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Neue gesetzliche Regelung gilt ab dem 1.8.2019/Gremienbefassung ab sofort

Die Beitragsfreiheit für alle Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, ist auf den Weg gebracht. Die Regelung gilt ab dem kommenden Kitajahr 2019/20 – also ab dem 1. August 2019. Der Bremer Senat hat heute (22. Januar 2019) eine entsprechende Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindergartenpflegegesetzes (BremKTG) beschlossen. In den kommenden Wochen werden sich die erforderlichen Gremien mit dem Gesetz befassen. Es ist geplant, dass die Bremische Bürgerschaft das Gesetz Ende Februar beschließt.
Kernpunkt der Gesetzesänderung ist das Einfügen eines neuen § 19a BremKTG, in dem geregelt wird, dass für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt die generelle Verpflichtung der Eltern entfällt, sich an den Kosten der Förderung ihrer Kinder in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen zu beteiligen; sie zahlen zukünftig keine Beiträge mehr. Die Beitragsfreiheit umfasst die Betreuung der Kinder von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Kosten für die Verpflegung bleiben aber unberührt.
In der Stadt Bremen gilt für Krippen- und Hortplätze weiterhin die Beitragsordnung vom 23. Dezember 2016. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird die Beitragsfreiheit in gleichem Umfang gelten, die Beitragsordnung wird entsprechend verändert.
Die Einführung der Beitragsfreiheit führt zu Mehrkosten für 2019 in Höhe von insgesamt 9,9 Millionen Euro (8 Millionen für Bremen, 1,9 Millionen für Bremerhaven). Für die Folgejahre wird derzeit mit Mehrkosten pro Kitajahr von rund 26,4 Millionen Euro gerechnet, davon 21 Millionen Euro für Bremen. Der laufende Kitaplatzausbau ist darin bereits berücksichtigt. Zur Refinanzierung können anteilig zu erwartende Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes verwendet werden. Die restlichen erforderlichen Mittel für 2019 sollen aus dem Ressortbudget Kinder und Bildung finanziert werden. Für den Fall, dass eine Ressort-Finanzierung im Vollzug 2019 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Controlling-Berichterstattung durch die Senatorin für Finanzen ein Vorschlag für einen Ausgleich vorgelegt.
Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung erklärt zum Beschluss des Senats: „Die Einführung der Beitragsfreiheit trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, es besteht ein höherer Anreiz zur Berufstätigkeit beider Elternteile, weil durch den Nettoeffekt aus der Berufstätigkeit das Haushaltseinkommen steigt. Davon profitieren insbesondere Frauen. Wir hoffen zudem, dass noch mehr Kinder direkt vor der Einschulung von der frühkindlichen Bildung in Kitas profitieren. Die Finanzierung erfolgt zum Teil durch das Gute-Kita-Gesetz. Wichtig ist uns gleichermaßen Maßnahmen zur Qualität und zur Fachkräftegewinnung zu unternehmen. Dazu sind wir unter anderem mit dem Runden Tisch Kita-Qualität, an dem beispielsweise Träger und die Zentral-Elternvertretung sowie Akteure aus Bremerhaven beteiligt sind, im intensiven Austausch.“.

Mit 14 Jahren schon Alkohol in einer Gaststätte trinken oder in der Disko tanzen – ist das überhaupt erlaubt? Oder mit 17 in einer Spielhalle am Glücksspielautomaten das erste selbst verdiente Geld verspielen? 

Die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes hat jetzt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Spielkartenformat herausgegeben. Die Vorderseite gibt einen schnellen Ãœberblick darüber, was Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen unter 16 beziehungsweise 18 Jahren gesetzlich erlaubt ist und was nicht. Erlaubt ist unter anderem der Konsum von Wein, Bier und Sekt ab 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – aber nicht der Besuch einer öffentlichen Spielhalle unter 18 Jahren. Und: Bis 23 Uhr können sich Kinder unter 14 Jahren auch ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten in einer Gaststätte aufhalten, aber nur, um ein Getränk oder eine Mahlzeit einzunehmen.
"Nicht alles, was dem Gesetz nach zulässig ist, müssen Vater oder Mutter auch erlauben", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. "Die Erziehung liegt vor allem in der Verantwortung der Eltern. Wie weit die Freiheiten von Kindern und Jugendlichen gehen, muss innerhalb der Familie zwischen beiden Seiten individuell ausgehandelt werden. Das Gesetz steckt nur den äußersten Rahmen ab."
Die Karten sind in einer Auflage von 10.000 Stück gedruckt und werden in diesen Tagen an Kitas, Jugendeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Häuser der Familien, Ortsämter, Sozialzentren und andere Behörden verteilt. Auf der Rückseite findet sich der Schulferienkalender 2019.
Die Übersicht über das Jugendschutzgesetz kann per E-Mail m Referat Kinder- und Jugendförderung bestellt werden: maren.poeppl@soziales.bremen.de
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Insgesamt 90 pädagogische Fachkräfte nahmen an einer Langzeitqualifizierung des Sachgebietes Qualifizierung der Kinderförderung im Amt für Jugend, Familie und Frauen teil.

Am Freitag, dem 30. November 2018, wurden die Zertifikate offiziell übergeben. Die Fachkräfte aus Krippen und Kindertagesstätten in Bremerhaven haben die einjährige Langzeitqualifizierung zur Fachkraft für Kinder unter drei Jahren, Fachkraft für sprachliche Bildung und Förderung sowie zur Fachkraft für Inklusion abgeschlossen.

Die Qualifizierungsreihen unterstützen die pädagogischen Fachkräfte bei der Bewältigung ihres stetig anwachsenden Aufgabenprofils mit dem Ziel einer weiteren Etablierung eines gemeinsamen trägerübergreifenden Betreuungs- und Bildungsauftrages.

Ziel ist es die, Qualität der Betreuung von Kindern in Bremerhaven zu steigern. Durchgeführt wurde die Qualifizierung von Referenten im Sachgebiet „Qualifizierung der Kinderförderung“ im Amt für Jugend, Familie und Frauen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten einmal pro Woche ein Seminar und wurden darüber hinaus durch die Referenten mehrfach in der Praxis begleitet.
Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, dass die in der Theorie vermittelten Inhalte auch ihren Weg in den Alltag in Krippe und Kita finden konnten. Die Leistungskräfte der beteiligten Einrichtungen waren in die Qualifizierungen ihrer pädagogischen Fachkräfte eingebunden.


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Der Magistrat hat in seiner heutigen Sitzung (23.05.2018) eine wichtige Entscheidung zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der Kindertagesbetreuung für Kinder von 3 – 6 Jahren getroffen.

Gleichzeitig stellte der Magistrat die Weichen, um die Hortbetreuung zukünftig an Bremerhavener Grundschulen zu organisieren.
„Mit dieser konsequenten und weit reichenden Entscheidung kommen wir der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Förderung von Kindern unter 6 Jahren in Bremerhaven ein großes Stück weiter“, so Stadträtin Dr. Claudia Schilling. „Die zügige Entwicklung eines solchen zukunftsorientierten Konzeptes als Reaktion auf die aktuellen Anmeldezahlen konnte nur im Konsens mit der Politik gelingen.“
Im engen Zusammenwirken mit dem Dezernenten für Schule und Kultur, Stadtrat Michael Frost, sollen die bestehenden Hortangebote in Kindertageseinrichtungen schrittweise an die Grundschulen verlagert und in einem neuen Fachbereich zusammengefügt werden. „Hiermit stärken wir insgesamt die Hortbetreuung und sind mit der Stadt Bremerhaven gut aufgestellt, wenn auf Bundesebene bis zum Jahre 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler zu organisieren ist“, sind sich Stadträtin Schilling und Stadtrat Frost einig.
Durch die Neuorganisation können insgesamt bis zu 352 zusätzliche Kita-Plätze für den Bereich der 3 – 6-jährigen geschaffen werden. Das entlastet auch den Bereich der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Die weitere, bereits beschlossene Ausbauplanung bleibt davon unberührt.
Im Ergebnis können kurzfristig zusätzliche Betreuungsangebote realisiert werden, die insgesamt zu einer Entspannung der starken Nachfrage führen.
Mit diesem Beschluss des Magistrats geht außerdem ein wichtiger arbeitsmarktpolitischer Impuls einher. Sämtliche Zeitarbeitsverträge von Erzieherinnen und Erziehern, die derzeit noch beim Magistrat im Bereich der Kindertagesbetreuung sachbezogen bestehen, können angesichts des mit der erhöhten Platzzahl einhergehenden Fachkräftebedarfs mit sofortiger Wirkung entfristet werden. Zudem können zukünftige Einstellungen bis auf weiteres ausschließlich als unbefristete Anstellungen erfolgen. Gleichzeitig stellt der Magistrat Mittel für eine Kampagne zur weiteren Anwerbung von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung und kann sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
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Aufgrund des Aufrufs der Gewerkschaft ver.di zu einem Warnstreik am Freitag, dem 16. März 2018, kann die Betreuung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten nicht in allen Einrichtungen in gewohntem Umfang sichergestellt werden.

Geschlossen bleibt die Kindertagesstätte Dresdener Straße sowie die Krippenbereiche in den Kindertagesstätten Karl-Lübben-Straße, Otto-Oellerich-Straße und Stettiner Straße.
Ein Notdienst für berufstätige Eltern wird in den städtischen Kindertagesstätten Batteriestraße, Brakhahnstraße, Braunstraße, Krippe Braunstraße, Columbus Center, Julius-Brecht-Straße, Karl-Lübben-Straße (für die 3 bis 10-jährigen Kinder), Neidenburger Straße, Otto-Oellerich-Straße (für die 3 bis 10-jährigen Kinder), Robert-Blum-Straße, Spadener Straße sowie Stettiner Straße (für die 3 bis 10-jährigen Kinder) angeboten. Die Eltern erhalten über ihre Kindertagesstättenleitung weitere Informationen.
In folgenden Einrichtungen ist die Betreuung im vollen Umfang gesichert: Am Lunedeich, Auf der Eeke, Kurfürstenstraße, Frenssenstraße, Fröbelkindergarten, Kaistraße (einschließlich Dependancen Köperstraße 7 – 9 und Köperstraße 12), Klinikum Reinkenheide, Kleiner Blink, Mecklenburger Weg, Neuemoorweg und Wurster Straße.

Aufgrund des Aufrufes der Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP zu einem Warnstreik am 08.03.2018 kann die Betreuung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten nicht in allen Einrichtungen in gewohntem Umfang sichergestellt werden. Stadträtin Dr. Claudia Schilling als zuständige Dezernentin teilt mit, dass in den städtischen Kindertagesstätten Batteriestraße, Krippe Braunstraße, Dresdener Straße, Krippe Klinikum, Otto-Oellerich-Straße, Robert-Blum-Straße, Spadener Straße und Stettiner Straße für berufstätige Eltern ein Notdienst angeboten wird.
In den Kindertagesstätten Am Lunedeich, Auf der Eeke , Brakhahnstraße, Braunstraße, Columbus Center (einschließlich Dependance Kurfürstenstraße), Frenssenstraße, Fröbelkindergarten, Julius-Brecht-Straße, Kaistraße (einschließlich Dependancen Köperstraße 7 – 9 und Köperstraße 12), Karl-Lübben-Straße, Kleiner Blink, Mecklenburger Weg, Neidenburger Straße, Neuemoorweg, Wurster Straße ist die Betreuung in vollem Umfang gesichert.
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Die Dezernentin des Amts für Jugend, Familie und Frauen, Stadträtin Dr. Claudia Schilling, hat den Magistrat in seiner heutigen (23.08.2017) Sitzung darüber informiert, dass es aus rechtlichen Gründen für das Jahr 2018 für die von Marika Büsing betriebenen Kinderkrippen „Die Seeräuber“, „Die Sprotten“ und „Die Seepferdchen“ keine öffentlichen Zuwendungen mehr geben werde. Die Stadt Bremerhaven werde sicherstellen, dass ab Januar 2018 für alle in den Kinderkrippen von Marika Büsing angemeldeten Kinder ein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werde. Eltern von Kindern der in Rede stehenden Kinderkrippen können sich unter  0471 5902409 informieren.

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