AG versucht Immobilien, die einen städtebaulichen Missstand darstellen, zu identifizieren und gegebenenfalls per Vorkaufsortsgesetz bzw. Unterstützung/Vermittlung in Verkaufsverhandlungen einer Sanierung oder neuen Nutzung zuzuführen. Deren Ergebnisse werden vor allem durch das Bauordnungsamt in die anderen Gremien eingespeist.
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Die Bürgerbeteiligung zur Entwicklung des Quartiers „Rudloffstraße“ war mit seinen ersten Schritten erfolgreich.

Die Dokumentation zur Zukunftswerkstatt Rudloffstraße.
Die Bürgerbeteiligung zur Entwicklung des Quartiers „Rudloffstraße“ war mit seinen ersten Schritten erfolgreich, stellt Oberbürgermeister Melf Grantz fest, der die Dokumentation der bisherigen Entwicklung präsentierte: „Sachbezogene Stellungnahmen, ernsthafte Ideen, großes Interesse und die Bereitschaft, einander zuzuhören, sind die Merkmale dieser für Bremerhaven neuen Form der Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung. Die Ergebnisse sind ausgesprochen interessant und werden der Entwicklung dieses innenstadtnahen Gebiets mit Sicherheit wichtige Impulse geben." 
Die Etappen der Bürgerbeteiligung:
  1. Im Februar wurden die ersten umfassenden Informationen zur zukünftigen Entwicklung des Gebiets an der Rudloffstraße auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes der Stadt Bremerhaven veröffentlicht.
  2. Es folgte die aufsuchende Beteiligung: Im Stadtgebiet und im angrenzenden Quartier wur­den an der Alten Bürger 5.500 Ideenflyer verteilt und als Wurfsendung verschickt, um zur Teilnahme am Be­teiligungsprozess einzuladen. Zusätzlich wurden insgesamt ca. 2500 Menschen – vorwiegend junge Leute – persönlich angeschrieben.
  3. Am 05. Mai 2017 startete die Öffentlichkeitsbeteiligung mit einem Impulsabend, der das Ziel hatte, den Planungsrahmen für das Entwicklungsgebiet Rudloffstraße vorzustellen, einschließlich feststehender Eckpunkte und freier Spielräume für die Planung.
  4. In der Zukunftswerkstatt am darauffolgenden Samstag, dem 06. Mai 2017, wurde dann mit allen Beteiligten ein Planungsrahmen für die zukünftige Nutzung des Entwicklungsgebiets Rudloffstraße erarbeitet. Neben den Ergebnissen aus der Auftaktveranstaltung flossen auch die vorabeingereichten Anregungen in die Werkstattarbeit mit ein.
  5. Am Ende der Auftaktveranstaltung wurden die ver­schiedenen Perspektiven gebündelt und vermitteln nun ein Bild darüber, wie die Rudloffstraße mit ihrer bisherigen Nutzung und dem angrenzenden Quar­tier an der Alten Bürger bisher wahrgenommen wurde, welche Bedeutung das Gebiet aktuell für die Stadt hat und wofür ein neu entwickeltes Quartier stehen soll.
Wie geht es weiter? Ein Ausblick
Die Zukunftswerkstatt hat bei den Teilnehmenden einen positiven Eindruck hinterlassen. Es wurde eine Verbundenheit für die zukünftige Entwicklung des Quartiers erkennbar. Es sind vielfältige und auch spannende Ergebnisse in den verschiedenen Arbeitskreisen entstanden.
Als vorläufiges Fazit ist festzuhalten, dass es für die zukünftige Entwicklung wichtig ist, für das neue Quartier eine eigene Identität zu entwickeln und die vorhandenen prägenden Elemente zu erhalten, eine Entwicklung, die jedoch immer im Zusammenhang mit der Alten Bürger gesehen werden sollte. Es wird zeitnah einen intensiven Austausch zur weiteren Kooperation zwischen Stadtplanungsamt, der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) und weiteren städtischen Ämtern sowie den politischen Vertretern geben, um diese Ergebnisse festzuhalten und umzusetzen.
Um den Beteiligungsprozess kontinuierlich fortzuführen, soll ein zeitnah erscheinender Newsletter über den Fortschritt des Projekts sowie weitere Veranstaltungen informieren. Im anstehenden Bebauungsplanverfahren sollen die Ideen und Impulse der Zukunftswerkstatt einfließen und rückgekoppelt werden, betont Oberbürgermeister Grantz. Er bedankt sich bei den Initiatorinnen und Organisatoren der Zukunftswerkstatt, vor allem bei der Leiterin des Stadtplanungsamts Carolin Kountchev, bei Ute Bartels von der BIS, beim Quartiersmeister Alte Bürger Jens Rillke und beim Büro Oldenburger IPG Institut für Partizipatives Gestalten, das diesen Prozess professionell vorbereitet hat sowie bei den engagierten Teilnehmern der Zukunftswerkstatt.
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Die im Standesamt äußerst angespannte Personalsituation und die daraus resultierenden Folgen

 (eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit, Verlängerung von Warte- und Bearbeitungszeiten, Arbeitsrückstände etc.) soll durch die Schaffung von fünf neuen Stellen entschärft werden. Diesem Vorschlag, den Bürgermeister Paul Bödeker in Vertretung für Oberbürgermeister Melf Grantz eingebracht hat, folgte der Personal- und Organisations-ausschuss in seiner jüngsten Sitzung.
Die zusätzliche Personalbereitstellung ist das wesentliche, aber nicht das einzige Element, das so bald wie möglich wieder zu einer zufriedenstellenden Situation für Kundinnen, Kunden und Beschäftigte beitragen soll. Da das Gebäude Hafenstraße 14 schon seit längerer Zeit nicht mehr den Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Arbeitsumgebung entspricht, werden auf Bitte von Oberbürgermeister Melf Grantz hin alternative Standorte für das Standesamt untersucht. Des Weiteren werden mit dem „Bürgertelefon Bremen“ Gespräche mit dem Ziel aufgenommen, um, wie bereits seit Jahren für die Bürgerbüros praktiziert, eine telefonische Kontaktaufnahme auch in Standesamtsangelegenheiten umgehend und professionell anbieten zu können.
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Die Nachricht vom Tod Dr. Helmut Kohls am vergangenen Freitag (16. Juni 2017) hat im In- und Ausland eine große Anteilnahme ausgelöst.

Das Wirken des ehemaligen Bundeskanzlers, seine außerordentlichen Verdienste bei der Wiedervereinigung Deutschlands sowie sein herausragender Beitrag zur europäischen Einigung haben wesentlich zu Frieden und Freiheit in Europa beigetragen.
Überall trauern die Menschen um Helmut Kohl und erinnern an seine großen Verdienste.
Auch in Bremerhaven können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anteilnahme zum Tod von Helmut Kohl zum Ausdruck bringen. Dazu liegt von morgen an (Dienstag, 20. Juni 2017) ein Kondolenzbuch im Büro der Stadtverordnetenversammlung, Stadthaus 1, Raum 228 aus, und zwar während folgender Zeiten: Montag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
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Die nächsten zwanzig Jahre wird die Straßenbeleuchtung in Bremerhaven von der „enercity Contracting GmbH“, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hannover, betrieben. Oberbürgermeister Melf Grantz und Baustadträtin Dr. Jeanne-Marie Ehbauer, die die Federführung bei dem Vergabeverfahren hatte,  erwarten in den kommenden Jahren deutliche Verbesserungen bei der Beleuchtung sowie einen merklichen Rückgang beim Energieverbrauch.

„Nun geht es an die Umsetzung“, erklärt Dr. Ehbauer. „Dazu muss der Betreiberwechsel so reibungslos wie möglich gestaltet werden.“ Der 1997 mit den Stadtwerken Bremerhaven geschlossene „Beleuchtungsvertrag“ war vom Magistrat fristgerecht zum Jahresende 2016 gekündigt worden. Nach der Kündigung folgte eine dem EU-Vergaberecht entsprechende Ausschreibung, an deren Ende die Vergabe an die Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hannover stand. Dieser Vergabe haben Magistrat, Bau- und Umweltausschuss sowie die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt. Oberbürgermeister Grantz erhofft sich von dem neuen Vertrag eine substanzerhaltende Erneuerung der Straßenbeleuchtung. „Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass schrittweise sogenannte Dunkelstellen auf den Straßen beseitigt werden. Das ist für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger von sehr großer Bedeutung.“ Der Betrieb der Straßenbeleuchtung werde ein komplett eigenständiger Betrieb mit allen Leistungen der Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung und Inspektion in Bremerhaven sein.
Stadträtin Dr. Ehbauer stellt heraus, dass mehr als 50 % der Leuchten in den nächsten fünf Jahren erneuert werden, in den nächsten 20 Jahren schließlich mehr als 98 % aller Leuchten. „Alle neuen Leuchten werden energiesparende LED-Leuchten sein, so dass der Jahresenergieverbrauch um 68 % sinkt“, erklärt Ehbauer. „Der Gesamtenergieverbrauch über die Vertragslaufzeit wird um 49 % reduziert. Dies steht der Klimastadt Bremerhaven gut zu Gesicht.“
Zu den Leistungen der neu vergebenen Straßenbeleuchtung gehört auch die Erneuerung von ca. 30 % aller Masten in den nächsten 20 Jahren, der Ersatz aller Holzmasten bis 2026 und der Ersatz der Freileitung durch Erdkabel. „Der Vertrag regelt erstmals klar den technischen und lichttechnischen Standard“, sagt Stadträtin Dr. Ehbauer. Oberbürgermeister Grantz ergänzt: „Enercity Contracting hat einen insgesamt erkennbar besseren Vertrag angeboten,  der zu einer sichtbar helleren Straßenbeleuchtung führen wird.“
Oberbürgermeister Grantz und Stadträtin Dr. Ehbauer danken insbesondere dem Amt für Straßen- und Brückenbau für die exzellente Durchführung der ausgesprochen komplexen Vergabe, die auch vor der Vergabekammer in Bremen Bestand hatte.
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Aufgrund einer Softwareumstellung müssen das Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5 sowie das Bürgerbüro Mitte im Hanse Carré am Donnerstag, 23.02.2017, komplett geschlossen bleiben.
LTE AllEs können während dieser Zeit keine Melde- und Passangelegenheiten bearbeitet werden. Auch sind Kfz-Zulassungsvorgänge jeglicher Art nicht möglich.
Führerschein- und Gewerbeangelegenheiten sowie Anwohnerparkausweise werden von den zuständigen Fachabteilungen im Stadthaus 5 bearbeitet.
Nähere Informationen erteilen die Bürgerbüros unter den Telefonnummern 0471 590-3470 oder 0471 590-3480.
Foto:
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Ab Mittwoch, 29. Juni, finden im Stadthaus 3 Umbauarbeiten statt. Die Wartebereiche werden umgestaltet und modernisiert. So sollen die Wartezeiten für die Kunden verkürzt werden.

Während der Bauarbeiten ist mit einer erheblichen Lärm- und Staubbelästigung zu rechnen. Der Geschäftsführer des Jobcenters, Friedrich-Wilhelm Gruhl, bittet alle Besucher schon jetzt um Verständnis und bittet darum, möglichst in dieser Zeit den persönlichen Besuch des Jobcenters auf unbedingt notwendige Anliegen zu beschränken.
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