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Informationen und Handlungsempfehlungen der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen
Wir beschäftigen uns heute mit einem sehr sensiblen Thema, es geht um den sexuellen Kindesmissbrauch. Wenn derartige Fälle an die Öffentlichkeit kommen, wird auch darüber diskutiert, wie Eltern und andere Erwachsene Kinder vor sexueller Gewalt schützen können. Die meisten Menschen fühlen sich bei diesem Thema immer noch unsicher oder sind nicht ausreichend informiert.
Kinderschutz beginnt bei der Aufklärung über diese Form der Gewalt an den Schwächsten unserer Gesellschaft. Besonders wenn der Missbrauch innerhalb der Familie geschieht, wird die Tat selten polizeilich angezeigt. Gründe hierfür sind eine Verbundenheit und Abhängigkeit des Opfers vom Täter, Scham- und Schuldgefühle, aber auch die Angst vor einem belastenden Gerichtsverfahren.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist gemäß § 176 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die ungestörte Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern ist dadurch rechtlich besonders geschützt. Demnach macht sich ein Erwachsener oder Jugendlicher (14 Jahre und älter) strafbar, wenn er sexuelle Handlungen an einem Kind (jünger als 14 Jahre) vornimmt oder von einem Kind an sich vornehmen lässt. Sexuelle Gewalt hat vielfältige Formen, geschieht meist im näheren sozialen Umfeld des Kindes und ist leider keine Ausnahmeerscheinung.
Wir möchten informieren, wie Minderjährige vor Missbrauch geschützt werden können und geben Handlungsempfehlungen für den Ernstfall.
Nachbarn, Trainer oder gute Bekannte, die Täter werden, genießen bei den Familien ihrer Opfer oft Vertrauen und Ansehen. Auch im weiteren Umfeld haben die meisten einen tadellosen Ruf. Sie gelten häufig als Familienmenschen, sind beruflich erfolgreich, engagieren sich für Kinder oder können besonders gut mit ihnen umgehen – in diesem Umfeld traut ihnen niemand einen sexuellen Kindesmissbrauch zu.
Täter sichern sich das Schweigen der Opfer auf unterschiedliche Art und Weise. Oft setzen sie ihr Opfer nach der Tat unter Druck oder bedrohen es, um den Missbrauch geheim zu halten. Schöpfen andere Erwachsene einen Verdacht oder traut sich das Kind, einer Vertrauensperson von Übergriffen zu berichten, versucht der Täter oft, beide unglaubwürdig zu machen. Dazu nutzen Täter Ausreden, Bagatellisierungen, massive Drohungen und wenn nötig auch körperliche Gewalt.
Faktoren dafür, dass polizeiliche Ermittlungen erschwert werden und sexueller Missbrauch von Minderjährigen selten angezeigt wird, können materielle Abhängigkeit des Opfers/des nicht missbrauchenden Elternteils vom Täter, Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung oder Angst vor zusätzlicher Belastung des Kindes durch ein Gerichtsverfahren sein.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird überwiegend von Männern, aber auch von Frauen, verübt. Täter stammen aus allen Alters-, Gesellschafts- und Bildungsschichten. Innerhalb der Familie missbrauchen Väter, Stiefväter, Mütter, Großeltern, häufig auch Geschwister. Täter aus dem sozialen Umfeld von Mädchen und Jungen können Nachbarn, Freunde der Familie, Lehrer, Erzieher, Sporttrainer sein. Nur etwa jedes dritte Opfer kennt den Täter nicht aus seiner näheren Umgebung. Hierunter fallen oft Exhibitionisten. Opfer sexuellen Missbrauchs sind überwiegend Mädchen, aber auch Jungen sind immer häufiger betroffen. Die meisten Kinder sind zum Zeitpunkt der Missbrauchshandlungen zwischen sechs und dreizehn Jahre alt. Aber auch Säuglinge und Kleinkinder sind sexueller Gewalt ausgesetzt.
Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensänderungen bei Kindern sind sehr unterschiedlich – zudem treten sie nicht immer auf. Dies können sein: Angstzustände, körperliche Schmerzen, Schlafstörungen, Schlafen in Straßenkleidung, nicht altersgemäßes Sexualverhalten, Rückzug, Schulversagen oder auch umgekehrt plötzlich extreme Leistungsorientiertheit, aggressives Verhalten gegen sich selbst oder andere, Essstörungen oder andere Verhaltensauffälligkeiten.
Grundsätzlich gibt es keinen speziellen Opfertyp, den Missbrauchstäter bevorzugen. Es scheinen aber Kinder gefährdet zu sein, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung weniger Selbstschutz aufweisen oder sich nicht richtig mitteilen können. Auch Mädchen und Jungen, die von ihren erwachsenen Bezugspersonen nur wenig emotionalen Rückhalt erfahren, können eher sexueller Gewalt ausgesetzt sein.
Kinder können sich meistens nicht allein gegen sexuellen Missbrauch wehren oder die Handlungen des Täters beenden. Sie sind auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen. Damit Erwachsene Kinder schützen können, brauchen auch sie Unterstützung. Die Polizei unterstützt Eltern, Sorgeberechtigte und andere Bezugspersonen von Mädchen und Jungen dabei mit den folgenden Tipps:
Wissen, Offenheit, Aufmerksamkeit, Vertrauen, Handeln.
  • Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch.
  • Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema – damit helfen Sie Opfern, sich   anzuvertrauen.
  • Oft gibt es Signale für Missbrauch – Ihre Aufmerksamkeit ist wichtig.
  • Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern. Kinder erfinden selten eine an ihnen begangene Straftat.
  • Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie sich Hilfe und erstatten Sie Anzeige.
Kinder können den sexuellen Missbrauch nicht beenden, sie brauchen die Hilfe von Erwachsenen..

Für Empörung sorgte ein Pärchen am Sonntagnachmittag, das sich auf dem Gelände der Wilhelm-Rabe-Schule aufhielt. Beiden überkamen offenbar Frühlingsgefühle.
Anwohner hatten bei der Polizei angerufen und darüber berichtet, dass sich die Beiden auf dem Schulgelände „vollständig ihren Frühlingsgefühlen hingeben würden“. Als die Polizeibeamten eintrafen, bestätigte sich der Eindruck der Anwohner. Die Zärtlichkeiten wurden unterbunden und ein Platzverweis ausgesprochen. Darüber hinaus wurde dem Liebespaar deutlich gemacht, dass beide im Wiederholungsfall ins Gewahrsam der Polizei kommen würden – in getrennten Zellen natürlich - und, dass sie durch ihr Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
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Der Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen hat sich im Zusammenhang mit der Befassung des Themas im Bundesrat erneut für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Justizsenator Günthner: "Dass heute ein Sexualstraftäter nur dann bestraft werden kann, wenn er Gewalt anwendet, mit Gefahr für Leib und Leben droht oder eine schutzlose Lage ausnutzt, ist keinesfalls ausreichend. Für einen umfassenden Opferschutz müssen die bestehenden Strafbarkeitslücken geschlossen werden." Es gebe zahlreiche Fallkonstellationen, in welchen den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden sind, weil das Gesetz diese Lücken aufweist.
Martin Günthner

In einem Bremer Fall wurde eine Frau in eine Wohnung gelockt und auf dem Balkon von zwei Männern zu sexuellen Handlungen aufgefordert unter Hinweis darauf, dass sie anschließend die Wohnung verlassen könne. Der Frau war klar, dass sie nicht fliehen konnte, da sich noch mehrere andere Männer im Wohnzimmer aufhielten. Das Gericht sprach die angeklagten Männer frei. Es habe weder Gewalt vorgelegen noch hätten die Männer mit Gefahr für Leib oder Leben gedroht. Auch eine schutzlose Lage sei nicht gegeben- weil die Frau ja vom Balkon aus um Hilfe hätte rufen können.
Genau hier greift die von dem Bundesjustizministerium ergriffene Initiative einer Gesetzesänderung: Zukünftig soll auch eine von dem Opfer subjektiv empfundene schutzlose Lage für eine Strafbarkeit des Täters ausreichen. In dem beschriebenen Fall wäre ein solches Handeln demnach zukünftig strafbar.
Weitere Konstellationen, in denen nach bisheriger Gesetzeslage keine Strafbarkeit besteht, sind etwa:
  • Das Opfer hat nicht Angst um Leib oder Leben, sondern befürchtet andere Nachteile.
  • Zwischen Gewalt bzw. Drohung mit Gewalt und sexueller Handlung besteht kein finaler Zusammenhang.
  • Der Täter nutzt ein Ãœberraschungsmoment aus.
Justizsenator Günthner begrüßt daher die Gesetzesinitiative ausdrücklich:
"Die Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings befürworte ich eine weitergehende Reform des Sexualstrafrechts. Das entscheidende Kriterium sollte die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen sein. Deshalb sollte jede sexuelle Handlung gegen diese Selbstbestimmung strafbar sein. Dem Grundsatz "Nein heißt Nein" muss Geltung verschafft werden. Deshalb unterstützt Bremen die Bundesratsinitiative Hamburgs."
Es braucht jedoch nicht nur bessere Gesetze - nötig ist auch eine zügige, effektive und opferorientierte Strafverfolgung.
Justizsenator Günthner hierzu: "Ich freue mich, dass wir das Bremer Modell in diesen Tagen erfolgreich weiterentwickeln. Bremen hat für die Bearbeitung von Sexualstraftaten bereits vor über 30 Jahren eine führende und bundesweit beachtete Rolle eingenommen und als erstes Bundesland ein Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet, in dem besonders spezialisierte Staatsanwältinnen tätig sind; außerdem wurde ein Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei eingeführt.
Zukünftig wollen wir noch konsequenter gegen Sexualstraftaten vorgehen, welche für die Opfer ja oft stark traumatisierende Folgen haben. Dafür haben wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen aufgelegt – hierzu gehören unter anderem die Aufzeichnung polizeilicher Vernehmungen mit Audiogeräten mit anschließender wortgetreuer Verschriftlichung, der verstärkte Einsatz richterlicher Videovernehmungen, die intensive Fortbildung bei Justiz und Polizei, verstärkte Ermittlungsmaßnahmen im Umfeld der Täter und eine verbesserte Beratung von Opfern.
Ich danke den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Justiz und Polizei sowie den Opferverbänden und dem Frauennotruf für ihre exzellente Arbeit in diesem schwierigen Feld", so Justizsenator Günthner.Quelle:Senatspressestelle
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