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In der Neuenwalder Straße in Debstedt wurde am Donnerstagabend, gegen 21.00 Uhr, ein 23jähriger Bremerhavener mit seinem Pkw angehalten. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Versicherung des Fahrzeugs erloschen war. Dieses wurde vor Ort außer Betrieb gesetzt, die Zulassungsplaketten entfernt. Nach dem Führerschein befragt gab der Fahrzeugführer an, dass er diesen zu Hause vergessen habe.

 Er habe ihn vor Kurzem in den Niederlanden erworben. Er war so felsenfest davon überzeugt, dass er mit den kontrollierenden Beamten nach Hause fuhr und dort nach dem Dokument suchte. Zwischenzeitlich konnte über die niederländische Polizei in Erfahrung gebracht werden, dass er dort nie einen Führerschein erworben hat. Gegen den 23jährigen wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. .

In den Montagnachmittagsstunden (11.11.2019) machte eine 16 Jahre alte Frau mit einem Bekannten Fahrübungen auf dem Parkplatz des OSC-Stadions. Passanten wurden auf die unsicher aussehenden Fahrmanöver aufmerksam und kontaktierten die Polizei, die kurz darauf am Einsatzort eintraf. Den Polizeibeamten bot sich selbiges Bild und die Fahrzeugführerin wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle nach ihrem Führerschein befragt. Die sichtlich erschrockene Fahrerin gab dann zu, bald ihren Führerschein machen zu wollen und wollte auf dem Parkplatz ein paar Fahrübungen machen. Von daher besitze sie aktuell keinen Führerschein. Nun droht der jungen Frau eine Strafanzeige gem. § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StVG - Führen eines Kfz ohne erforderliche Fahrerlaubnis -. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über diesen Vorfall in Kenntnis gesetzt. .


Am Sonnabend, gegen 09.30 Uhr, kam es in der Weserstraße Höhe Ringstraße zu einem Verkehrsunfall, der zu erheblichen Behinderungen führte. Der 44-jährige Fahrer eines Kleintransporters bog von einem anliegendem Grundstück nach links in die Weserstraße ein und missachtete dabei den Vorrang eines LKW-Gespannes, dass die Weserstraße stadtauswärts befuhr. Der 34-jährige Fahrer des Gespannes konnte nicht mehr abbremsen und es kam zur Kollision mit geschätzten Sachschäden in Höhe von 12.000 Euro. Bei der Unfallaufnahme äußerte der Verursacher gegenüber den Beamten, dass er noch nie im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Neben der Verkehrsordnungswidrigkeit erwartet ihn eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. .

In der Nacht zum Montag, 12.08.2019, wurde in Geestemünde die Besatzung eines Streifenwagens der Polizei auf einen BMW aufmerksam. Kurz vor Mitternacht fuhr der Fahrer mit zügigem Tempo (>80 km/h) aus dem Stadtteil Grünhöfe stadteinwärts. Beim Abbiegen wurde mehrfach nicht geblinkt und die Beamten entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle. In der Hamburger Straße wurde der 3er BMW gestoppt. Der Fahrer gab gleich zu, dass er gar keinen Führerschein besitze. Das Auto gehöre nicht ihm und den dazugehörigen Fahrzeugschlüssel habe er gerade in einem günstigen Moment gestohlen. Die Polizei sicherte das Fahrzeug und ermittelt wegen Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis. .



Angetrunken und ohne Fahrerlaubnis war am Abend des 15.07.2019 ein Autofahrer mit seinem PKW in Leherheide unterwegs. Gegen 22.30 Uhr befuhr der 43-Jährige die Hans-Böckler-Straße stadteinwärts. Nachdem er die Kurve am Hochhaus durchfahren hatte, verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen schweren Wagen und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Auf dem Parkstreifen kam es zu einer heftigen Kollision mit zwei hier abgestellten Fahrzeugen. Dabei entstand schwerer Sachschaden. Der Mercedes E300 des Verursachers war anschließend nicht mehr fahrbereit. Insgesamt wird der Schaden auf ca. 30.000 Euro geschätzt. Während der Unfallaufnahme wurde bei dem Mercedes-Fahrer starker Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen sehr hohen Wert und der Beschuldigte wurde festgenommen. An der Wache wurde eine Blutprobe entnommen. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt.

Am Dienstagabend (18.06.19) meldete gegen 20.30 Uhr eine Mitarbeiterin des Klinikums am Bürgerpark der Polizei, dass ihr der Pkw Schlüssel aus der Handtasche gestohlen wurde. Festgestellt hatte sie den Diebstahl zum Feierabend, als sie eigentlich mit ihrem Fahrzeug nach Hause fahren wollte. Dies war ebenfalls verschwunden. Der Täter nutzte scheinbar ein kleines Zeitfenster, suchte einen unverschlossenen Personalraum auf und entnahm den Schlüssel. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen und ein Aufruf in den sozialen Medien führten schließlich gegen Mitternacht zum Auffinden des Fahrzeugs samt Täter (35) in der Bismarckstraße, in Höhe des Bürgerparks. Nach ersten Ermittlungen habe dieser nach dem Diebstahl mit dem Pkw eine Spritztour gemacht. Im Fahrzeug konnten leere Flaschen Alkoholika sowie aufgebrauchte Medikamente sichergestellt werden. Zeugenaussagen bestätigten zudem, dass der Täter bei einem Supermarkt Alkohol gekauft habe und man dann gemeinsam zum Bürgerpark gefahren sei. Die Polizeibeamten nahmen den 35-Jährigen vorläufig fest. Ein Atemalkoholtest wurde seitens des Mannes abgelehnt und eine Blutentnahme angeordnet. Die Polizeibeamten leiteten mehrere Strafverfahren ein. Neben der Trunkenheitsfahrt und dem Pkw-Diebstahl ergab eine weitere Überprüfung, dass der Täter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Das Fahrzeug wurde der Geschädigten im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder ausgehändigt. .



Geestland. Ein 30-jähriger Motorradfahrer aus Bremerhaven befuhr am Dienstagnachmittag die Ortsumgehungsstraße Bad Bederkesa (L 119) aus Lintig kommend, in Richtung Neuenwalde. In einer leichten Rechtskurve kurz vor dem Kührstedter Kreisverkehr kam er aus bislang unbekannter Ursache zu Fall. Nach dem Sturz rutschte er mit seinem Motorrad in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem Pkw einer 59-Jährigen aus Bad Bederkesa, die einen Zusammenstoß nicht verhindern konnte. Der Motorradfahrer wurde schwer, die Autofahrerin leicht verletzt.
Beide wurden zur ärztlichen Behandlung in Kliniken gebracht. Während der Verkehrsunfallaufnahme wurde bekannt, dass der Führer des Motorrades dieses vermutlich unbefugt führte. Er steht im Verdacht, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen zu haben und ist zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.



In der Nacht zum Montag (20.05.19), erhielt eine Streifenwagenbesatzung gegen 01.00 Uhr über das Einsatzlagezentrum den Hinweis einer möglichen Fahrt unter Alkoholeinfluss. Das beschriebene Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Einsatzvergabe in der Stresemannstraße von der Pferdebade in Richtung Stadthäuser unterwegs. Die Polizeibeamten konnten den Pkw in der Melchior-Schwoon-Straße stoppen und überprüfen.
Der Fahrzeugführer (34), in Begleitung seiner Ehefrau, zeigte auf Nachfrage der Polizei seinen Fahrzeugschein und einen venezolanischen Führerschein.
Der aus Venezuela stammende Fahrer ist seit 11 Monaten mit seiner Partnerin in Bremerhaven gemeldet und hatte für einen Monat einen Leihwagen angemietet. Der Verdacht der Alkoholfahrt entkräftete sich schnell, jedoch vergaß der 34-Jährige seinen venezolanischen Führerschein nach 6 Monaten auf eine deutsche bzw. europäische Fahrerlaubnis umzuschreiben. (Grundsätzlich gilt: Begründet der Inhaber einer in einem Staat erteilten Fahrerlaubnis (nicht EU oder EWR Fahrerlaubnis) einen Wohnsitz in Deutschland, besteht die Berechtigung Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen noch sechs Monate. Der Führerschein muss mit Ablauf der Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden (§ 29 Abs. 1 FeV, Ausnahmen siehe Gesetzestext). Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet..


Am Montagmorgen (06.05.19), kurz nach 05.00 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Eupener Straße ein silberner Kleinwagen auf, der mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Pestalozzistraße fuhr.
Die Polizeibeamten folgten dem Fahrzeug und führten schließlich in der Dresdener Straße eine Verkehrskontrolle durch.
Der Fahrer (32) konnte lediglich einen Bundespersonalausweis vorzeigen und gab an, seinen Führerschein aufgrund von Arbeitsstress zuhause liegen gelassen zu haben.
Nach eigenen Angaben konsumiere der Fahrzeugführer auch seit längerem keine Drogen mehr. Die Polizeibeamten führten dennoch einen motorischen Test (Romberg Test) zur Erkennung von Ausfallerscheinungen durch. Auffälligkeiten wurden festgestellt und ein Urintest veranlasst. Dieser fiel positiv auf THC und Amphetamine aus.
Bei der Überprüfung der Führerscheindaten stellte sich zudem heraus, dass der Beschuldigten nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Er wurde vorläufig zur Durchführung einer Blutentnahme festgenommen. Den 32-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren..


Ein leichter Verkehrsunfall führte am Dienstagnachmittag dazu, dass ein 25 Jahre alter Autofahrer dabei entlarvt wurde, dass er ohne Führerschein gefahren ist – und das zum wiederholten Mal.
Der junge Mann stand mit einem ausgeliehenen Wagen an einer Grundstücksauffahrt in der Stormstraße und wollte vorbeigehenden Fußgängern den Weg freimachen. So ließ er den Wagen etwas zurückrollen und fuhr gegen ein dahinter wartendes Auto. Es entstand zwar nur geringer Schaden, doch es wurde die Polizei gerufen. Den Beamten konnte der 25-Jährige keinen Führerschein vorlegen und merkte an, dass er schon mal vor einigen Monaten ohne Führerschein erwischt worden war. So wird jetzt wiederholt gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt und gegen die Halterin des Wagens, weil sie das zugelassen hat..


Cadenberge. Am Mittwoch, 23.01.2019, gegen 23:00 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizei Hemmoor den Fahrer eines Audi A 6 auf der B73 in Cadenberge. Bei einer ersten Überprüfung der Kennzeichen stellte sich heraus, dass diese in Baden-Württemberg entwendet worden waren. Der 23-jährige Fahrer aus Bremerhaven konnte den Ordnungshütern keinen Führerschein vorzeigen, weil er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Pkw zudem nicht zugelassen und nicht versichert war. Gegen den Fahrer wurden daher insgesamt 4 Strafverfahren eingeleitet. Der Wagen wurde durch die Polizei beschlagnahmt. Der 23-Jährige musst seinen Weg zu Fuß fortsetzten..

Am Sonnabend, gegen 23.15 Uhr, bemerkten die Beamten einer Streifenwagenbesatzung einen weißen Kleinwagen, der zügig die Fußgängerzone, von der Karlsburg kommend, in Richtung Norden befuhr. Vor dem Eingang der dortigen Diskothek stoppte der Wagen und drei Personen stiegen aus. Als die Beamten neben dem Wagen hielten, um den Fahrer zu kontrollieren, ignorierte der dieses Vorhaben und setzte seine Fahrt wiederum zügig in Richtung Stadttheater fort.
Nachdem er seinen Wagen gegenüber dem Kino geparkt hatte, wollte er sich entfernen, konnte aber durch die Beamten aufgehalten werden. Im weiteren Gespräch erklärte der 20jährige, er wollte seine Freunde aus dem Landkreis zur Diskothek fahren, habe keinen Führerschein und sei deshalb schon mehrfach bei der Polizei aufgefallen. Die Beamten stellten die Fahrzeugschlüssel sicher und fertigten eine Strafanzeige..

Von Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium des Innern - Bundesdruckerei GmbH, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=23277744
Am frühen Sonnabendmorgen, gegen 01.50 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Hafenstraße ein Opel Corsa auf, der ihnen ohne die erforderliche Beleuchtung entgegen kam. Die Beamten folgten dem Wagen, um eine Kontrolle durchzuführen.
Nachdem der Fahrer zunächst alle Anhaltesignale missachtete, konnte er schließlich in der Melchior-Schwoon-Straße gestoppt werden. Der 23-jährige Fahrer wies eindeutige Ausfallerscheinungen auf, die auf Alkohol- und Drogenkonsum schließen ließen. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Auf die Frage nach seinem Führerschein erwiderte er, dass er noch nie einen besessen hätte.
Die Überprüfung des Opels ergab, dass dieser nicht zugelassen war und die angebrachten amtlichen Kennzeichen bereits im November als gestohlen gemeldet wurden. Nach der Entnahme einer Blutprobe erwarten den 23-jährigen jetzt Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss berauschender Mittel, Urkundenfälschung und nach dem Pflichtversicherungsgesetz..

Gleich zweimal musste die Polizei am späten Sonnabendabend gegen Fahrzeugführer einschreiten, die mit ihren PKW fuhren, obwohl sie unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss standen.
Gegen 21.40 Uhr verursachte ein 22Jähriger in der Stormstraße beim Ausparken einen leichten Verkehrsunfall und wollte sich dann zu Fuß von der Unfallstelle entfernen. Der Geschädigte, der sich während des Anstoßes in seinem Wagen befand, verfolgte den jungen Mann und konnte ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Wie sich herausstellte, stand dieser erheblich unter Alkoholeinfluss und war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihn erwarten jetzt Strafanzeigen wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gegen 22.40 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Georgstraße ein Audi auf, der sich zügig und mit ruckartigen Lenkbewegungen in Richtung Innenstadt bewegte. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und versuchten den Fahrer mittels Anhaltezeichen zum Stoppen aufzufordern. Diese missachtete er und bog abrupt in die Grashoffstraße ab konnte aber letztlich in der Bülkenstraße gestellt werden. Auch der 34Jährige Fahrer stand erheblich unter Alkoholeinfluss und räumte im Weiteren Drogenkonsum ein. Auch er verfügte nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Neben der Entnahme einer Blutprobe erwarten ihn jetzt entsprechende Strafanzeigen.
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Bremerhaven. Ein 30-jähriger Bremerhavener befuhr am Mittwoch (14.11.2018), gegen 21:00 Uhr, die A 27 aus Bremen kommend in Richtung Bremerhaven. Vermutlich auf Grund eines Sekundenschlafes kam er etwa in Höhe der Anschlussstelle Bremerhaven-Wulsdorf nach links von der Fahrbahn ab und das Fahrzeug schlug in die Mitteschutzplanke ein. Teile der Schutzplanke wurden durch die Wucht des Aufpralls auch auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Hier kam es glücklicherweise nicht zu weiteren Verkehrsunfällen. Während der Unfallaufnahme gab der Verursacher direkt an, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Er habe nie eine erworben. Der Fahrzeugführer wurde durch den Unfall leicht verletzt. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5.000 Euro.
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Bremerhaven. Ein 33-jähriger Bremerhavener befuhr am Mittwochabend (14.11.2018), gegen 19:00 Uhr, die A 27 in Richtung Cuxhaven. Das Fahrzeug wurde durch Beamte des PK Geestland an der Anschlussstelle Bremerhaven-Süd angehalten und kontrolliert. Der Fahrzeugführer, ein Mazedonier der seit acht Jahren in Deutschland lebt, konnte lediglich eine ausländische Fahrerlaubnis vorlegen. Er hätte diese allerdings spätestens ein halbes Jahr nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben lassen müssen. Da er dieses unterließ, befuhr er mit seinem Pkw öffentliche Straßen, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 31. Oktober, gegen 01.30 Uhr, fiel in der Stresemannstraße einer Streifenwagenbesatzung ein Fahrzeug auf, das von einer Tankstelle auf die Stresemannstraße fuhr.
Auf dem Fahrersitz saß ein amtsbekannter 19-Jähriger, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt hielt das Fahrzeug in der Blumenstraße am Fahrbahnrand. Eine Überprüfung des Kennzeichens hatte zuvor ergeben, dass dieses nicht zum angehaltenen Pkw passte.
Beim Herantreten an den Pkw konnte keine Person auf dem Fahrersitz festgestellt werden. Der zuvor gesehene Fahrer saß jetzt auf der Rücksitzbank. Auf dem Beifahrersitz saß eine 20-jährige männliche Person, eine weitere 17-jährige männliche Person saß ebenfalls auf dem Rücksitz.
Bei der Durchsuchung des Pkw wurde ein Beutel mit augenscheinlichen Betäubungsmitteln gefunden.
Da ein Drogenschnelltest bei dem 19-Jährigen positiv verlief, wurde ihm von einem Arzt Blut abgenommen.
Gegen den 19-Jährigen wurden Strafanzeigen wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Führen eines Kfz unter Einfluss berauschender Mittel geschrieben.
Weiterhin erwarten ihn und seine 17 und 20 Jahre alten Mitfahrer Strafanzeigen wegen Unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz, Diebstahl, Urkundenfälschung und nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Der Pkw, die Kennzeichen und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.
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Am Dienstagnachmittag, 2.10.2018, stoppte eine Polizeistreife einen Autofahrer in Bremerhaven Mitte-Nord. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 21-Jährige zum wiederholten Male ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Das Auto des Mannes wurde sichergestellt.
Gegen 16.10 Uhr bemerkte die Besatzung eines Funkstreifenwagens den Tatverdächtigen, als er mit seinem Auto in der Sommerstraße fuhr. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Er steht bereits nach vorherigen Kontrollen im dringenden Verdacht, mehrfach in der Vergangenheit sein Auto verbotenerweise gefahren zu haben. Die Ermittlungen der Polizei dauern noch an.
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Wegen einer ganzen Reihe von Rechtsverstößen muss sich ein 20 Jahre alter Autofahrer verantworten, nachdem er am späten Donnerstagabend in der Kistnerstraße von der Polizei kontrolliert wurde.
Die Polizeibeamten konnten beim Anhalten des Ford Ka erkennen, wie der 20-jährige Fahrer vom Fahrersitz auf die Rückbank kletterte. Als ihn die Beamten aufforderten, aus dem Wagen zu kommen und seine Fahrerlaubnis vorzuzeigen, beteuerte der junge Mann, nicht gefahren zu sein. Im Übrigen hätte er keinen Führerschein. Bei seiner weiteren Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass er offenbar unter Drogeneinfluss stand. Als wäre das noch nicht genug, stellte sich heraus, dass der Ford als gestohlen gemeldet war. Die Kennzeichen stammten ebenfalls aus einem Diebstahl, aber von einem anderen Auto. Darüber hinaus war der Wagen nicht versichert. Da war es lediglich eine Vervollständigung der Liste an Verstößen, als sich die Polizeibeamten das Handy des 20-Jährigen anschauten: es war auch gestohlen. Der junge Mann blieb zunächst im Gewahrsam der Polizei.
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In der Nacht zu heute werden Polizeibeamte in Cadenberge-Dingwörden auf einen Pkw mit VER-Kennzeichen aufmerksam, als dieser das Rotlicht einer Ampel missachtet. Nachdem der Pkw durch Anhaltesignal des Streifenwagens zum Anhalten aufgefordert wird, flüchtet er mit überhöhter Geschwindigkeit auf der B 73 in Richtung Cadenberge. Die eingesetzten Beamten nehmen die Verfolgung auf. Diese zieht sich nach einer Wende auf der B 73 über die Ortschaft Neuhaus/Oste bis nach Belum hin. Das flüchtende Fahrzeug erreicht dabei Geschwindigkeiten über 180 km/h und gerät dadurch kurzfristig aus dem Sichtbereich des Streifenwagens. Das Fluchtfahrzeug wird schließlich in Belum-Kehdingbruch in einer Seitenstraße auf der Fahrbahn parkend festgestellt. Anwohner teilten mit, dass eine Person über angrenzende Weiden geflüchtet ist. Mit weiteren Polizeibeamten und auch einem Hundeführer wird nach dem Geflüchteten gesucht. Um 00:45 Uhr wird im Nahbereich ein Taxi kontrolliert und ein 22-jähriger Bremerhavener vorläufig festgenommen, nachdem er als Täter identifiziert werden konnte.
Weitere Ermittlungen ergeben, dass die Person das Fluchtfahrzeug mit entwendeten Kennzeichen geführt hat, zudem ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Für den Bremerhavener besteht ein Haftbefehl über 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe der Staatsanwaltschaft Bremen, der durch die Staatsanwaltschaft Bremerhaven nach einer Anzahlung außer Kraft gesetzt wird.
Durch die Anzahlung und fehlender Haftgründe wurde der Bremerhavener wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
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